Jäger wegen unterlassenem Fangschuss verurteilt - und jetzt ?

G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Er habe von seinem Stand aus deutlich sehen können, dass das Wildschwein noch lebe: Es versuchte immer wieder, sich aufzurichten und weiter zu robben. Der Schütze habe das ignoriert.
Sorry wenn er das von seinem Stand beobachten konnte und nicht einen Fangschuss setzt ist er schlicht und ergreifend ein A......... und die Strafe gerechtfertigt und sogar noch zu niedrig.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
JAWINA
Er habe von seinem Stand aus deutlich sehen können, dass das Wildschwein noch lebe: Es versuchte immer wieder, sich aufzurichten und weiter zu robben. Der Schütze habe das ignoriert. Er habe weder vom Stand aus einen Fangschuss angetragen,

Dann sind 1.500 noch zu wenig. Wenn ein Stück noch "mehr" macht als zu schlegeln und der Versuch auf die Läufe zu kommen ist "mehr", dann gehört es sich als Waidmann, vom Stand aus, einen Fangschuß anzutragen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Stand verlassen ist aber auch verboten und unter Umständen lebensgefährlich.
Und deshalb kommt sowas nur Zustande, wenn man unsinnige Aussagen macht.
Hätte der Jagdleiter gesagt, dass es wegen der Sicherheit untersagt ist den Stand zu verlassen (VSG 4.4) und keine schnellere Möglichkeit bestand, wäre alles eingestellt worden.
 
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Wenn niemand da ist, der abfängt (und natürlich keine Hunde) und das Stück ist in Reichweite, flammt man nochmal drauf und gut ist es. Wo ist eigentlich das Problem? Wer das nicht kann, soll grundsätzlich den Finger gerade lassen und zuhause bleiben.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Sorry wenn er das von seinem Stand beobachten konnte und nicht einen Fangschuss setzt ist er schlicht und ergreifend ein A......... und die Strafe gerechtfertigt und sogar noch zu niedrig.
JAWINA
Er habe von seinem Stand aus deutlich sehen können, dass das Wildschwein noch lebe: Es versuchte immer wieder, sich aufzurichten und weiter zu robben. Der Schütze habe das ignoriert. Er habe weder vom Stand aus einen Fangschuss angetragen,

Dann sind 1.500 noch zu wenig. Wenn ein Stück noch "mehr" macht als zu schlegeln und der Versuch auf die Läufe zu kommen ist "mehr", dann gehört es sich als Waidmann, vom Stand aus, einen Fangschuß anzutragen.
Und nun der entscheidende Punkt
Ob der Beschuldigte den Fangschuss von seinem Stand aus hätte geben können, geht aus dem Bericht nicht hervor
Dann kommt das Update.
Er habe von seinem Stand aus deutlich sehen können, dass das Wildschwein noch lebe
Woher der Jagdleiter die Wahrnehmung des Jägers einschätzen kann, erschließt sich mir nicht.
Warum der Jagdleiter das bewerten kann, aber selbst nicht eingriff, ist mir ein Rätsel.
 
Registriert
22 Okt 2017
Beiträge
747
Woher der Jagdleiter die Wahrnehmung des Jägers einschätzen kann, erschließt sich mir nicht.
Warum der Jagdleiter das bewerten kann, aber selbst nicht eingriff, ist mir ein Rätsel.

Was stimmt und was nicht kann man dem Artikel nicht entnehmen.
Allerdings finde ich das auch das Verhalten des Jagdleiters Platz für allerlei Spekulationen bietet.

Wo wohl die Wahrheit liegt ?
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.682
Wahrscheinlich hatte der Verurteilte einen Nachbarn, am Feldrand kann man ja auch aus 500m Entfernung beobachten.
 
Registriert
27 Mrz 2019
Beiträge
400
Zum Anfang: WENN ein sicherer Nachschuss vom Stand möglich gewesen wäre ODER es gefahrlos möglich gewesen wäre, an das Stück heran zu treten, hätte es erfolgen müssen.
Aber das wissen wir alle nicht.
Aus dem Bericht geht nicht hervor, ob das Stück da zu liegen (und schlegeln) gekommen ist, wo es beschossen wurde. Von daher ist es auch möglich, dass der Schütze das „Wundbett“ als zu gefährlich für das Umfeld angesehen und deshalb den zweiten Schuss unterlassen hat.

