G
Gelöschtes Mitglied 16028
Guest
Interessante Ratschläge! wer von Euch ist Jagdschutzberechtigt?
Recht tun, Recht haben und Recht bekommen sind 3 Paar Stiefel
Auflösung:
1. Keine erfundene Geschichte, sondern bittere Realität.
2. Der DS (Revierpächter) hat "den Schwanz eingezogen" und hat mitsamt Hunderl den Rückzug angetreten, denn er wollte und will nicht seinen fast 5 Jahrzehnte alten JS wegen eines solchen Deppen abgeben.
3. Später hat er festgestellt, dass der Wortführer und Hundebesitzer? ein Gymnasiallehrer und im Nachbarort NABU-Vorsitzender, der für mindestens 2 Dutzend Anzeigen in Punkto Naturschutzrecht verantwortlich war.
4. Dass meine Waffen daheim im Waffenschrank standen, spielt keine Rolle, da ich dies gegen zwei Personen - der 1. beschuldigt mich der Bedrohung mittels Waffe, der 2. beeidet diese Aussage notfalls - nicht beweisen kann.
5. Also Hirn einschalten und anstatt großmäuliger Sprüche das Richtige tun.
6. Die Angelegenheit wurde nach ca. 2 1/2 Monaten final erledigt = 3xS. Schade um den Hund, denn der hatte die geringste Schuld.
7. Der DS wurde von dem NABU-Deppen angezeigt, aber der hatte ein wasserdichtes Alibi.
8. Danach gab der Bursche Ruhe, denn ein Mitglied der Jagdgenossenschaft versprach ihm unter 4 Augen für den Wiederholungsfall eine Abreibung, die er sein Lebtag nicht mehr vergessen würde.
Nein ich habe bei einem Wildernden Hund Rechte und muß mich nicht zurückziehen.... und dann ....
Wenn die Polizei dann mal kommt (kann bei uns auf´m Land schon mal dauern wenn´s ned wichtig ist) wissen die 2 von ihren Aussagen nix - bzw. bestreiten einfach die Aussagen.
Dann ist man wieder der Dumme.
Bei solch einem Sachverhalt kann man als Jäger eigentlich nur verlieren. Daher kann man m.M.n. in dieser Situation leider nur den Rückzug antreten.
... und dann ....
Wenn die Polizei dann mal kommt (kann bei uns auf´m Land schon mal dauern wenn´s ned wichtig ist) wissen die 2 von ihren Aussagen nix - bzw. bestreiten einfach die Aussagen.
Dann ist man wieder der Dumme.
Bei solch einem Sachverhalt kann man als Jäger eigentlich nur verlieren. Daher kann man m.M.n. in dieser Situation leider nur den Rückzug antreten.
6. Die Angelegenheit wurde nach ca. 2 1/2 Monaten final erledigt = 3xS. Schade um den Hund, denn der hatte die geringste Schuld.
7. Der DS wurde von dem NABU-Deppen angezeigt, aber der hatte ein wasserdichtes Alibi.
8. Danach gab der Bursche Ruhe, denn ein Mitglied der Jagdgenossenschaft versprach ihm unter 4 Augen für den Wiederholungsfall eine Abreibung, die er sein Lebtag nicht mehr vergessen würde.
Bei solch einem Sachverhalt kann man als Jäger eigentlich nur verlieren. Daher kann man m.M.n. in dieser Situation leider nur den Rückzug antreten.
Ja das wahr wohl früher mal so Heute hast ständig neue Gesichter eins schlauer als das andere.Falsch.
Ein guter Kontakt zur örtlichen Wache ist wichtig, man muss die Jungs kennen und sie müssen dich kennen.
Dann bist du derjenige der angerufen hat, Video mit dem Handy bis die Streife eintrifft.
Sachverhalt schildern.
Du bist bedroht/genötigt worden, da du allein bist ist das glaubhafter als der Quark den die beiden erzählen.
der zweite und ritte Anruf gilt den Kollegen, da sind schnell 2-3 im Revier..... und dann klären wir, wer hier wem was zusagen hat.
Deswegen habe ich seit deutlich über 20 Jahren ein Handy.
Mein Recht ist es die Personalien fest zu stellen und den Hund sicher zu stellen dazu darf ich auch Zwang anwenden
ist eher selten das man mich nicht ernst nimmt ist halt eine Frage der Erscheinung und des Auftretens.Dürfen, aber wie sieht das in der Praxis aus? Für den Fall, dass dein gegenüber nicht mitzieht macht man sich
a) lächerlich weil man seine Maßnahmen nicht durchziehen kann
Oder
b) es kommt zur völligen Eskalation
Das ist nicht persönlich gegen dich gemeint @Dergel , ich kann mir nur generell das Bild eines erfolgreich Zwang anwendenden „Männchens in lodenumhang“ schwer vorstellen...