[Bayern] Jäger erschießt Hund nach Angriff auf Reh

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https://www.20min.ch/story/hund-reisst-reh-jaeger-muss-es-von-qualen-erloesen-403006903226

Ich habe keinen Hund.
Doch bin ich der Meinung das mann seinen Hund erziehen soll, so das er auch gehorcht. Ich kenne einige Hundehalter jagdlich wie Haustierhalter, die wissen wann der Hund angeleint werden muss. Ich hoffe das der Fehlhafte Besitzer gefunden wird (meiner macht ja so was nie und nimmer). Jedoch eine Arbeitskolleginn hält sich einen Cockel Spanier, wundert sich das er gerne im Wasser den Enten nach schwimmt.
Sorry, es tut mir im Herzen weh wenn ich so was wieder lesen muss.
 
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:unsure::unsure::unsure:NEIN ist es nicht
Da sind wir dann unterschiedlicher Meinung.
Meine beruht auf der praktischen Erfahrung, daß der Anzeige nur die Benachrichtigung folgte, daß es keine weitere Verfolgung gibt, weil es keinerlei Grund dafür gab, und die eingereichte Zivilklage (Schmerzensgeld für den Hund..:LOL:) nicht zugelassen wurde.
Nochmal: Die SRS Waffe kann im Falle der Notwehr/Hilf/Standes zur Tierabwehr eingesetzt werden, genau das ist die Einsatzintention des Gesetzgebers.
Und wenn dadurch die Tötung des Hundes als Alternative vermieden werden kann, ist es zudem auch das vernünftige und angemessene Mittel zur Gefahrenabwehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da sind wir dann unterschiedlicher Meinung.
Meine beruht auf der praktischen Erfahrung, daß der Anzeige nur die Benachrichtigung folgte, daß es keine weitere Verfolgung gibt, weil es keinerlei Grund dafür gab, und die eingereichte Zivilklage (Schmerzensgeld für den Hund..:LOL:) nicht zugelassen wurde.
Nochmal: Die SRS Waffe kann im Falle der Notwehr/Hilf/Standes zur Tierabwehr eingesetzt werden, genau das ist die Einsatzintention des Gesetzgebers.
Und wenn dadurch die Tötung des Hundes als Alternative vermieden werden kann, ist es zudem auch das vernünftige und angemessene Mittel zur Gefahrenabwehr.
Ist das die einzige Lösung mit anhaltender Wirkung?
 

Wheelgunner_45ACP

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Hier greift doch $23 BJagdG
"$23 Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften."

Das bedeutet für mich, wenn ich bei einem Hund, der ein Reh hetz und ich nicht eingreife dagegen verstoße. Von daher muss ich als Pächter oder als eine mit Jagdschutz beauftragte Person eingreifen, sonst kann das auch gegen mich verwendet werden. Bisher war ich - Gott sei Dank - noch nicht in der Situation.

Was hier schon mehrfach bei FREILAUFENDEN - nicht wildernden - Hunde gewirkt hat, ist einfangen, bei der Polizei melden und den Hund im Tierheim abgeben. Nicht unbedingt beim ersten Mal. Aber wenn der Hund dann einmal pro Wochen im TH abzuholen ist, wird es dem Besitzer doch meist zu blöd.
 
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Kaum einer findet es geil, ein Haustier zu erschießen. Aber zum Erwachsenwerden gehört nun mal auch dazu, dass man lernt Dinge tun zu müssen, weil sie richtig sind, auch wenn man es nicht möchte. Und das schlimmste an unserer Gesellschaft ist, dass die Verknüpfung "Freiheit=Verantwortung" bzw. "Freiheit=Risiko" geleugnet wird.

Härtere Strafen wären zu begrüßen, Geldstrafen sehe ich eher kritisch, weil bei vielen eh nichts zu holen ist. Tiere beschlagnahmen und Haltungsverbot von 5, 10,... Jahren schon eher. Und wenn wir dabei sind gleich noch Katzensteuer und Registrierungspflicht einführen. Damit wäre den Wildtieren und auch den Haustieren am meisten geholfen.

Vor ein paar Jahren gab es in einem der Nachbarreviere einen Hunderiss.

Das ging vor Gericht,

Die haben dann hochgerechnet, wieviel Nachkommen das Reh gehabt hätte und eine ziemliche Entschädigung berechnet. Dazu noch Anwalts- und Gerichtskosten.

Ich kann nochmal nachfragen, wenn ich ihn sehe, aber wegen Corona gibt es keine Stammtische mehr.
 
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Muss es gleich TERROR sein ?
Geht es bei dir nicht eine Nummer gemässigter ?
lt. Duden
Terror: [systematische] Verbreitung von Angst und Schrecken durch Gewaltaktionen (besonders zur Erreichung politischer Ziele)

Nun lassen wir mal die Bogenklammer weg und überlegen, unter was das systematische (Zer)Stören von Ruhe und Eigentum subsummiert werden könnte.
 
