Marder geschützt?

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anonym

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Wölfin schrieb:
Die Artikelbenennung bezieht sich auf das Bayerische Jagdgesetz, welches sehr wohl in Artikel eingeteilt ist.

Okay, in Bezug auf Bayern stimmts, und sonst haste keine Ahnung. Warum, das habe ich hier bereits dargelegt.
 
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anonym

Guest
Velo schrieb:
Wölfin schrieb:
Des is mir jetzt echt zu blöd....

kann ich gut verstehen

Eben.

DWM1915 schrieb:
Wölfin schrieb:
Hat eigentlich schon mal irgendjemand daran gedacht, dass die Befriedung von der UJB aufgehoben werden muss weil - Marder = jagbares Tier....

Nein, weil es Quatsch ist. Eine geborene Befriedung qua Gesetz kann die UJB nicht aufheben, weil sie als Verwaltung nach Art. 20 III GG an Recht und Gesetz gebunden ist und es daher nicht brechen kann. Und Befriedung heißt ja auch nicht automatisch, dass dort GAR NICHT gejagt werden darf. Genau deshalb gibts ja das eingeschränkte Jagdausübungsrecht, das in manchen Bundesländern ausdrücklich zur Abwehr gegen Schäden eingerichtet wurde, ...................

Das eine schließt das andere also nicht aus, auch wenn sich das EinfaltspinselInnen auch nach dem x-ten Wiederkäuen nicht erschließt.
 
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DWM1915 schrieb:
...

Das eine schließt das andere also nicht aus, auch wenn sich das EinfaltspinselInnen auch nach dem x-ten Wiederkäuen nicht erschließt.

Es wäre sinnvoll wenn du nicht nur auf den einen Teil eingehst sondern auch den restlichen Weg erläuterst - der tote Marder bzw. das Kaninchen ist das Ziel bzw. die Unterbindung der von ihnen verursachten Schäden. :26:
 
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anonym

Guest
Redneck schrieb:
Es wäre sinnvoll wenn du nicht nur auf den einen Teil eingehst sondern auch den restlichen Weg erläuterst - der tote Marder bzw. das Kaninchen ist das Ziel bzw. die Unterbindung der von ihnen verursachten Schäden. :26:

Im gesetzlich begründeten befriedeten Bezirk, der das auch noch bleibt, wenn man eine Falle fängisch stellt und der Marder schließlich gefangen und/oder erlegt ist, weil man als Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigter von Häusern, Hofräumen und an eine Behausung anschließenden und eingefriedeten Hausgärten immanent oder sogar explizit zur Schadenabwehr eingeschränkt in Bezug auf die erlaubten Wildarten (z.B. Haarraubwild, Wildkaninchen) eben in dem derart beschaffenen befriedeten Bezirk jagen darf. Selbst ein Friedhof wird ja nicht unbefriedet, wenn man dort Rehwild mit Erlaubnis nachstellt oder einem beschossenen Stück im Rahmen der Wildfolge "nacheilt". Grundsätzlich ruht die Jagd zwar in befriedeten Bezirken, aber von diesem Grundsatz gibts eben vom Gesetz her zulässige Ausnahmen. Und das nicht ohne Grund.

Die verwaltungsseitige jagdliche Erlaubnis aufgrund gesetzlicher Vorschriften für den Einzelfall (Verwaltungsakt, VA) oder die vom Gesetz geborene originär zustehende Erlaubnis führt also nie dazu, dass befriedete Bezirke "aufgehoben" werden müßten, nur weil man in ihnen jagt. Das Gesetz kann man ohnehin als Behörde nicht aushebeln, geboren bleibt immer geboren, durch VA gekorene befriedete Bezirke verlieren im übrigen auch nicht ihre Eigenschaften, nur weil man in ihnen jagt, die zugrundeliegenden VA können demnach allein wegen der gesetzlich oder durch Va zulässigen Jagdausübung gar nicht zurückgenommen oder widerrufen werden, im übrigen sind jagdliche Handlungen ja gerade vom Gesetz her in befriedeten Bezirken mehr oder weniger zulässig, sogar Wildfolge. Was also den mehr als unüberlegten Einwand von Wolfi oder Wölfin angeht, da kann ich nur den Kopp schütteln. Und der oder die will angeblich für "sowas" bezahlt werden. Herrje, wenn das stimmt, dann wundert mich hier in D gar nix mehr.....................
 
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Ein Grundstück ist jagdrechtlich als befriedeter Bezirk anzusehen. Gemäß § 6 BJG ruht die Jagd in einem befriedeten Bezirk. Befriedete Bezirke sind nach Art. 6 Abs. 1 BayJG Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind, sonstige überbaute Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, Friedhöfe und Tiergärten.

Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 6 Satz 2 BJG i.V. mit Art. 6 Abs. 3 BayJG und aus § 22 Abs. 1 BJG i.V. m. Art. 33 Abs. 5 Nr. 2 BayJG. Demnach kann die zuständige Behörde (UJB) nach pflichtgemäßen Ermessen dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkungen auf eine bestimmte Wildart und auf eine bestimmte Zeit auf einer Friedfläche gestatten sowie z.B. die Schonzeit für eine Wildart verkürzen oder aufheben.

Bezieht sich auf Bayern - ich haben fertig
 
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Guest
Wölfin schrieb:
Bezieht sich auf Bayern - ich haben fertig

Du hast eine Rechtsvorschrift nachgeäfft und im übrigen schon lange fertig. Es geht nicht darum, was befriedete Bezirke sind, das wurde hier breit genug diskutiert, sie stehen in allen LJG drin, die Wortlaute sind mehr oder weniger ähnlich, es geht um diesen Spruch von Dir:

Wölfin schrieb:
Hat eigentlich schon mal irgendjemand daran gedacht, dass die Befriedung von der UJB aufgehoben werden muss weil - Marder = jagbares Tier....


