Kein Damwild-Kerngebiet -> alles frei?

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Hallo Jagdfreunde,

ich habe eine Frage, deren Antwort ich beim Überfliegen von Gesetzestexten gerade nicht gefunden habe. Bei mir im Revier kommt seit kurzem Damwild vor. Ich gehöre mit meinem Revier aber nicht zum Damwildgebiet, welches das eigentliche Vorkommen ausmacht. Ist es hier beim Damwild genauso wie beim Rotwild, wo ich mich erinnere, dass man dann ohne Abschussplan jagen kann? Sprich, wenn bei mir Damwild vorkommt als eigentlich Damwildfreies Revier, ist es erlegbar und es gibt keine Abschussplanvorschriften?

Oder war das früher mal so und ist längst wieder anders? Ich erinnere mich nämlich an irgendeine spezielle Regelung, die es dazu mal gab.

Vielen Dank für eien Antwort, Viele Grüße, Abies
 
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Nur Rotwild ist ausserhalb der Rotwildgebiete frei von Abschussplänen.
Jedes Stück ausser Kronenhirsche ist frei zum Abschuss.

Damwild muss im Abschussplan freigegeben werden. Kann auch während des Jahres bei überaschenem Vorkommen beantragt werden.


F
 
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forestal schrieb:
Nur Rotwild ist ausserhalb der Rotwildgebiete frei von Abschussplänen. Jedes Stück ausser Kronenhirsche ist frei zum Abschuss. Damwild muss im Abschussplan freigegeben werden. Kann auch während des Jahres bei überaschenem Vorkommen beantragt werden.

Steht wo geschrieben?
 
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http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wue ... ansicht=ja

Zur Verhinderung forstwirtschaftlicher Schäden (Wildschäden) sind die Verbreitungsgebiete des Rotwildes amtlich festgelegt (Rotwildverordnung vom 28.03.1958). Wenn Rotwild außerhalb dieser Gebiete auftaucht, muß es geschossen werden.

Die vier freilebenden Bestände sind voneinander isoliert. Wanderungen zwischen den Verbreitungsinseln werden durch das jagdrechtlich verankerte Abschußgebot für Rotwild außerhalb der RWG verhindert. Die Abschußregelung schließt zwar Kronenhirsche ausdrücklich aus, aber es ist ein verbreitetes Phänomen, daß gerade die kapitalen Trophäenträger ihre Wanderungen außerhalb der Rotwildgebiete selten überleben und trotz Verbots geschossen werden.

Forderung des LJV BaWü
1. Aufhebung des Abschussgebotes für Rotwild außerhalb der bestehenden
Rotwildgebiete
Eine Erlegung darf nur bei bestehendem Abschussplan stattfinden.
Dem Rotwild sind wieder natürliche Wanderungsbewegungen entlang traditioneller Wanderungswege
zu ermöglichen.
Diese Maßnahme sollte kurzfristig umgesetzt werden. Sie ist ein erster Schritt zu einer Neuordnung
des Rotwildmanagements im Land

Bayern

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes
(AVBayJG)
Vom 1. März 1983
Gesamtausgabe
§ 17
Rotwildgebiete

Zu Art. 32 Abs. 7 Nr. 3 und Art. 34 Abs. 3 BayJG:

(1) Das Hegen und Aussetzen von Rotwild außerhalb von Wildgehegen in der freien Natur ist nur in den in Anlage 3 beschriebenen Rotwildgebieten zulässig.

(2) Jagdreviere, soweit sie außerhalb eines Rotwildgebietes oder eines Wildgeheges liegen, sind rotwildfrei zu machen und zu halten.
usw.usw.
 
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Horrido,

besten Dank für die ausführliche Antwort!

Ich nehme dann mal an, für NRW gilt ähnliches!?

WmH, BZ
 
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Tausend Dank für Eure Hilfe, jetzt ist mir die Sache klar. Werde jetzt mal beantragen.

Viele Grüße, Abies
 
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Abies schrieb:
Tausend Dank für Eure Hilfe, jetzt ist mir die Sache klar. Werde jetzt mal beantragen.

Viele Grüße, Abies

Dann gib mal Rückmeldung was Taxe ist.

Ich denke, das beim Damwild die gleiche Regelung gilt wie beim Rotwild. Alles, ausser dicke Hirsche ist frei.

Auch ohne Antrag.
 
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Pumba schrieb:
Abies schrieb:
Tausend Dank für Eure Hilfe, jetzt ist mir die Sache klar. Werde jetzt mal beantragen.

Viele Grüße, Abies

Dann gib mal Rückmeldung was Taxe ist.

Ich denke, das beim Damwild die gleiche Regelung gilt wie beim Rotwild. Alles, ausser dicke Hirsche ist frei.

Auch ohne Antrag.


Als ich das jetzt beantragt habe, war die Aussage, dass man auch als sonst Damwildfreies Revier ganz normal nach Abschussplan und Richtlinien der Hegegemeinschaft beantragen muss. Also nicht wie beim Rotwild.

Viele Grüße! Abies
 
A

anonym

Guest
Als bei mir im Revier Damwild vorkam bekam ich auf meine Anfrage hin sehr kurzfristig von der Jagdbehörde Auskunft wie zu verfahren sei.
Beachte: Schon bei 3 Stück Damwild hat man eine ganze Menge zu befördern :shock:
 
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-Kuder- schrieb:
Als bei mir im Revier Damwild vorkam bekam ich auf meine Anfrage hin sehr kurzfristig von der Jagdbehörde Auskunft wie zu verfahren sei.
Beachte: Schon bei 3 Stück Damwild hat man eine ganze Menge zu befördern :shock:

Und wie solltest Du verfahren?
 
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..in RLP eindeutig geregelt: in Dam-,Muffel- und Rotwildfreien Gebieten (diese sind ausdrücklich im Grenzverlauf erklärt!!) ist alles vorkommende Wild im Rahmen der Jagdzeit zu erlegen....bis auf beidseitige Kronenhirsche!
 
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Abies schrieb:
Als ich das jetzt beantragt habe, war die Aussage, dass man auch als sonst Damwildfreies Revier ganz normal nach Abschussplan und Richtlinien der Hegegemeinschaft beantragen muss. Also nicht wie beim Rotwild.

Viele Grüße! Abies

Hochwildfreie Gebiete gibt es in Nds nicht (mehr), d.h. alles Hochwild (außer Schwarzwild) darf nur auf Grundlage eines genehmigten Abschussplanes erlegt werden. Innerhalb von Hochwildhegegemeinschaften wird nach deren Richtlinien i.d.R. ein gemeinsamer Abschußplan aufgestellt und genehmigt.

Außerhalb von Hegegemeinschaften sollen nach dem Ausführungsbestimmungen die Abschußpläne zwar zwischen Revieren abgestimmt werden, von einer Anwendung der Richtlinien einer Hegegemeinschaft auf die benachbarten Reviere ist aber nicht die Rede.

Beispiel: In einer Hegegemeinschaft werden keine Spießer geschossen. Wenn (benachbarte) Reviere außerhalb der Hegegemeinschaft Hochwildabschuss beantragen und dann auch IIIb Hirsche freibekommen, dann dürfen das hier auch Spießer sein.
 

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