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- 1 Jan 2010
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Ich danke Euch allen für die Diskussionsbeiträge!
Streiten tun wir hier nicht, das machen wir dann lieber in den herrlich unsachlichen Fäden über Drückjagden, Langwaffen oder ob Wald vor Wild, Wald mit Wild oder Wald ohne Wild:biggrin:
Ich halte Euch auf dem Laufenden, bis sich etwas Neues ergibt, wird es aber sicher dauern, denn als erstes schreibt mein RA wohl sinngemäß, dass wir die Kaufpreisminderung um X € verlangen oder Schadensersatz, falls wir ein Verschulden erkennen. Dann schreibt der RA des Züchters, dass es überhaupt keinen Anspruch gäbe. Sodann wird nicht mehr weiter Briefpapier bedruckt, sondern Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben. Möglicherweise werden dann noch einmal Schriftsätze getauscht und schließlich, weil sich keine Einigung abzeichnet, wird das Gericht ein Gutachten beauftragen. Zu hoffen ist dann, dass das kein Gutachter ist, der dem ersten Gutachter einen Gefallen schuldig ist. Und dann wird das Gericht ein Urteil fällen, das möglicherweise von einer der streitenden Parteien nicht akzeptiert wird. Aber auch das ziehen wir durch, ich will es jetzt wissen - und wer mich kennt, der weiß, dass es, wenn dieses Stadium erreicht ist, für den Gegner nicht angenehm wird. Zum Glück ist dieses Stadium selten erreicht :-D
Schöne Grüße ind die jagende Republik
OVS
Streiten tun wir hier nicht, das machen wir dann lieber in den herrlich unsachlichen Fäden über Drückjagden, Langwaffen oder ob Wald vor Wild, Wald mit Wild oder Wald ohne Wild:biggrin:
Ich halte Euch auf dem Laufenden, bis sich etwas Neues ergibt, wird es aber sicher dauern, denn als erstes schreibt mein RA wohl sinngemäß, dass wir die Kaufpreisminderung um X € verlangen oder Schadensersatz, falls wir ein Verschulden erkennen. Dann schreibt der RA des Züchters, dass es überhaupt keinen Anspruch gäbe. Sodann wird nicht mehr weiter Briefpapier bedruckt, sondern Klage beim zuständigen Amtsgericht erhoben. Möglicherweise werden dann noch einmal Schriftsätze getauscht und schließlich, weil sich keine Einigung abzeichnet, wird das Gericht ein Gutachten beauftragen. Zu hoffen ist dann, dass das kein Gutachter ist, der dem ersten Gutachter einen Gefallen schuldig ist. Und dann wird das Gericht ein Urteil fällen, das möglicherweise von einer der streitenden Parteien nicht akzeptiert wird. Aber auch das ziehen wir durch, ich will es jetzt wissen - und wer mich kennt, der weiß, dass es, wenn dieses Stadium erreicht ist, für den Gegner nicht angenehm wird. Zum Glück ist dieses Stadium selten erreicht :-D
Schöne Grüße ind die jagende Republik
OVS