Wenn dann der Jagdleiter sagt, man hätte sicher alle Teilnehmer erreichen können (Meine persönliche Interpretation von „sicher“ ist eine andere) und die Stelle wäre ungefährlich für einen Nachschuss ist es für den Schützen blöd. Dann hätte ich die 1500 auch bezahlt, egal wie sehr ich mich im Recht gefühlt hätte, um die Geschichte zu beenden.

Was ich mich frage: Es hat Zeugen gegeben. Das müssen entweder Mitjäger gewesen sein (Und dann fragt man sich schon, was das für eine Jagdgesellschaft ist, die einen Mitjäger in die Pfanne haut. Wenn sie den Schützen doof finden, hätten sie nicht auf der gleichen Jagd sein dürfen) oder es sind Unbeteiligte gewesen. Wenn Unbeteiligte im Treiben auftauchen, ist die Frage des sicheren Nachschusses schon wieder ganz anders zu sehen.
 
Registriert
8 Nov 2015
Beiträge
1.910
Dieser Punkt in der UVV auf dem Stand bleiben zu müssen machte doch eh noch nie Sinn.
Man sollte doch meinen, dass man den Stand für so eine Aktion gefahrlos verlassen können muss, wenn man sich dabei so auffällig verhält, dass die Nachbarn einen mitbekommen. Ansonsten würde ja jeder Treiber und Hundeführer im Treiben ständig Gefahr laufen angeschossen zu werden, oder seit wann laufen die auf fest vorgegebenen Routen um die Schussfelder der Schützen herum?!
Schon allein das durch diese Regelung impliziert wird, dass man sich in Lebensgefahr begibt, weil andere Jäger auf einen schießen könnten, also regelmäßig nicht ordentlich ansprechen bzw. auf alles schießen was sich bewegt, stößt mir sauer auf.
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.250
Der jagdlichen Presse war zu entnehmen, daß ein Jäger verurteilt wurde, weil er ein auf einer Drückjagd beschossenes und niedergekommenes Stück Wild – es war ein Wildschwein – im Sichtbereich lebend liegen sah und nicht nachgeschossen hat.

Angeblich kam es einer Geldstrafe von 1.500 Euro, was nichts über die Zahl der Tagessätze aussagt.

Ich muß ehrlich sagen, ich hab da ein Problem und bin sehr verunsichert.

Auf einer Drückjagd hätte ich meinen Stand auch nicht verlassen.

In der Regel lebt das Wild auch nur noch kurze Zeit nach dem Schuss, wobei man es ja nicht immer sehr oder ohne Gefahr nochmals beschießen kann, denn es kommt ja unbedingt nicht an der Stelle nieder, an der ich zum ersten Mal geschossen habe.

Gerade am letzten Wochenende hab ich wieder sehr gegrübelt, ob ich etwas falsch gemacht habe.

Ich habe auf für unsere Verhältnisse sehr weite Distanz (etwa 260 Meter, Laser) einen Bock erlegt. Er stand an einem Hang, der Kugelfang war perfekt.

Kaliber 7*57 R, Aero Eco mit 105 Grains mit Vo aus der Waffe gemessen 970 m/s.

Die Aeros habe ich auf Empfehlung des Herstellers „gepimpt“ und in die Spitzen eine Kindersoftknete gepresst, die im Unterschied zu Fett im Winter nicht einfriert, sondern weich bleibt.

Ich habe den Bock auf der DJV Bockscheibe auf 5 Uhr in den Neuner Ring getroffen. Meiner Meinung nach ein guter Schuß, auch wenn das Stück etwas schräg stand und der Ausschuss weiter hinten war.

Länger warten – und hoffen, daß der Bock sich annähert - war nicht mehr möglich, da das Licht immer mehr nach gelassen hat und es an dieser Stelle sowieso immer weit ist.

Dafür ist der Hang eine sehr weite Wiese, bei jeder Fluchtrichtung ist es mindestens 100 Meter bis zum Wald oder Gebüsch. Es ist stets leicht, dort sein Reh (oder Schwein) zu finden.

Das Wild ging im Schuss erst einmal nieder, der Bock fiel geradezu in Richtung der Ausschußseite um. Dies habe ich bei den Aeros in den Kalibern mit sehr hohen Geschwindigkeiten praktisch jedes Mal so oder ähnlich erlebt, zumindest zeichnet das Wild stark.

