HD trotz zugesicherter HD-Freiheit

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@ TM

Ich finde: der Käufer hat einen Anspruch auf ein korrektes Testat. Ist dieses fehlerhaft, kann es doch keine Lösung sein zu sagen, "Pech gehabt", der Gutachter war blind oder dem Verband war es egal.



Rechtlich gesehen hast du aber keinen Anspruch gegen den Gutachter da keine Vertragsbeziehung bezüglich Gutachten und Kunde besteht.
Der Gutachter haftet ausschlieslich dem Auftraggeber gegenüber; nicht dem Nachfolgenden Kunden : das währe der Schaden Dritter; und der ist in Deutschland nicht Einklagbar.

Erst wen dem Züchter wegen des Gutachtens ein Schaden entsteht; kann er diesen Schaden dem Gutachter gegenüber geltend machen.

Ist Auftragsgeber des Gutachtens eine andere Person als der Züchter; geht nicht mal Das !

Bei der Schadensregulierung gehts Klar nach der Richtlinie " wer war Auftraggeber; werr Auftragnehmer; wem ist ein Tasächlicher Mitelbarere Schaden entstantanden.
Ein Hinweis dafür : wer hat wem wofür Geld gezahlt ? Prätzieser : wie ist die Mehrwertsteuer gelaufen ( den für Schwarzgeschäfte gibt es nur schwer Schadensersatz...)


Was du beabsichtigst währe etwa so als wen ein Grundstücksverpächter Wildschaden beim Jagdpächter geltend machen würde...
Hat ein Verpächter Wildschaden ? Nein; er bekommt ein Pacht unabhängig der Nutzung ausbezahlt... also hat er keinen Schadensanspruch.

Kaufst du einen Gebrauchtwagen mit frischem TÜV, und die Karre beleibt nach 2 Tagen mit schlakernder Lenkung und ausgeschlagenen Radlagern liegen kannst du auch nicht den TÜV belangen... weil du hast keinen TÜV-Auftrag gegeben !


TM
 
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Rechtlich gesehen hast du aber keinen Anspruch gegen den Gutachter da keine Vertragsbeziehung bezüglich Gutachten und Kunde besteht.
Der Gutachter haftet ausschlieslich dem Auftraggeber gegenüber; nicht dem Nachfolgenden Kunden : das währe der Schaden Dritter; und der ist in Deutschland nicht Einklagbar.

Nichts anderes habe ich jeh behauptet. Möglicherweise wird der Züchter im Verlaufe des Verfahrens dem Verband und oder dem Gutachter den Streit verkünden, aber das ist nicht meine Baustelle. Mein Anspruchsgegener ist der Züchter, da KV und da die zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist.


Erst wen dem Züchter wegen des Gutachtens ein Schaden entsteht; kann er diesen Schaden dem Gutachter gegenüber geltend machen.


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Ist Auftragsgeber des Gutachtens eine andere Person als der Züchter; geht nicht mal Das !

Dann nimmt er eben den verband in Anspruch. Seine Sache, kümmert mich nicht.


Bei der Schadensregulierung gehts Klar nach der Richtlinie " wer war Auftraggeber; werr Auftragnehmer; wem ist ein Tasächlicher Mitelbarere Schaden entstantanden.
Ein Hinweis dafür : wer hat wem wofür Geld gezahlt ? Prätzieser : wie ist die Mehrwertsteuer gelaufen ( den für Schwarzgeschäfte gibt es nur schwer Schadensersatz...)

Ähm, nein. Wir streiten uns nicht über einen Werkvertrag, sondern über einen Kaufvertrag. Und schwarz ist sowieso nicht gelaufen.


Was du beabsichtigst währe etwa so als wen ein Grundstücksverpächter Wildschaden beim Jagdpächter geltend machen würde...
Hat ein Verpächter Wildschaden ? Nein; er bekommt ein Pacht unabhängig der Nutzung ausbezahlt... also hat er keinen Schadensanspruch.

Das beabsichtige ich doch gar nicht. Ich will vom Verkäufer Geld, das Gericht wird die angemessene Summe festlegen. Und ob und wie der Verkäufer seinerseits Geld bekommt, interessiert mich nicht weiter, seine Sache.


Kaufst du einen Gebrauchtwagen mit frischem TÜV, und die Karre beleibt nach 2 Tagen mit schlakernder Lenkung und ausgeschlagenen Radlagern liegen kannst du auch nicht den TÜV belangen... weil du hast keinen TÜV-Auftrag gegeben !



TM
Wenn ich diese Aussagen lese, habe ich den Eindruck, Du hattest es noch immer nicht verstanden. Aber jetzt vielleicht? Trotzdem danke fürs mitdenken.
 

Fex

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Die im Kaufvertrag schriftliche zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden…..das reicht doch schon zu Wandlung oder Minderung.
 
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@ 8 * 57 IS

Wo hast Du die Akkupunktur machen lassen?

