Jagdfunktionär wegen illegaler Tierfallen vor Gericht

G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ob nun offene Hose, oder mit Waffe im fremd Revier....
solange du die Tat nicht begangen...Und immer noch bedarf es des klaren Beweises..
Beim Jäger wurde KEIN Greif gefunden, oder.

..... Zeugen, wovon denn? Gutachter, worüber denn?

...Möglicherweise....vielleicht....könnte......

Herrschaftszeiten... Freispruch, oder Einstellung mangels Beweise.
 
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Hallo,

dafür gäbe es ja Rechtsmittel.

Und nach Ansicht des Gerichts hat er sich strafbar gemacht, sonst wäre er nicht verurteilt worden.

Alles weitere ist - ohne das Urteil gelesen zu haben bzw. in der Verhandlung zugegen gewesen zu sein - Kaffeesatzleserei...

Grüße
 
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Es stand einmal vor kurzem ein Urteil in einer Jägerzeitschrift, ich glaube WuH. Es hatte ein Förster tief versteckt im Wald nach dem Ansitz noch ein paar Bäume für die Waldarbeiter ausgezeichnet und in seinem unverschlossenen PKW seine Waffe gelassen. Irgend ein Pilzsammler kam dann ausgerechnet da vorbei, hat sich über das offene Auto gewundert und die Waffe zur Sicherheit mitgenommen und bei der Polizei abgegeben.
Im Endeffekt hat der Förster mangels Zuverlässigkeit den Jagdschein verloren und damit auch möglicherweise seinen Job. Auch dieser Mann war sicherlich "beruflich auf den Jagdschein angewiesen" (so wie es hier im im Urteil offenbar mildernd und berücksichtigt wurde).

Gerichtsurteile sind halt immer Einzelfälle und Sache von (hoffentlich) Fachleuten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
....

Und nach Ansicht des Gerichts hat er sich strafbar gemacht, sonst wäre er nicht verurteilt worden.
......

Grüße
Womit strafbar gemacht? Durch den Besitz einer Falle? Ist der Besitz strafbar?
Weil alles so schön passend ist?

Ohne Greif keine greifbare Handlung.

Auch ein Gericht kann sich irren, aber hier ganz klar über die Zielsetzung, ein Fehlurteil.
 
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Ohne den Jäger und den genauen Einzelfall zu kennen halt ich es für recht anmaßend und auch unreflektiert hier auf härtere Bestrafung zu drängen. Auch noch aus den eigenen Reihen.
 
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Womit strafbar gemacht? Durch den Besitz einer Falle? Ist der Besitz strafbar?
Weil alles so schön passend ist?

Ohne Greif keine greifbare Handlung.

Auch ein Gericht kann sich irren, aber hier ganz klar über die Zielsetzung, ein Fehlurteil.

Hallo,

gibt es eine Urteilsbegründung und hast du sie gelesen? Ich nicht, deswegen ==> siehe Kaffesatz...

Grüße

Edit: Zur Klarstellung: ich persönlich fordere weder ein härteres noch ein milderes Urteil.
 
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Da schon das Nachstellen verboten ist und der Beschuldigte nach Auffassung des Gerichts dies wohl getan hat, scheint die Strafe schon berechtigt.
 

M03

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Da schon das Nachstellen verboten ist und der Beschuldigte nach Auffassung des Gerichts dies wohl getan hat, scheint die Strafe schon berechtigt.

Hat er oder hat er nicht ?
Das ist die Frage um die es geht.

Eine Auffassung und Vermutung oder , es sieht alles danach aus, fände ich jetzt Recht dürftig .
 
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Ob nun offene Hose, oder mit Waffe im fremd Revier....
solange du die Tat nicht begangen...Und immer noch bedarf es des klaren Beweises..
Beim Jäger wurde KEIN Greif gefunden, oder.

..... Zeugen, wovon denn? Gutachter, worüber denn?

...Möglicherweise....vielleicht....könnte......

Herrschaftszeiten... Freispruch, oder Einstellung mangels Beweise.

Das "scharfmachen" bzw. die Bereitstellung der Falle mit Köder stellt bereits eine Straftat dar. Ein Greif ist hierzu nicht erforderlich
 

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