Jede Krähe die mit Ausnahmegenehmigung erlegt wurde, kann nicht mehr wiederkommen!
Schussübungen auf dem Feld sind recht sinnlos, die Krähen raffen sehr fix wenn keiner zu Schaden kommt, und kommen rasch zurück, und kennen dann den Jäger mit Hund oder Auto.
Die paar Taler für die Ausnahmegenehmigung wären es mir wert, wenn damit die Zahl der Krähen deutlich verringert werden kann. Aber es muss gut begründet argumentiert werden, z.B. den entstandenen Schaden beziffern, dann kann die Behörde meist nicht mehr wegsehen.
Traktorenstunden, Maschinenstunden, Personalstunden, Saatguteinsatz sauber aufsummieren, auch berücksichtigen, dass das alles schonal beim 1. Nachlegen angefallen ist.
Fotos zum Beleg beifügen, auf den Faktor Zeit hinweisen, da Ernteausfälle zu befürchten sind, wenn der Mais keine 120 Tage Aufwuchszeit bekommt.
M.e. haben die Ämter Angst vor Schadenersatzforderungen, wenn sie die Ausnahmegenehmigungen nicht erteilen, von daher immer mit Schaden-/Verlustberechnungen an die Ämter rantreten. Und wichtig: Alies schriftlich, mit Kopie in den eigenen Unterlagen, damit man einen beschwerdefähigen Bescheid erhält.