Die Bemuskelung ist gut, der Hund wird auch jeden Tag im Wald bewegt, hockt also nicht in der Kiste und darf ab und zu mal pieseln, wie bei dem ein oder anderen Förster

Lass den Blödsinn (sorry 8x57)! Akkupunktur ist sehr teuer und das Ergebnis häufig sehr fragwürdig.

Ich würde zu einer Denervation raten (Kosten ca. 500,00 EUR)! Habe ich bei meinem 7 Jahre alten Rüden (HD D) auch machen lassen und er jagt wieder einwandfrei (Operation 2011)! Zusätzlich erhält er Grünmuschellippenextrakt. Des Weiteren, außerhalb der Drückjagdsaison, leichtes Fahrrad fahren an der Leine (Muskeln erhalten) sowie kein Übergewicht!

Hatte es vorher schon mit Akkupunktur, Blutegeln, Globulis und Schmerzmitteln versucht.... Geholfen hat nur die Denervation!
 
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Die im Kaufvertrag schriftliche zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden…..das reicht doch schon zu Wandlung oder Minderung.

Die im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft war doch laut Gutachten gegeben. Jetzt müßte also ein zweiter Gutachter beweisen, daß der Hund es eben doch nicht war. Und dann müßte ein Gericht entscheiden welcher Gutachter Recht hat. Gegebenfalls mit einem vom Gericht beauftragten dritten Gutachten. Wisst ihr wie lange das dauert und wie hoch die Erfolgsaussichten sind?

Außerdem bin ich darüber erstaunt, daß die Röntgenaufnahme, die der Gutachter begutachtet hat, in Umlauf ist. Ich bin mir ziemlich sicher, daß dem nicht so ist, denn normalerweise werden diese Röntgenaufnahmen beim Gutachter oder beim Zuchtverband archiviert.
 
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Außerdem bin ich darüber erstaunt, daß die Röntgenaufnahme, die der Gutachter begutachtet hat, in Umlauf ist. Ich bin mir ziemlich sicher, daß dem nicht so ist, denn normalerweise werden diese Röntgenaufnahmen beim Gutachter oder beim Zuchtverband archiviert.

Das ist nicht ungewöhnlich, ich habe von allen meinen Hunden hier die HD/ED Aufnahmen. Sei es in Kopien oder auch digital. Völlig problemlos!

Petra
 
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Lass den Blödsinn (sorry 8x57)! Akkupunktur ist sehr teuer und das Ergebnis häufig sehr fragwürdig.

Ich würde zu einer Denervation raten (Kosten ca. 500,00 EUR)! Habe ich bei meinem 7 Jahre alten Rüden (HD D) auch machen lassen und er jagt wieder einwandfrei (Operation 2011)! Zusätzlich erhält er Grünmuschellippenextrakt. Des Weiteren, außerhalb der Drückjagdsaison, leichtes Fahrrad fahren an der Leine (Muskeln erhalten) sowie kein Übergewicht!

Hatte es vorher schon mit Akkupunktur, Blutegeln, Globulis und Schmerzmitteln versucht.... Geholfen hat nur die Denervation!

Das möchte ich so pauschal nicht stehen lassen. Ich denke es kommt doch sehr darauf an, wer die GI setzt. Wird es entsprechend professionell gemacht, ist allerdings mit einem Preis von bis zu 1.000 Euro zu rechnen. Die Erfolgsquoten sind nirgends so hoch wie bei problematischen Hüften!

Petra
 
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Wenn ich diese Aussagen lese, habe ich den Eindruck, Du hattest es noch immer nicht verstanden. Aber jetzt vielleicht? Trotzdem danke fürs mitdenken.

Nun
was deine Absicht ist hast du uns

Wir wollen den Züchter auch nicht abzocken, die Überlegung ist Folgende: wenn der Hund bereits mit 2,5 Jahren eine Entzündung im Gelenk hat und Schmerzen, dann ist leider nicht davon auszugehen, dass er, wie sonst angedacht, bis +- zum Alter 10 für alle Aktivitäten verwendbar bleibt, wenn man es betriebswirtschaftlich ausdrückt: die "Abschreibungszeit" wird kürzer. Dazu kommen Behandlungskosten.

schon dargelegt.

Du willst Ergo Dinge ersetzt und Bezahlt bekommen die noch nicht Eingetretern sind und deren Eintritt unwarscheinlich ist.

Kommen wir zum Vergleich zum Wildschaden :

Sauen haben Grünland Umgedreht...

als Wildschaden soll aber nicht der Entgangene Futterwert; sondern die Nicht verkaufte Milch die aus diesem Futter evt hätte Prtoduziert werden können ersetzt werden.

Nun hat der Ersatzpflichtige Jagdpüächter aber keinen Einfluß darauf wie die Kühe gehalten werden; welche Milchleistung die Haben; welche andere Einflußfaktoren die in den Haltungsbedingungen berücksichtigt werden ; die Milchleistung beeinflussen.

