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Ich hol den Thread nochmal hoch. Wo steht geschrieben bzw. Welche Verordnung besagt dass Kronenhirsche außerhalb von Rotwildbewirtschaftungsbezirken nicht erlegt werden dürfen (in RLP). Natürlich innerhalb der Jagdzeiten für Rotwild..in RLP eindeutig geregelt: in Dam-,Muffel- und Rotwildfreien Gebieten (diese sind ausdrücklich im Grenzverlauf erklärt!!) ist alles vorkommende Wild im Rahmen der Jagdzeit zu erlegen....bis auf beidseitige Kronenhirsche!
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