Jagdfunktionär wegen illegaler Tierfallen vor Gericht

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Schade schade, hätte mir den Prozess gerne live angesehen. Vor allem die Zeugen hätten mich interessiert....waren es unmittelbare Mitglieder dieses Kommitees ? Waren sie mit diesem stark verbandelt. ? ...Ist gar deren Vorsitzender wieder als "neutraler" Gutachter aufgetreten ? Man hätte mit der Richterin mal zusammen deren Homepage durchgehen sollen. Allein schon der Name der Vereinigung spricht Bände Da springt einem doch schon die "Belastungstendenz" der Zeugen entgegen. Und dann wurde sich doch angeblich nur auf Indizien gestützt....naja......
 
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Wenn ich mir den Fall genau betrachte, so habe ich dass starke Gefühl, dass dem Verurteilten hier das "ökologische Jagdgesetz NRW" doch sehr zugute gekommen ist.
Da der Habicht ja hier in NRW nicht mehr im Jagdrecht steht - weil damit ja offiziell der Schutzstatus des rausgenommenen Arten verbessert wurde!:no: - wurde der Angeklagte wegen Verstosses gegen das Bundesnaturschutzgesetz verurteilt.
Wäre der Habicht noch im LJagdG gewesen, wäre es ein Schonzeitvergehen gewesen und ggf. auch Jagdwilderei, wenn der "Tatort" nicht in seinem eigenen Revier lag.
Da wäre doch der Jagdschein definitiv weg gewesen. Zumindest sagt das § 41 BJagdG.
Und wenn man aufgrund der verbotenen Falle von einen schweren Fall von Wilderei ausgeht, hätte der Mann sogar gesiebte Luft atmen dürfen.
Oder sehe ich das falsch? Was sagen die Juristen?
Wäre schon irrwitzig, wenn ausgerechnet unser Herr Remmel dem Mann des Jagdschein gerettet hätte.
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Gruß,
Blechhase


Sehr schön erkannt. Ich folge nach einer groben Durchsicht deiner Auffassung.

Jagdwilderei und Schonzeitvergehen setzten als Tatobjekt eine Tierart voraus, die dem Jagdrecht unterliegt.

Nach Art. 72 GG hat unser Landesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Jagdwesens Gebrauch gemacht. Die bundesgesetzliche Regelung des § 2 BJG , worin der Bundesgesetzgeber noch Greifvögel als Wild aufgelistet hat, tritt streng genommen zurück. Damit können Greifvögel streng genommen in NRW auch nicht mehr als Tatobjekte für Schonzeitvergehen und Jagdwilderei in Frage kommen. In anderen Bundesländern mag das dann wieder anders aussehen.

Und ja, dann wäre egtl. der Jagschein nach § 41 BJagdG erst einmal weg gewesen. Es sei denn man kann an dieser Vorschrift zugunsten des Täters noch etwas rumdoktorn, weil bspw. der Jagdscheinentzug unverhältnismäßig wäre.


Demnach hätten die Grünen dem Jagdfunktionär mit ihrem Gesetz tatsächlich den A....gerettet.
Was sie ganz sicher nicht beabsichtigt hatten.


(Meine Ausführungen sind nicht verbindlich. Sie ersetzen keine Rechtsberatung ! )
 
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Hat der Verurteilte denn gestanden oder den Vorwurf abgestritten?
Es könnte ja sein, dass man ihm das nur in die Schuhe schieben will, was man ja auch von plötzlich auftretenden Feldhamsterpopulationen kennt, wenn es gilt Bauvorhaben oder Straßen zu verhindern.
 
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Heute in der Zeitung:

32 jähriger wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung, er hatte einen zwei jährigen Jungen mit dem Fuß ins Gesicht getreten, zu 50 Tagessätze gleich 2500 € verurteilt. Eine weitere Körperverletzung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Die Strafe ist ähnlich der, dass eine Falle aufgestellt wurde, in der aber nichts gefangen wurde.

Wie viele müssten Alimente zahlen, wenn der Versuch schon dazu führen würde :lol:

Beide Urteile im Namen des Volkes.