Er hatt ebenso keinen Einfluß auf den Zukünftigen Milchpreis und ebensowenig ab nicht Seuchen oder andere Einflüsse den Tierbestand hinraffen.

Ebensowenig wie der Züchter einfluß darauf hat das dein leidender Hund aus anderen Gründen eine andere Nutzung und Lbenserwatung wiederfährt;
weil deine Schadenvorstellung rein Hypothetischer Natur sind.

Drastisch ausgedrückt : du willst einen Schadenersetzt haben der evt. in 2 jahren eintritt.

Frage : welche Garantie gibt es das du selber in 2 jahren mit dem Hund noch jagst ?

Halte uns mal auf dem laufenden;

TM
 

Fex

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Kommen wir zum Vergleich zum Wildschaden :



TM

Sorry, aber deine "Vergleiche" sind hier völlig unangebracht und passen auch überhaupt nicht.

Ein ausgebildeter Jagdhund mit den notwendigen Prüfungen für den jagdlichen Einsatz wurde gekauft (vermutlich um die 5.000 Euro). Trotz schriftlicher Fixierung der HD-Freiheit im Kaufvertrag leidet der zweieinhalbjährige Hund bereits an HD mit den damit verbundenen Schmerzen und Beeinträchtigungen und ist somit zum einen nicht mehr für den beabsichtigten Zweck einsetzbar (was weniger relevant ist), zum anderen kommen auf den Käufer hohe Kosten zu (was sehr wohl relevant ist), um dem Hund ein erträgliches Leben zu ermöglichen.

Im schlimmsten Falle (bei mir wäre es so) müsste ich als Pächter fürs Revier einen weiteren Jagdhund erwerben und die Kosten für den vorhandenen tragen. Und alles nur, weil die schriftlich zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist….

Wie weiter oben bereits geschrieben - die zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden, also Wandlung/Minderung. Ein Wandlung kommt für den Käufer nicht in Frage, also Minderung. Der Nachweis ist ja anhand der vorliegenden Röntgenbilder durch einen unabhängigen Gutachter leicht zu erbringen. Ob der Züchter nun für die Sachlage selbst verantwortlich ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Er wiederum muss sich an den Gutachter wenden.
 
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Ich plädiere für die Einstellung der Hobbyjuristerei hier und dafür, dass akaOVS uns hinsichtlich der Entwicklung, ggf mit dem einen oder anderen Juristischen Schmankerl von seinem RA, auf dem Laufenden hält!

Sonst wird hier womöglich gestritten weil sich noch jemand in etwas verrennt! :no:

Waudmannsheil und schönes Wochenende!
 
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... und ist somit zum einen nicht mehr für den beabsichtigten Zweck einsetzbar (was weniger relevant ist)...

Fex, das stimmt so nicht ganz. Es geht sehr wohl um den "Gebrauchswert" eines Hundes (so wurde zumindest in unserem "Schadensfall" argumentiert). In diesem Fall vielleicht noch viel mehr, weil auch beruflich notwendig.

Petra
 
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Die im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft war doch laut Gutachten gegeben. Jetzt müßte also ein zweiter Gutachter beweisen, daß der Hund es eben doch nicht war. Und dann müßte ein Gericht entscheiden welcher Gutachter Recht hat. Gegebenfalls mit einem vom Gericht beauftragten dritten Gutachten. Wisst ihr wie lange das dauert und wie hoch die Erfolgsaussichten sind?

Außerdem bin ich darüber erstaunt, daß die Röntgenaufnahme, die der Gutachter begutachtet hat, in Umlauf ist. Ich bin mir ziemlich sicher, daß dem nicht so ist, denn normalerweise werden diese Röntgenaufnahmen beim Gutachter oder beim Zuchtverband archiviert.



Fragen wir in 4 Jahren nach, wie die Geschichte ausging. Wird sicher ein interessantes Lehrstück.
 
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Wie weiter oben bereits geschrieben - die zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden, also Wandlung/Minderung. Ein Wandlung kommt für den Käufer nicht in Frage, also Minderung. Der Nachweis ist ja anhand der vorliegenden Röntgenbilder durch einen unabhängigen Gutachter leicht zu erbringen. Ob der Züchter nun für die Sachlage selbst verantwortlich ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Er wiederum muss sich an den Gutachter wenden.

Korrekt.

Wandlung oder Minderung wen denn ein Mangel überhaupt festgestellt wird.

Das können aber nicht wir hier beurteilen ob und wie weit Ürsächlichkeiten Feststellbar währen.


Wandlung oder Minderung bezieht sich jedoch immer auf den Kaufpreis; nicht auf Schadensersatz einer noch nicht eingetretenen Nutzungseinschränkung; da diese ja erst
Eintreten soll...

(Rechtlich ist ein Hund eine Sache; also ist nichts mit Schmerzengeld und Rente, die z B bei Menschen Vorübergehende Einschränkungen berücksichtigen)

@ Varminters Zeiteinschätzung von 4 jahren halte ich durchaus für Realistisch...



TM
 

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