Im Ausland wohnen, in Deutschland jagen

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Westhesse

Guest
Hallo Forum, will mich kurz als 55 jähriger Jungjäger vorstellen der sich mit dem Gedanken trägt aus Trier nach Luxemburg zu ziehen. Jetzt meine Fragen;
-kann ich dann weiter in Deutschland zur Jagd gehen ?
-wo wird mein bestehender Jagdschein, gültig bis 2017, dann verlängert ?
-wo muss / kann ich meine Waffen aufbewahren ? wer trägt evtl neu gekaufte in die WBK ein ?
-muss ich in Deutschland einen Wohnsitz haben ?

- habe ich noch was wergessen ?? ;-)

Vielen Dank für alle Antworten

Westhesse
 
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sicher kannst du in deutschland weiter zur jagd

dein jagdschein wird in dem kreis verlängert, indem du zur jagd gehst. ansonsten (wenn du z.b. keine feste jagdgelegenheit hast) kannst du den schein in dem landkreis verlängern lassen, wo du den grenzübertritt machst.

eine wbk würde ich abgeben, denn wenn du diese behältst musst dem zentralregister in köln nachweisen, dass du die waffen im ausland nach deutschen vorschriften aufbewahrst. von daher ziehe um, lasse die waffen wenn nötig dort registrieren und besorg dir einen eu-feuerwaffenpass.

ich nehme mein(e) entsprechenden waffe(n) für die jagd mit und lasse sie nicht in deutschland.

einen wohnsitz in deutschland brauchst du nicht um dort zu jagen / zu pachten

ach ja, und immer schön brav beim zoll (wenn dort einer steht) anhalten und sagen, dass du waffen dabei hast. wenn du es nicht als erstes sagst und sie dich doch rauszwicken, dann werden die jungs unlustig.
 
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Westhesse

Guest
Merci seham, das war ja flott. Du sprichst aus Erfahrung ; auch aus L nach D oder ist das gleich aus welchem "Ausland" man nach D Jagen gehen will. Habe übrigens eine feste Jagdgelegenheit.
Danke
 
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nicht aus L, ich wohne in der CH (aber ausland ist ausland vor dem gesetz)
und habe auch eine feste jagdgelegenheit.

meinen ersten jagdschein hatte ich aber gelöst, bevor ich die feste gelegenheit hatte. darum gehe ich immer noch beim landkreis, wo ich über die grenze gehe zur verlängerung. klappt immer reibungslos. die kennen sich dort auch aus mit in D jagenden ausländern. (so als kleiner tipp)
 
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eine wbk würde ich abgeben, denn wenn du diese behältst musst dem zentralregister in köln nachweisen, dass du die waffen im ausland nach deutschen vorschriften aufbewahrst. von daher ziehe um, lasse die waffen wenn nötig dort registrieren und besorg dir einen eu-feuerwaffenpass.

Hy,

bist Du dir in diesem Punkt sicher? Liegt hier dann nicht ein verbringen vor?

Ich habe ein ähnliches Problem, ich würde gerne meine Flinte im Ausland (Spanien) lassen. Ich dachte das geht nicht.
 
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Hy,

bist Du dir in diesem Punkt sicher? Liegt hier dann nicht ein verbringen vor?

Ich habe ein ähnliches Problem, ich würde gerne meine Flinte im Ausland (Spanien) lassen. Ich dachte das geht nicht.

mein vater erhielt vor ca. 2-3 jahren ein schreiben vom zentralregister. darin stand, dass er ja noch eine deutsche wbk hätte in der waffen eingetragen seien. die waffen seien dadurch in deutschland registriert. somit müsse er für diese waffen (auch wenn er im ausland wohnt) die sichere aufbewahrung nachweisen. alternativ könne er aber auch die wbk abgeben und nochmals bestätigen, dass die waffen dauerhaft ins ausland verbracht wurden und somit sei die aufbewahrung nach deutschen vorschriften hinfällig.
 
