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genau das ist der springende Punkt!So lange die Landstraße zum Jagdrevier gehört
D.T.
genau das ist der springende Punkt!So lange die Landstraße zum Jagdrevier gehört
Mhh, aber wenn ich z.B. mit dem Auto auf dem direkten Weg zur Jagd bin darf ich meine Waffe ebenfalls führen und dabei durchfahre ich unter Umständen auch andere Reviere..... das glaube ich nicht, denn Du führst die Waffe in einem fremden Revier, öffentlicher Weg hin oder her!
Es ist besser wenn man diese Situation mit dem Reviernachbarn klärt.
D.T.
... dann ist die Waffe im Futteral!Mhh, aber wenn ich z.B. mit dem Auto auf dem direkten Weg zur Jagd bin darf ich meine Waffe ebenfalls führen und dabei durchfahre ich u
Da der Weg zur Jagd aber nicht an das Auto gebunden ist, gilt das auch für das Fahrad, Motorrad, Quad oder eben per Pedes
Nur wenn man will, vorgeschrieben ist das nicht.... dann ist die Waffe im Futteral!
D.T.
Warum?... dann ist die Waffe im Futteral!
D.T.
So verstehe ich den Absatz: "der auf einem schmalen Streifen Weideland im nördlichem Teil des Reviers steht. Dieser ist vom restlichen Revier durch eine Landstraße abgetrennt" aus dem Startposting.genau das ist der springende Punkt!
D.T.
Ja, die Straße verläuft durch das Revier. Trotzdem stampft man da eben eine Landstraße entlang, die auch häufig befahren ist. So typisches "Revierfeeling" hat man da wohl sicher nicht.So verstehe ich den Absatz: "der auf einem schmalen Streifen Weideland im nördlichem Teil des Reviers steht. Dieser ist vom restlichen Revier durch eine Landstraße abgetrennt" aus dem Startposting.
siehe Difinition: Anlage 1 , Abschnitt 2, Nr. 12 u. 13 WaffG.Warum?
Laut § 13 Absatz 6 Satz 1 Waffengesetz darf ein Jäger im direkten Zusammenhang mit der Jagd und das schließt den Weg mit ein, die Waffe zugriffsbereit führen. Ein Futteral ist entsprechend nicht nötig.siehe Difinition: Anlage 1 , Abschnitt 2, Nr. 12 u. 13 WaffG.
D.T.
Und was hat dein Hinweis jetzt mit dem führen einer Waffe auf einer dem Revier zugehörigen Landstraße zu tun?siehe Difinition: Anlage 1 , Abschnitt 2, Nr. 12 u. 13 WaffG.
D.T.
nix, das soll nur den Transport von Waffen difinieren!Und was hat dein Hinweis jetzt mit dem führen einer Waffe auf einer dem Revier zugehörigen Landstraße zu tun?
kommt auf die Entfernung an.Laut § 13 Absatz 6 Satz 1 Waffengesetz darf ein Jäger im direkten Zusammenhang mit der Jagd und das schließt den Weg mit ein, die Waffe zugriffsbereit führen. Ein Futteral ist entsprechend nicht nötig.