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Das bedeutet für mich, wenn ich bei einem Hund, der ein Reh hetz und ich nicht eingreife dagegen verstoße. Von daher muss ich als Pächter oder als eine mit Jagdschutz beauftragte Person eingreifen, sonst kann das auch gegen mich verwendet werden. Bisher war ich - Gott sei Dank - noch nicht in der Situation.

Solange der Hund das Reh hetzt ist alles tutti. Sobald er das Reh aber fängt, schwer verletzt oder tötet eben nicht mehr überall. Dann kannst Du ja auch keine akute Gefahr mehr abwehren, da dem Reh nicht mehr zu helfen ist. Es ist bereits verendet oder wird durch den Jäger erlöst. Eine Behandlung beim TA wird wohl niemand in Betracht ziehen.

wipi
 
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Hier greift doch $23 BJagdG
"$23 Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften."

Das bedeutet für mich, wenn ich bei einem Hund, der ein Reh hetz und ich nicht eingreife dagegen verstoße. Von daher muss ich als Pächter oder als eine mit Jagdschutz beauftragte Person eingreifen, sonst kann das auch gegen mich verwendet werden. Bisher war ich - Gott sei Dank - noch nicht in der Situation.

Was hier schon mehrfach bei FREILAUFENDEN - nicht wildernden - Hunde gewirkt hat, ist einfangen, bei der Polizei melden und den Hund im Tierheim abgeben. Nicht unbedingt beim ersten Mal. Aber wenn der Hund dann einmal pro Wochen im TH abzuholen ist, wird es dem Besitzer doch meist zu blöd.

Hier aber bitte noch die einschlägigen Landesjagdgesetze beachten. Saarland sagt dazu:

§ 32 SJG – Sachliche Verbote
(1) In Ergänzung des § 19 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ist verboten
16.
Katzen und Hunde zu töten. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere in Wiederholungsfällen, kann die Ortspolizeibehörde nach den Bestimmungen des Saarländischen Polizeigesetzes die erforderlichen Maßnahmen anordnen, um das weitere Wildern eines wildernden Hundes zu verhindern. Die Ortspolizeibehörde kann ihre Anordnungen auch an den Jagdausübungsberechtigten richten. Hunde gelten nicht als wildernd, wenn es sich um Hirten-, Jagd,- Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden handelt, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind.
 
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Nö, eigentlich genau mit einer SRS Waffe nicht!
Schiesst man "scharf", dann stimme ich Dir zu - das muss man sich zweimal überlegen! Da sitzt man schnell zwischen den Stühlen und in unserer Gesellschaft und den teilweise vergrynten Richtern kann man bei einer Tötung keine "Gnade" erwarten.
Benutzt man aber eine SRS-Waffe, so ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel kaum noch eine Frage, denn soll man einen wildernden Hund vielleicht streicheln und zur Einsicht bewegen?
Die Argumentationslinie ist ja die Umkehrung der "böser Jäger schiesst armen Hund tot" -
der böse Jäger schiesst eben nicht tot, sondern setzt nur das mindest erforderliche Mittel ein, um das "Unheil" zu verhindern um eine Tötung zu vermeiden. Das ist völlig problemlos.
Was er oder sie als probates mildestes Mittel hält, erklärt dann der oder die Richter/in/X ganz in Ruhe, ohne klagendes Wild im Hintergrund, drinnen, kein Regen, kein Frost. Das kann von Ansprache des Hundes, Leinenpeitschen über Arschtritt, Schere aus dem Bordverbandszeug in den Hund bis hin zum scharfen Schuss alles sein. Wie wir wissen, schwebt unsere Zuverlässigkeit ja über uns wie das Damoklesschwert am seidenen Faden. Sie wird uns nicht auf den Kopf fallen, aber sie könnte uns fehlen.
Ich möchte eine solche Situation nicht erleben, selbst wenn man freigesprochen werden würde, gibt's später irgendwann Ärger mit ALF und anderen Hobbysägern.
 
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Solange der Hund das Reh hetzt ist alles tutti.

Nein. Hess. Jagdgesetz § 32 1(2)

2. Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde. Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.
 
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Nein. Hess. Jagdgesetz § 32 1(2)

2. Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde. Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.
Das Witzige ist ja, niemand weiss, ob eine Maßnahme erfolgreich sein wird, bevor man sie ausprobiert hat (Händeklatschen, Rufen, Schrotschuss in die Luft, Schuss vor den Bug etc.). Wie will man das messen? Wie lange soll man, eskalierend, Maßnahmen durchprobieren?
Eine Definitionsmöglichkeit von "Nachstellen" aus Google: "Das „Nachstellen“ erfasst sämtliche Verhaltensweisen, in denen der Täter dazu ansetzt, sich das Wild anzueignen, es zu fangen oder zu erlegen." (hier bezogen auf menschliche Wilderer).
 

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