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Servus Zusammen,

bei mir sieht es so aus: Erstwohnsitz in der Schweiz (unter der Woche), Zweitwohnsitz in der BRD wo ich auch zur Jagd gehe. Ist es rechtens meine Waffen an meinem Zweitwohnsitz aufzubewahren, bzw. gibt es hierzu Regelungen?

Waidmanssheil,
Jagerbene
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Hy,

bist Du dir in diesem Punkt sicher? Liegt hier dann nicht ein verbringen vor?

Ich habe ein ähnliches Problem, ich würde gerne meine Flinte im Ausland (Spanien) lassen. Ich dachte das geht nicht.

Also VERBRINGEN ist der entgültige und unwiederrufliche Ortswechsel ausserhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes

MITNEHMEN
ist der temporäre Ortswechsel der Waffe.

Wer eine Waffe ausserhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes verbringen will, benötigt eine Verbringungserlaubnis der Behörde, die die WBK ausgestellt hat. Gilt auch für Munition und TLP. Ich hatte diesbezüglich schon spassige Diskussionsrunden am Zoll. Mitnehemen mit dem europäischen FW Pass ist kein Problem.

Waffen in D zu besitzen und den Wohnsitz im Ausland zu haben kann viel Scherereien mit sich bringen. Ist man denn für unangekündigte Waffenkontrollen verfügbar? Wird das Gebäude, in dem die Waffen aufbewahrt werden dauerhaft bewohnt? Wer hat Zugang zu dem Gebäude bei Abwesenheit des WBK Inhabers? Wann kann dieser das Abhandenkommen von Waffen feststellen?


Wenn man nicht mehr vorhat, nach D zu kommen --> Waffen in die neue Heimat verbringen, entspannt zurücklehnen und ab und zu mit dem europäischen FW Pass zum jagen nach D gehen. Munition kann man immer noch mit dem gültigen Jagdschein kaufen. Und wenn man keine Waffen mehr in D hat kann auch keiner mehr die Aufbewahrung kontrollieren kommen...

:cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Servus Zusammen,

bei mir sieht es so aus: Erstwohnsitz in der Schweiz (unter der Woche), Zweitwohnsitz in der BRD wo ich auch zur Jagd gehe. Ist es rechtens meine Waffen an meinem Zweitwohnsitz aufzubewahren, bzw. gibt es hierzu Regelungen?

Waidmanssheil,
Jagerbene

In Ch gilt das eidgen. WaffG. - in D das D. Waff. Gesetz. Probleme gibt es nur bei:
- unangemeldeten Kontrollen (nie da)
- Nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden (1er Schrank, max 3 LW, anzeigepflicht)

Mal mit dem/der SB vor Ort reden...Oder noch besser, Waffen in die Schweiz verbringen...entspannen:cool:
 
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Waffen in D zu besitzen und den Wohnsitz im Ausland zu haben kann viel Scherereien mit sich bringen.
....Ist man denn für unangekündigte Waffenkontrollen verfügbar?...

Na, das kann ja wohl nicht das Problem des Waffenbesitzers sein. Und ist im übrigen keine Frage des Wohnsitzes im In- oder Ausland.

Wir haben auch den bereits genannten Fall der in D zulässigen Aufbewahrung in "nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden (1er Schrank, max 3 LW, Anzeigepflicht)". Und wir haben den Fall der Unterbringung im dauerhaft bewohnten Gebäude (und zulässigen Behältnis) am Zweitwohnsitz, wo man sich nur selten aufhält, etc...

In diesen Fällen wird die Behörde kaum die Chance haben, den Waffenbesitzer unangekündigt, somit zufällig, anzutreffen.
Eine ständige "Präsenzpflicht" dazu lässt sich nicht ableiten...

Die Lösung ist für diese Fälle schlicht: Kontrolle seitens der Behörde ankündigen/terminlich abstimmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Na, das kann ja wohl nicht das Problem des Waffenbesitzers sein. Und ist im übrigen keine Frage des Wohnsitzes im In- oder Ausland.

Wir haben auch den bereits genannten Fall der in D zulässigen Aufbewahrung in "nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden (1er Schrank, max 3 LW, Anzeigepflicht)". Und wir haben den Fall der Unterbringung im dauerhaft bewohnten Gebäude (und zulässigen Behältnis) am Zweitwohnsitz, wo man sich nur selten aufhält, etc...

