Das kann man eindeutig formulieren: Vertretbar ist, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist, ist auch nicht vertretbar, weil der JS dran hängt.
Deshalb: Unmittelbar davor noch einmal die Behörde fragen und wenn es erlaubt ist, sich an die Vorgaben halten, die für den Landkreis Gültigkeit besitzen.
Ist das nur ein Mundschutz und 1,50 Mindestabstand, freut man sich des Lebens.
Nicht alles was erlaubt ist muss auch sinnvoll sein!
Noch gelten, zumindest in NRW alle Beschränkungen nur im öffentlichen Raum. In meinem Haus oder Garten darf ich machen was ich möchte, auch eine Feier mit X Personen ohne Schutzmaßnahmen. Einzig die Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet werden.
Sinnvoll ist es dabei absolut nicht, nicht mal vertretbar in meinen Augen.
wipi