Dogtra Pathfinder Erfahrungen?

z/7

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Garmin hat den Vorteil gegenüber dem Handy, daß der Touchscreen auch mit Handschuhen zu bedienen ist. Am Stand nicht so wichtig, aber bei der Nachsuche essentiell. Oder gleich das Alpha 50 nur mit Knöpfen. Smartphone hat halt nen größeren Bildschirm, optisch ein Vorteil. sonst nehmen die sich vom Tracking her nix.
 

z/7

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Heißes Eisen, weiß nicht. Die Diskussion über die Ferntrainer ist ziemlich eingeschlafen. Heute regt man sich in der Hundeszene über anderes auf.
 
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Problematisch an Navigationsgeräten mit Dressurfunktion ist der Ausschluss der Verwendung zu Prüfungen des JGHV. Ich musste es einem HF schon mal erklären, dass er es bitte weglässt, um nicht mit der VStPO §8 (4) a+b in Konflikt zu geraten.
 

z/7

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Das ist natürlich ein Argument. Wobei die Verwendung von den Ortungsgeräten z.B. bei der Hasenspur ohnehin nicht unbedingt erlaubt ist. Am Ende kann das Handgerät auch einfach ein Richter in die Hand nehmen, wenn einer Angst hat, den Hund nicht wieder zu finden ohne Ortung. Gibt für alles ne Lösung, wenn man will.
 
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Der 8 (4) a der VStP untersagt auch Attrappen, was in sofern problematisch ist, dass ein Ortungsgerät mit böser Funktion beim Ausschalten der bösen Funktion und auch beim Herausdrehen der Kontakte für den Hund immer noch wie eine Attrappe wirkt und damit unters Verbot fällt.
 

z/7

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Womit sie ja, was die echten Ferntrainer betrifft, nicht unrecht haben.

Bei den Ortungshalsbändern ist das insofern blöd, als die inzwischen gern für den Hund als die Lizenz zum Stöbern etabliert werden, und man bei nicht verwenden dürfen bei einem gelehrigen Hund, der nur mit diesem Halsband loszieht, dann ein Problem hat.
 
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Lizenz zum Stöbern? Meinst Du, der Hund darf stöbern ohne eine entsprechende Ausbildung zu haben?
 

z/7

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Hein?
Wie stellst Du Dir bitte vor, daß man einen Hund zum stöbern ausbildet?

Meine Version ist, daß er immer, wenn er frei jagen darf das Halsband umbekommt. Wenn er das nicht umhat, wird nicht gejagt. Das restliche Drumrum kannst Du im entsprechenden Faden nachlesen.
 
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Dann lassen wir das heiße Eisen doch mal steigen...

https://www.hundehalter.net/info/rechtliches-zu-ferntrainern

Man beachte besonders das Fazit der Studie aus 2009 und die Beschlussfassung des Bundesrates zur Änderung des Waffengesetzes 2007.
Dort heißt es:

"Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachfachbuchstabe ddd (Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2) In Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd sind in Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2 nach dem Wort "Tierhaltung" die Wörter "oder bei der sachgerechten Hundeausbildung" einzufügen.

Begründung: In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt werden. Die Geräte haben sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig. Die Einfügung stellt klar, dass der Einsatz dieser Geräte weiterhin erlaubt ist."

Meines Wissens hat sich da seither niemand mehr dran zu schaffen gemacht... Weiß jemand was Konkretes zur aktuellen Rechtslage?
 
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Diesen Passus habe ich auch gelesen. Ich bin der Meinung, dass ist Auslegungssache. Ich habe auch mal bei einem Händler nachgefragt. Verlässliche Antwort konnte er mir aber auch nicht geben. Schon gar nicht mit rechtlicher Grundlage. Die Tierschutzfraktion sieht es aber als Verbot der Geräte an. Wer hat nun Recht?
 

z/7

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Solange die Leut zu dämlich sind, die Dinger so einzustellen, daß der Hund überhaupt etwas davon merkt, wäre ich ja für ein Verkaufsverbot. Sie werden hemmungslos eingesetzt und zum Großteil mit derart wenig Sachverstand, das es einem die Haare sträubt. Erwerb gegen Sachkundenachweis. Alles andere geht an der Sache vorbei.
 
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Da hast du wohl Recht. Der Erwerb von anderen Dingen ist teils ja auch von der Sachkunde abhängig. Warum nicht auch hier? Könnte man ja auch gut Umsetzen. (rechtlich)
 
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Einen Sachkundenachweis würde ich auch gut finden.
Richtig angewandt, benötigt man, nennen wirs beim Namen, ein Teletaktgerät ein bis zwei Mal in einem Hundeleben.
Es ist kein Gerät, um den Hund zu bestrafen, sondern bewirkt gewissermaßen bei absolut unerwünschtem oder gefährlichen Verhalten - und nur da (!) - einen Heiße-Herdplatte-Effekt.
Strenggenommen wird in unserem Bereich nur ein Befehl damit durchgesetzt und zwar das "Down" als absolute Notbremse - z.B. hinter Wild für einen sicheren Schuss oder als Haltsignal vor Straßen.
Für alles andere wird es meiner Meinung nach beim Jagdhund nicht benötigt.
 
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Solange die Leut zu dämlich sind, die Dinger so einzustellen, daß der Hund überhaupt etwas davon merkt, wäre ich ja für ein Verkaufsverbot. Sie werden hemmungslos eingesetzt und zum Großteil mit derart wenig Sachverstand, das es einem die Haare sträubt. Erwerb gegen Sachkundenachweis. Alles andere geht an der Sache vorbei.

Dem zur Folge

müssten ja in den USA, wo die anlasslose Gesetzgebung nicht so verbreitet ist, zig Tausende von völlig verdorbenen Hunden geführt werden, weil die doofen Hundeführer nicht mit den simpelsten Geräten umgehen können. Ist aber nicht der Fall.

Könnte das daran liegen, dass man anderswo technischen Neuerungen gegenüber aufgeschlossener ist und sie, nachdem man sich informiert hat, benutzt und dabei dazu lernt? Während bei uns immer sofort der Untergang des Abendlandes dräut? Man denke nur an die Heerscharen verluderter Sauen, die die Einführung des Leuchtpunktes auf dem Gewissen hat!

Gruß,

Mbogo
 

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