In diesen Fällen wird die Behörde kaum die Chance haben, den Waffenbesitzer unangekündigt, somit zufällig, anzutreffen.
Eine ständige "Präsenzpflicht" dazu lässt sich nicht ableiten...

Die Lösung ist für diese Fälle schlicht: Kontrolle seitens der Behörde ankündigen/terminlich abstimmen.

Wie immer: im Ermessen der Behörde. Hat man einen Sesselpupser als SB dann viel Spass...
 
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10 Jan 2012
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Wie immer: im Ermessen der Behörde. Hat man einen Sesselpupser als SB dann viel Spass...

Ermessen ist aber als "pflichtgemäßes Ermessen" auszuüben - nicht nach "Nasenfaktor".
Wurde zu offensichtlich von Letzterem Gebrauch gemacht, so ist die entsprechende behördliche Entscheidung anfecht- und kippbar.

Nochmal - will die Behörde bei der o.g., von mir genannten Konstellation eine "Präsenzpflicht am Waffenschrank" anordnen, damit der Waffenbesitzer jederzeit dort angetroffen werden kann?
Absurd.
 
A

anonym

Guest
sicher kannst du in deutschland weiter zur jagd

dein jagdschein wird in dem kreis verlängert, indem du zur jagd gehst. ansonsten (wenn du z.b. keine feste jagdgelegenheit hast) kannst du den schein in dem landkreis verlängern lassen, wo du den grenzübertritt machst.

eine wbk würde ich abgeben, denn wenn du diese behältst musst dem zentralregister in köln nachweisen, dass du die waffen im ausland nach deutschen vorschriften aufbewahrst. von daher ziehe um, lasse die waffen wenn nötig dort registrieren und besorg dir einen eu-feuerwaffenpass.

ich nehme mein(e) entsprechenden waffe(n) für die jagd mit und lasse sie nicht in deutschland.

einen wohnsitz in deutschland brauchst du nicht um dort zu jagen / zu pachten

ach ja, und immer schön brav beim zoll (wenn dort einer steht) anhalten und sagen, dass du waffen dabei hast. wenn du es nicht als erstes sagst und sie dich doch rauszwicken, dann werden die jungs unlustig.


100% richtig. Sehr gute Antwort!
Fuer nicht Europaer gibt es leider keinen Feuerwaffenpass, also WBK behalten.
Alle zwei Jahre Fuehrungszeugnis der oertlichen Polizeibehoerde an die BVA (english is ok), bestaetigen, dass die Waffen noch im zugelassenen Waffenschrank stehen (es hilft, wenn man den in DE erworben hat und die Typenschilder mit den Deutschen Vorschriften korrelieren), JS Verlaengerung hinschicken.
Anrufen und fragen das alles per Emil eingegangen ist (Kopien reichen in der Regel wenn sich Dich schon kennen). Nettes Gespraech ueber Gott und die Welt halten, (die Kollegen in der BVA sind sehr nett und machen einen guten Job. Nie Probleme gehabt!) und das war's. Mache das jetzt seit 10 Jahren so.

Wenn zwischen zwei Jagdaufenthalten in Deutschland nur ein paar Wochen liegen und man definitiv weiss, dass man wiederkommt (gebuchter Flug z.B.) kann man mit einem Berechtigten einen Verwahrauftrag abschliessen und somit seine Waffe bei ihm einstellen (verwahren lassen). Schriftform ist angebracht, festen Termin eintragen und sicherstellen, das alles ok ist (Berechtigung, Waffenschrank, etc.). Spart mir regelmaessig 300EUR!

Viele Gruesse,
T.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
servus

Bleibt Deine deutsche Jagdhaftpflichtversicherung bestehen ?

Wenn Du einen JJS loest ist eine Deutsche JHPV erforderlich. Die Gothaer hat bei mir Kanada aus dem Vertrag genommen. Ansonsten ist sogar mein Hund versichert. Ich loese immer drei JJS und erneuere meine Versicherung auch fuer drei Jahre.
 

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