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Das kenne ich auch.
Anforderungen an eine Standaufsicht Wer als Standaufsicht tätig werden soll, muss volljährig und sachkundig sein. Im Sinne der Verordnung gilt u. a. der nachstehende Personenkreis als sachkundig, wer: die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat,
Frage war wieso gilt das auf DSB Ständen nicht mehr ?
Anforderungen an eine Standaufsicht Wer als Standaufsicht tätig werden soll, muss volljährig und sachkundig sein. Im Sinne der Verordnung gilt u. a. der nachstehende Personenkreis als sachkundig, wer: die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat,
Frage war wieso gilt das auf DSB Ständen nicht mehr ?