[FONT=&quot]Populistensind jene Menschen, die einen Spaten Spaten und eine Katze Katze nennen[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Shakespeare[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
 
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Hat der Verurteilte denn gestanden oder den Vorwurf abgestritten?
Es könnte ja sein, dass man ihm das nur in die Schuhe schieben will, was man ja auch von plötzlich auftretenden Feldhamsterpopulationen kennt, wenn es gilt Bauvorhaben oder Straßen zu verhindern.

Da laut Zeitungsartikel der Verteidiger auf Freispruch plädiert hat und gegen das Urteil vorgehen will, gehe ich mal stark davon aus, dass der Verurteilte nicht gestanden hat.
Für mich bleibt bei der Geschichte sowieso ein schaler Beigeschmack.
Bei aktueller Beweislage werden immer Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bleiben, weil es sowohl möglich ist, dass ihm was untergeschoben wurde als auch, dass er es selbst war.
Und der Schaden in der öffentlichen Wahrnehmung ist jetzt da, egal was am Ende rauskommt.
Allerdings finde ich, dass man ruhig mal publik machen sollte, dass dem Tierschutz durch das "ökologische" Jagdgesetz NRW ein Bärendienst erwiesen wurde, wie an dem Urteil jetzt auch konkret festzumachen ist.
In jedem Verband, Verein oder sonstigen Organisationen gibt es schwarze Schafe, Pfeifen, Durchschnittstypen, Gute und Topleute und alle Facetten dazwischen oder auch gemixt. Es kommt häufig nur auf die Position der einzelnen Typen an, die zu einem bestimmten Bild in der Bevölkerung führen.
Das gilt für unseren LJV und auch für das Umweltministerium. Wo dort welche Typen sitzen, mag jeder für sich selbst denken. Ich hab da meine eigene Ansicht und ich glaube, mit dieser steh ich nicht allein.

Gruß,
Blechhase
 
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Nur mal so in die Runde zur Info für Jäger aus NRW:

Das Umweltministerium hat seit Jahren eine eigene Stabsstelle für Umweltkriminalität https://www.umwelt.nrw.de/ministeri...le-umwelt-und-verbraucherschutzkriminalitaet/
Diese arbeitet eng mit den Natur- und Tierschutzorganisationen zusammen. Zitat von der Seite: "Als zentrale Koordinierungsstelle innerhalb der Umwelt- und Verbraucherschutzverwaltung in NRW hat die Stabsstelle zur Bekämpfung von Straftaten gegen die Umwelt sowie gegen die Lebensmittelsicherheit ein umfassendes Netzwerk mit einer Vielzahl von Einrichtungen, Behörden und Organisationen geknüpft, die sich mit den Erscheinungsformen der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität befassen."

Damit haben das Komitee oder andere Organisationen so zu sagen eine eigene Polizeieinsatztruppe. Jäger können diese Stabsstelle selbstverständlich auch in Anspruch nehmen.

Vielleicht hilft das dem Verständnis, warum und wieso die immer so schnell mit der Polizei im Schlepptau vor Ort sind.

Alles Gute und Waidmannsheil
Tüftler
 
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Nochal zum dem alten Fall hier im Faden:

Die Richterin sah es nach Anhörung von vier Zeugen und einem Sachverständigen als erwiesen an, dass der Jäger im August 2015 mit einem Habichtfangkorb in der Nähe seines Wohnhauses und seiner Fasanerie, illegal Greifvögel fangen wollte. Bei dem 62-jährigen Angeklagten handelt es sich um ein Mitglied im Präsidium des Landesjagdverbandes NRW, das seine Ämter während des Verfahrens ruhen ließ.Das Gericht verurteilte den Jäger zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 70 €. Alles deute darauf hin, dass der Beschuldigte die Falle tatsächlich betrieben habe. Als mögliche Motive nannte die Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Jäger die Jagd auf Fasane durch Greifvögel verhindern wolle, er als Jagdaufseher ein Interesse habe, den Raubwildbestand zu verringern. Die Falle stand in der Nähe seines Wohnhauses.
Und der Jagdschein?