Ich lud zunächst nach und beobachtete dann weiter durch die Optik mit reduzierter Vergrößerung.

Das Wild stand wieder auf, wankte, ging dann in Richtung nach schräg aufwärts um dann nach vier, fünf Gängen umzukehren und in die andere Richtung schräg abwärts zu wenden.

Zwischendurch stand der Bock immer wieder mit gesenkten Träger, Haupt am Boden. Ich konnte nicht gut nachschiessen, da er längs stand und es auch so aussah, als ob er binnen Sekunden umfallen und verenden würde.

Schließlich schlich er mit gesenktem Träger den Hang abwärts, da ist eine kleine Senke, in die man nicht hineinsehen kann.

Ich hab dann einfach mal eine gute halbe Stunde gewartet und bin vor.

Dort lag mein Stück, wie erwartet, in der Senke. Korrekter Treffer, Fluchtstrecke ca, 50 Meter.

An sich normal.

Aber die Zeit vom Schuss bis zum Verenden ist eben deutlich länger als wenn ich z.B. Nosler Accubond schiesse.

Da geht mir der Bock vielleicht auch 50 Meter, aber das Ganze ist nach 10 bis 15 Sekunden vorbei.

Hier reden wir über etwa 60 bis 70 Sekunden nach dem Knall.

Theoretisch hätte ich binnen der ersten 30 bis 40 Sekunden noch mal schießen können (wobei ich schon 10 bis 15 Sekunden oder so zum Nachladen und wieder auf das Ziel gehen brauche) dann hätte der Bock aber wahrscheinlich ein Längs-Loch gehabt und bei einem ziehenden Stück ist das Risiko eines Fehlschusses auf diese Distanz schon sehr hoch.


Werde ich jetzt auch verurteilt? Soll ich mit der 458 WinMag auf Rehwild schießen?

Ich frage mich einfach, wie man dieses Urteil nun bewerten soll und was das jagdpraktisch bedeutet.

Hätte den Bock auf 150 Meter beschossen, wäre er nicht schneller verendet; die Erfahrungen mit Bleifrei zeigen das einfach.

... alles gut, aber auf diese Entfernung schieße ich pers. nicht, zumal auch ein sicheres Ansprechen problematisch sei kann!
MfG
D.T.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Ohne exakte Kenntnis von Topographie, Ständen, Ablauf des Geschehens etc. kann man das nicht beurteilen. Der Jagdleiter kann z. B. anhand der Lage des Stückes und der Position des Sitzes durchaus sagen, ob jemand von da aus was sehen kann oder nicht und ob man hätte schiessen können oder nicht. Das wissen wir alle nicht. Aber Spekulieren macht ja so einen Spass ... ;)
 
Registriert
11 Okt 2014
Beiträge
5.338
Nöh, kein Problem. Beim Bockansitz nehm ich immer ein Spektiv mit.

Das hilft nicht nur bei der Beurteilung des Gehörnes, wenn kein Bock kommen sollte, kann man auch wunderbar nach Vögeln schauen ,,,
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ohne exakte Kenntnis von Topographie, Ständen, Ablauf des Geschehens etc. kann man das nicht beurteilen. Der Jagdleiter kann z. B. anhand der Lage des Stückes und der Position des Sitzes durchaus sagen, ob jemand von da aus was sehen kann oder nicht und ob man hätte schiessen können oder nicht. Das wissen wir alle nicht. Aber Spekulieren macht ja so einen Spass ... ;)
Da kann der Jagdleiter eben nicht. Er kann weder die Blickrichtung des Jägers zum Zeitpunkt noch das Verhalten des Wildes bewerten.
Hätte er das gekonnt, wäre er zum Eingreifen verpflichtet gewesen.
Hat er aber offensichtlich nicht. Also kann er auch nichts beurteilen.
Er kann nur wiedrgeben, was Dritte ihm zugetragen hätten. Zeugenaussagen sind im Grunde relativ schwache Beweise, da sie keine Fakten wiedergeben. Die Wahrnehmungen sind unterschiedlich und können komplett von der Realität abweichen. Kennt man zu Genüge von Unfallzeugen.

Dann möchte ich mal sehen, wie er tatsächlich die Jagd unterbrochen hätte. Da hat jemand eine Aussage getätigt, die ich für problematisch halte.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
101
Zurzeit aktive Gäste
539
Besucher gesamt
640
Oben