Kirren in RLP, die Verordnung ist da!

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dergel:
Ich weiss nicht, ob da nun ein PB- Inhaber wie ein Revierpächter gewertet wird oder ob in dem Fall der Aussteller des PB, hier der Staat, von der UJB die Aufforderungen bekommt.
Darum bin ich so gespannt wann, wenn nicht direkt von der UJB, vom Staat diese Information an mich herangetragen wird.
<HR></BLOCKQUOTE>

Nein, du wirst nicht von der UJB angeschrieben, weil die nicht mal wissen, dass es dich als PB-Inhaber gibt. Selbst wenn sie es wüssten, jagdausübungsberechtigt ist bei dir das Forstamt und die sollten sich in irgendendeiner Form mit dir in Verbindung setzen, falls ihr nicht schon vorher was bezüglich Kirrung geregelt habt.
Aber du hast Post.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Wir müssen das Teil ja mit Umsetzen, deshalb haben wir es nachrichtlich auch erhalten.<HR></BLOCKQUOTE>

Und? Wann kommste mich besuchen?
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Joachim
 
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Wir haben noch nichts.

Laut UJB ist es schon seit Tagen raus, aber keiner hat was bekommen.

Würde mich nicht wundern, wenn die Sendung über Asien oder Afrika läuft, damit man dort die Blätter faltet und die Couverts verschliesst...
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Warten wir eben noch ein bisschen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:
na gut, dann noch ´mal:

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<HR></BLOCKQUOTE>

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DernichtohneHundgeht:

Gibts die irgendwo zu lesen?
<HR></BLOCKQUOTE>

Darauf bezog sich mein Posting.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Wird von den UJB an die Jagdübungsberechtigten weitergegeben.
<HR></BLOCKQUOTE>

Da bin ich schwerst gespannt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Nein, du wirst nicht von der UJB angeschrieben, weil die nicht mal wissen, dass es dich als PB-Inhaber gibt. Selbst wenn sie es wüssten, jagdausübungsberechtigt ist bei dir das Forstamt und die sollten sich in irgendendeiner Form mit dir in Verbindung setzen, falls ihr nicht schon vorher was bezüglich Kirrung geregelt habt.
Aber du hast Post.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Nee, hamma net. Werd autark handeln. Hab sowieso kein Problem mit ohne Tonne zu kirren, also, aus den Augen aus dem Sinn. Jeder Gang macht schlank.
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Danke nochmal für die Post.
 
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hmm, habe mal eine frage:

ich habe bis heute noch keine karte vorgelegt, also dürften meine kirrungen nicht genehmigt sein! Richtig?

oder darf ich trotzdem ein händchen mais ausbringen, weil es eine übergangsfrist gibt?
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wh
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Kaiserstandsbekommer:
hmm, habe mal eine frage:

ich habe bis heute noch keine karte vorgelegt, also dürften meine kirrungen nicht genehmigt sein! Richtig?

oder darf ich trotzdem ein händchen mais ausbringen, weil es eine übergangsfrist gibt?
icon_confused.gif


wh
<HR></BLOCKQUOTE>

Hä? Ist doch erst seit 1.9.2005 in Kraft.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dergel:


Hä? Ist doch erst seit 1.9.2005 in Kraft.
<HR></BLOCKQUOTE>

der da heute ist!!!
keine karte,keine genehmigung, keine kirrung!!
 
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Hast du denn schon offizielle Post?
Wenn du erst jetzt eine Kirrung anlegst oder morgen oder nächste Woche....wer will das denn widerlegen, dann meldest du sie halt dann erst an, wenn du sie offiziell angelegt hast.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die UJB jetzt rennt und die Wälder durchkämmt oder durchkämmen lässt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dergel:
Hast du denn schon offizielle Post?
Wenn du erst jetzt eine Kirrung anlegst oder morgen oder nächste Woche....wer will das denn widerlegen, dann meldest du sie halt dann erst an, wenn du sie offiziell angelegt hast.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die UJB jetzt rennt und die Wälder durchkämmt oder durchkämmen lässt.
<HR></BLOCKQUOTE>

post habe ich schon, wollte auch alles mit dem zuständigen sb bereden!
der ist aber vor lauter schiss wohl in den urlaub abgerauscht.
ich meine ja auch nur, das die offiziell nicht als genehmigt gilt, da die voraussetzugen nicht vorliegen.
 
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Wenn man die VO wortgenau auslegt, ist ab heute jede Kirrung, für die der UJB keine Karte vorliegt, ungenehmigt.

Unsere UJB hat noch nichts geschrieben, wird wohl in den nächsten Tagen erfolgen. Gerade jetzt in der Anfangsphase wird man nicht mit der Gesetzeskeule zuschlagen, die Tonnen müssen ja auch noch weggeschafft werden, hierfür wird man vermutlich eine Frist setzen, ebnso für die Kartenvorlage.
Unser SB bedauert, dass hierfür nicht genug Vorlaufzeit vorhanden war, ein In-Kraft-Treten am 1.10. hätte es auch getan.
 

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