Bei der Findung des Strafmaßes, das bis zu sechs Jahren Haft betragen kann, berücksichtigte die Richterin, dass das Verfahren für den Angeklagten wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit sehr belastend sei. Die Richterin hat den Jäger zu 50 Tagessätzen verurteilt, weil bei einer höheren Strafe die Zuverlässigkeit des Angeklagten für den Jagdschein nicht mehr gegeben sei, der Jäger aber beruflich auf den Jagdschein angewiesen ist. Die Entscheidung, ob der Angeklagte den Jagdschein tatsächlich erneut lösen kann, übertrug die Richterin der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf.

https://www.wochenblatt.com/landwir...nktionaer-zu-geldstrafe-verurteilt-11276.html



Uteil bewusst milde gehalten, damit er die Zuverlässigkeit behält. Das ist ja mal ein interessanter Ansatz.
Weiss jemand, wie die UJB entschieden hat?
 
G

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Guest
......illegal Greifvögel fangen wollte. .......


Da muß ich mit der Flasche Wodka im Auto jetzt auch...wollte er angetrunken....

Nur der möglicherweise....Wille zählt. Traurig, oder.

Wenn die Richterin überzeugt ist, dann hätte sie auch Nägel mit Köpfen machen können, aber nein. So eine Verturteilung mit weichgespülter Verantwortung.....
Jetzt soll die UJ entscheiden.....
 
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......illegal Greifvögel fangen wollte. .......


Da muß ich mit der Flasche Wodka im Auto jetzt auch...wollte er angetrunken....

Nur der möglicherweise....Wille zählt. Traurig, oder.

Wenn die Richterin überzeugt ist, dann hätte sie auch Nägel mit Köpfen machen können, aber nein. So eine Verturteilung mit weichgespülter Verantwortung.....
Jetzt soll die UJ entscheiden.....
So ähnlich, wie wenn man einen Nichtberechtigten mit Jagdwaffe im Revier antrifft.
Da kommen nicht nur Verschwörungstheoretiker auf die Idee, dass der WILDERN wollte ... ;-)
 

M03

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......illegal Greifvögel fangen wollte. .......


Da muß ich mit der Flasche Wodka im Auto jetzt auch...wollte er angetrunken....

Nur der möglicherweise....Wille zählt. Traurig, oder.

Wenn die Richterin überzeugt ist, dann hätte sie auch Nägel mit Köpfen machen können, aber nein. So eine Verturteilung mit weichgespülter Verantwortung.....
Jetzt soll die UJ entscheiden.....

Genau das dachte ich mir auch.

Kein Beweis. Nur ein hätte, wollte und aber.

"Gründe" mit denen Morgen jeder von uns vor Gericht , und schuldig, verurteilt werden kann.

Finde ich doch schon sehr bedenklich.
 

M03

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So ähnlich, wie wenn man einen Nichtberechtigten mit Jagdwaffe im Revier antrifft.
Da kommen nicht nur Verschwörungstheoretiker auf die Idee, dass der WILDERN wollte ... ;-)

Ich habe mich in einem neuen Revier des Nachts schon mal verfahren.

Nein, ich wollte nicht wildern.

Nutzt aber nix......
 

M03

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Solange Du Dich nicht mit der Waffe in der Hand "VERLÄUFST", ist ja alles im grünen Bereich ... ;-)
Ich sehe keinen Unterschied. Bei uns erkennt man Wilderer nicht daran ob sie zu Fuß daher kommen .

Vergewaltiger laufen auch nicht mit offener Hose rum.
 
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Ich sehe keinen Unterschied. Bei uns erkennt man Wilderer nicht daran ob sie zu Fuß daher kommen .

Vergewaltiger laufen auch nicht mit offener Hose rum.
Manche sind eben geschichter, manche dümmer und manche stellen sich ganz besonders blöd an ... :-D
Und die werden dann in der Regel auch am schnellsten erwischt.
 
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