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@ Baffi # 22
Und Du glaubst wirklich, daß die üblichen "scheiß-doch-auf-Ansagen-und-Gefahrenbereichs-Markierungen-sowie-Kugelfang-Idioten" von ihrem unüberlegten Tun abgehalten werden durch den zitierten Persilschein-Spruch? Und dann noch, daß es die Jagdleitung trifft, wenn einer entgegen allen Regeln in den Mais ballert, obwohl strickt untersagt, weil sich da was bewegte?
Ich glaube es nicht, und die Strafgerichtsbarkeit auch nicht.
Wandersmann
Mit der Argumentation kannst auch das Verkünden der Freigabe bleiben lassen... :roll:
Nein, es trifft nicht die Jagdleitung wenn einer grob fahrlässig handelt. Aber was ist mit all den Fällen irgendwo in einer Grauzone, die du mit deinem Mais-Beispiel nicht abdeckst?
Ich glaube, der Spruch schadet zumindest nicht und ich bin mir sicher, die Strafgerichtsbarkeit würde mir dabei zustimmen :biggrin: