Kirren in RLP, die Verordnung ist da!

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Wenn man die VO wortgenau auslegt, ist ab heute jede Kirrung, für die der UJB keine Karte vorliegt, ungenehmigt.

Unsere UJB hat noch nichts geschrieben, wird wohl in den nächsten Tagen erfolgen. Gerade jetzt in der Anfangsphase wird man nicht mit der Gesetzeskeule zuschlagen, die Tonnen müssen ja auch noch weggeschafft werden, hierfür wird man vermutlich eine Frist setzen, ebnso für die Kartenvorlage.
Unser SB bedauert, dass hierfür nicht genug Vorlaufzeit vorhanden war, ein In-Kraft-Treten am 1.10. hätte es auch getan.
<HR></BLOCKQUOTE>

sage ich doch, ohne karte, keine kirrung

@kabe

ich meine ja nur die offizielle version, was heute an div. plätzen passiert steht auf einem anderem blatt

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ausserdem hat mein maisverkäufer eh lieferschwierigkeiten.
 
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In der aktuellen DJZ gibt es einen lesenswerten Beitrag von Walter Arnold zum Schwarzwild "Hintergründe einer Massenvermehrung" (DJZ 10/05 S. 20 ff.)

"Der Befund, dass nach Vollmastjahren, sprich hoher Nahrungsverfügbarkeit, stets höhere Strecken erzielt wurde, zeigt einmal mehr, dass Fütterung und übermässige Kirrung unweigerlich die Bestandszunahme anheizen, weshalb in der heutigen Situation davon unbedingt Abstand genommen werden muß. Das gilt auch für Ablenkfütterungen, da diese den Wildschaden in denkbar schlechtesten Sinn des Wortes "ablenken", nämlich in die Folgejahre, wo er dann aufgrund vermehrter Fortpflanzung verschärft auftritt."
 
A

anonym

Guest
Ein Tip für die Jäger:

Meldet alle 14 Tage die Kirrungen bei der unteren Jagdbehörde um. Revierkarte kopieren und alle 14 Tage zusenden.
Das gibt Druck auf der zuständigen Stelle und letztendlich ins Ministerium.

Gibt diesen Tip in die Hegeringe.
 
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Hallo! Jetzt kommt noch ein anderer Tipp. Wir haben das vom Juristen (Mitjäger) prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass es sich bei der Verordnung um eine Fiktion handelt (§3/(2) "Die Kirrung von Schwarzwild bedarf der Genehmigung der unteren Jagdbehörde." (...) "7. die Lage der Kirrstellen durch Vorlage einer Karte der unteren Jagdbehörde angezeigt worden ist."). Es ist festgeschrieben und möglich, dass man sich mehr Kirrungen genehmigen lassen kann (als nach der Faustformel, wonach diese Kirrungen keiner Genehmigung bedürfen, wenn die entsprechende Fläche vorhanden ist), so lange man sie angemeldet und verzeichnet hat. Der Gesetzestext muss nur genau gelesen werden. Daher haben wir sofort den Antrag auf Genehmigung gestellt und wir haben genauso viele Kirrungen wie vorher und das legal. Bei uns hat sich somit nichts verändert.

[ 14. Oktober 2005: Beitrag editiert von: Jungjäger_03 ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jungjäger_03:
Hallo! Jetzt kommt noch ein anderer Tipp. Wir haben das vom Juristen (Mitjäger) prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass es sich bei der Verordnung um eine Fiktion handelt (§3/(2) "Die Kirrung von Schwarzwild bedarf der Genehmigung der unteren Jagdbehörde." (...) "7. die Lage der Kirrstellen durch Vorlage einer Karte der unteren Jagdbehörde angezeigt worden ist."). Es ist festgeschrieben und möglich, dass man sich mehr Kirrungen genehmigen lassen kann (als nach der Faustformel, wonach diese Kirrungen keiner Genehmigung bedürfen, wenn die entsprechende Fläche vorhanden ist), so lange man sie angemeldet und verzeichnet hat. Der Gesetzestext muss nur genau gelesen werden. Daher haben wir sofort den Antrag auf Genehmigung gestellt und wir haben genauso viele Kirrungen wie vorher und das legal. Bei uns hat sich somit nichts verändert.<HR></BLOCKQUOTE>

Hä?
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Hä?
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<HR></BLOCKQUOTE>

Solange die Bedingungen 1-7 erfüllt sind, braucht es keine ausdrückliche Genehmigung. Will man davon (z.B. in der Anzahl) abweichen, kann man sich das von der UJB genehmigen lassen. Steht so drinnen.

[ 17. Oktober 2005: Beitrag editiert von: Tiroler Bracke ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiroler Bracke:
Solange die Bedingungen 1-7 erfüllt sind, braucht es keine ausdrückliche Genehmigung. Will man davon (z.B. in der Anzahl) abweichen, kann man sich das von der UJB genehmigen lassen. Steht so drinnen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Aber hat er die über der Höchstzahl liegenden Kirrungen auch genehmigt bekommen?

[ 26. Oktober 2005: Beitrag editiert von: blaserr93 ]
 
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klasse aufnahmen. wegen dieser auswüchse kam überhaupt nur diese verordnung. tipps hier abzugeben wie man mit juristischen spitzfindereien die vo aushebeln kann oder versucht die jagdbehörde arbeitsmäßig zu belasten zeugen von dem geistigen schwachsinn der verfasser. denn die haben wahrlich noch nicht den schuss gehört und sollten sich lieber an den pc begeben um moorhuhn zu spielen.
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