[Niedersachsen] Landwirt zerstört und überackert Waldecke

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Am liebsten würde ich die Sache auf sich beruhen lassen - wegen der paar Maispflanzen lohnt es sich ja nicht, das Faß wieder aufzumachen.

Aber dann kann ich wahrscheinlich zusehen, wie der Busch jedes Jahr ein Stück mehr in Ackerland umgewandelt wird ...

Also: Ich werde jetzt ein freundliches, aber bestimmtes Einschreiben verfassen und ihm erklären, dass ich ihm im Falle einer neuerlichen Bearbeitung meines Grundstücks eine kostenpflichtige anwaltliche Unterlassungserklärung zukommen lassen werde.
 
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Am liebsten würde ich die Sache auf sich beruhen lassen - wegen der paar Maispflanzen lohnt es sich ja nicht, das Faß wieder aufzumachen.

Aber dann kann ich wahrscheinlich zusehen, wie der Busch jedes Jahr ein Stück mehr in Ackerland umgewandelt wird ...

Also: Ich werde jetzt ein freundliches, aber bestimmtes Einschreiben verfassen und ihm erklären, dass ich ihm im Falle einer neuerlichen Bearbeitung meines Grundstücks eine kostenpflichtige anwaltliche Unterlassungserklärung zukommen lassen werde.
Weise ihn auch darauf hin das er die Grenzmarkierung zu ersetzen hat.
 
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21 Aug 2008
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Ist der Grenzstein weg, würde ich auf seine Kosten neu Vermessen lassen. Ist nicht billig, hatten wir auch schon. Hilft aber meist dauerhaft gegen erneutes ausackern.
Ca. 600 € kostet das Ausmessen und Setzen des Grenzsteins. Kann er gerne alle Jahre wieder zahlen. Zudem ist das Entfernen/Unterpflügen einer Grenzmarkierung eine Straftat, der juristische Begriff lautet „Urkundenunterdrückung“.
 
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Ca. 600 € kostet das Ausmessen und Setzen des Grenzsteins. Kann er gerne alle Jahre wieder zahlen. Zudem ist das Entfernen/Unterpflügen einer Grenzmarkierung eine Straftat, der juristische Begriff lautet „Urkundenunterdrückung“.
Da ist dann die Frage vorsätzlich/(fahrlässig)/in Unkenntnis. Wahrscheinlich nur vorsätzlich strafbar.
 
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22 Apr 2015
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Steht doch im schon verlinkten Gesetzestext: " in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen".

Ist also nur bei Vorsatz strafbar, wo sich mir dann die Frage nach dem Beweis stellt. Eine Anzeige als Plan B kann man aber trotzdem wieder erstatten, wenn man denn will..
 
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Da ist dann die Frage vorsätzlich/(fahrlässig)/in Unkenntnis. Wahrscheinlich nur vorsätzlich strafbar.
Da er wegen des bereits laufenden Streits ja wohl sicher über den Grenzverlauf Kenntnis haben muss und gerade deswegen umso achtsamer auf den Grenzstein achten muss, lässt sich grobe Fahrlässigkeit leicht begründen. Und da grobe Fahrlässigkeit bedingten Vorsatz darstellt kann der Landwirt sich nicht ohne weiteres raus reden....
 
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Das Problem dabei ist, dass der Grenzstein schon weg war, bevor er den Acker gekauft hat.

Ich hatte die Grenze von einem Bekannten neu ausmessen lassen. Wenn wir das offiziell machen, müsste ich mich wohl mit der Hälfte beteiligen.
 
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30 Jul 2010
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Frag doch erstmal blöd nach ob er es selbst gemacht hat oder der Lohnunternehmer da war zum häckslen? Wenn der Lohner da war hat der evtl. die Markierung unwissentlich weggehauen und der Bauer hat nur gesagt "Lass die Pflanzen am Rand aber stehen".
Ist natürlich eine blöde Situation aber mit dem Sohn kann man ja anscheinend reden so wie du das dargestellt hast. Nichtdestotrotz ist es natürlich ärgerlich das der ganze Ärger wieder aufkeimt.
 
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11 Feb 2017
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Problematisch dabei ist, dass die jetzt fehlende Markierung nicht offiziell vermessen wurde.
Somit wurde auch kein offizieller Grenzstein verrückt, entfernt etc.

Grundsätzlich ist immer eine gütliche Einigung anzustreben, jedoch wird langfristig nur eine ordnungsgemäß eingemossene Grenze Frieden bringen.

Um den guten Willen zu zeigen, beiß in den sauren Apfel und Zahl die Hälfte.

Horrido
 

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