Jagd mit Kurzwaffen- seit wann in D verboten?

A

anonym

Guest
Konnte mit google nicht viel finden....
War im Reichsjagdgesetz von 1934 das Verbot der Jagd mit Kurzwaffen enthalten?
 
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In der DDR waren Kurzwaffen für Jäger grundsätzlich verboten, wie sich aus dem Ost-Standard-Werk Das Weidwerk in Bildern vom slowakischen Autor A. Herczeg ergibt. Ansonsten stellte sich die Frage nie, denn ich wüsste nicht, wann Kurzwaffen bei der Jagd (nicht beim Fangschuss) sinnvoller sein sollten als Langwaffen mit ihren besseren Zielvorrichtungen und treffgenauen Läufen.
 
Y

Yumitori

Guest
Berlinger schrieb:
In der DDR waren Kurzwaffen für Jäger grundsätzlich verboten, wie sich aus dem Ost-Standard-Werk Das Weidwerk in Bildern vom slowakischen Autor A. Herczeg ergibt. Ansonsten stellte sich die Frage nie, denn ich wüsste nicht, wann Kurzwaffen bei der Jagd (nicht beim Fangschuss) sinnvoller sein sollten als Langwaffen mit ihren besseren Zielvorrichtungen und treffgenauen Läufen.

Moin,

natürlich stellt sich die Frage, wenn man sich Gedanken macht. Denn beispielsweise in den USA ist die Jagd mit Kurzwaffen - die allerdings sich dann nicht in Kalibern eher wirkungsschwacher Machart erschöpfen - durchaus gestattet und sogar mit teilweise eigenen Jagdzeiten versehen.
Und nicht nur dort....
Auch Kurzwaffen werden dort mit Zielfernrohren ausgestattet und der Kurzwaffenjäger muss dort erhebliches jägerisches Können in Sachen Pirsch usw. aufwenden, um eine günstige Schussposition usw. zu erhalten.
Damit will ich jetzt nocht sogleich der Jagd mit Kurzwaffen das Wort reden, ich brauche sie als eigene Einrichtung nicht - jedoch nur, weil ich sie nicht brauche, will ich sie nicht gleich verbieten.
Das "DDR"-Unrecht musste rein rechtstechnisch Kurzwaffen verbieten, weil Jäger ja grundsätzlich legitimierte Waffenträger waren. Dort war ja auch die Nutzung v. Waffen mit gezogenen Läufen nur mit besonderer Genehmigung erlaubt (was im übrigen auch zu besseren jägerischen Anstrengungen in Sachen Pirsch und Schießen mit Flintenlaufgeschossen - also auf kürzere Entfernungen - führte....)
Leider habe ich in der Literatur, die mir zur Verfügung steht, nichts gefunden, was die Frage des TS beantworten könnte, ich weiss nur meinen ehemaligen Ausbilder zu zitieren; der meinte, man habe dies verboten, um der Wilderei nicht Vorschub zu leisten, weil die "KWen ja relativ leicht zu verstecken seien"....
Ob das wirklich stimmt, weiss ich nicht, könnte es mir aber vorstellen, denn in die Richtung geht ja auch die Begründung für das Verbot des Jagens mit Pfeil und Bogen.
(Die Leistungsfähigkeit moderner Jagdpfeile ist auf angemessene Entfernung nicht schlechter, als die eines Büchsengeschosses).

Respektvoll mit
Waidmannsheil
 
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Habe das Reichsjagdgesetz vom 3.7.1934 in der Fassung vom 23.4.1938 vorgekramt.
Da steht unter sachliche Verbote noch nichts von Kurzwaffen drin,
Verboten war, auf Schalenwild mit Randfeuerpatronen oder mit Patronen zu schießen, deren Hülsen kürzer als 40 mm sind. (natürlich auch der rauhe Schuss)
Keine Rede von Mindestkalibern oder Mindestenergien
 
A

anonym

Guest
Thersites schrieb:
Habe das Reichsjagdgesetz vom 3.7.1934 in der Fassung vom 23.4.1938 vorgekramt.
Da steht unter sachliche Verbote noch nichts von Kurzwaffen drin,
Verboten war, auf Schalenwild mit Randfeuerpatronen oder mit Patronen zu schießen, deren Hülsen kürzer als 40 mm sind. (natürlich auch der rauhe Schuss)
Keine Rede von Mindestkalibern oder Mindestenergien

Okay, daraus würde sich für mich im Umkehrschluss ergeben das die Jagd auf Schalenwild mit KW verboten war- da HL kürzer wie 40mm.

Danke für die Infos.
 
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Hat nicht Kaiser Wilhelm II mit der C96 mit Anschlagschaft gejagt? Im Kaliber 7,65 Para. Auch aufgrund einer Behinderung seines einen Armes?

Balu
 
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25 Jul 2006
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Damit wäre die Frage dann beantwortet: Seit 1934 ist die Jag mit Kurzwaffen verboten.
Oder einfach nicht dahingehend reglementiert.

Balu
 

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