Und der ist eben selten dämlich, weil nichts aufgehoben wird. Für was wirst Du eigentlich bezahlt ? Kabarett ?
 
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@ DWM1915

Lass doch gut sein.
Du bist halt vielen juristisch weit überlegen, aber musst Du das immer so vor Dir her tragen?

Gib doch auch den Jüngeren Chance zu lernen und da gehören "Fehler" nun mal dazu.

Dafür muss aber doch niemanden so abkanzeln :?: :!:
 
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Wölfin schrieb:
Aber scheinbar bin ich doof.... bin ja neu und hab keine Ahnung.

In diesem Sinne

Genau aus diesem Grunde habe ich zur Begrüßung den Link zu den Kochrezepten bekommen :wink: .
Bedeutet für mich, bevor ich mich in ein laufendes Thema einklinke, mache ich mich so schlau, dass mich keiner angreifen kann.
lg
 
A

anonym

Guest
nebeline schrieb:
......... mache ich mich so schlau, dass mich keiner angreifen kann.
lg

DAS wären viele gerne. Aber das ist erstens unmöglich, und zweitens ging es hier um was ganz anderes.

Hier hat mal wieder jemand behauptet, Ahnung zu haben, und dann was völlig Abwegiges auf den Tisch gebracht, irrelevant fürs Thema, rechtswissenschaftlich total falsch, absoluter Holzweg, später nach dem behaupteten Blödsinn dann gar nicht mehr auf ihre Kernthese und die beachtlichen weil fundierten Gegenargumente eingehend, wie auch, sodaß zu vermuten steht, daß die Person nach allem nicht das sein kann, was sie allen hier aus welchem Grund auch immer weismachen will.

Und glaub mir, es ist so blöd, auf die Idee zu kommen, dass die Verwaltung nur ansatzweise das Recht oder die Pflicht hätte, einen vom Gesetz her befriedeten Bezirk durch VA aufzuheben. Das wäre das gleiche, wie einen ex lege bestehenden Eigenjagdbezirk durch Verwaltungsakt zu widerrufen oder zurückzunehmen (aufzuheben). Völlig unsinnig, ich faß es immer noch nicht, wie man auf solche Gedanken kommen kann und dann noch die beleidigte Leberwurst gibt, noch einen drauf setzt und auf kompetent macht ("ich werd für sowas bezahlt") wenn man darauf hingewiesen wird.
Wenn man allerdings vorgeblich kompetente Leute letztlich und tatsächlich für deren Inkompetenz bezahlt, dann wundert mich hier nichts mehr. Ergebnis ersichtlich z.B. am Waffengesetz.
 
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Moin!

Da jemand aus meinem Bekanntenkreis gerade eine Umschulung zur VwFA macht und ich Erfahrungen mit verschiedensten Behörden in mehreren Bundesländern habe kann ich Dir da nur sagen: Doch, das ist in vielen Amtsstuben möglich bis wahrscheinlich, weil die Struktur und die Zusammenhänge in der Ausbildung bei weitem nicht auf dem Niveau eines Volljuristen vermittelt werden. Wenn dann noch ein etwas schlampiger Sprachgebrauch hinzukommt wird aus einer Bewilligung eine Aufhebung oder es wird etwas "bewilligt" was nicht bewilligt werden muss (wo Du dann "anspringst" :12: ) oder es werden von Jägern trotz mehrfachen Hinweises auf das WaffG Meldungen der vorhandenen Munition in Kalibern, die man derzeit nicht persönlich besitzt, verlangt. Böse Zungen behaupten, das wäre in den BL am Schlimmsten, die Phasen der absoluten Knappheit entsprechend ausgebildeten Personals durchgemacht haben ... :21:

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Mohawk schrieb:
Moin!

... Doch, das ist in vielen Amtsstuben möglich bis wahrscheinlich, weil die Struktur und die Zusammenhänge in der Ausbildung bei weitem nicht auf dem Niveau eines Volljuristen vermittelt werden. Wenn dann noch ein etwas schlampiger Sprachgebrauch hinzukommt ......... Böse Zungen behaupten, das wäre in den BL am Schlimmsten, die Phasen der absoluten Knappheit entsprechend ausgebildeten Personals durchgemacht haben ... :21:

Viele Grüße,

Joe

Ja, das ist mir bekannt, Joe, und es wird sogar immer schlimmer nach meinem Eindruck. Auch dadurch geht der Rechtsstaat ein Stück mehr flöten. Wenn dann noch wie in manchen BuLändern der Rechtsbehelf weggefallen ist und die Leute direkt gegen solchen Bockmist klagen müssen, dann ist das einfach nur unerträglich für mich. Wer hier nicht mehr merkt, wohin die Reise geht, dem ist einfach nicht mehr zu helfen. Auch aus diesem Grunde springe ich auf solche Postings manchmal an :)

Behördenintern kann man den Unsinn solcher Leute aber verhindern, indem man verstärkt Dienstaufsicht macht und sich im Einzelfall oder generell die Zeichnungsbefugnis vorbehält, schlechte Haushaltslage ist keine Entschuldigung für Inkompetenz nach außen, das fällt auf die Behörde zurück, für deren Leiter der ersichtlich Inkompetente "im Auftrag" oder noch schlimmer "in Vertretung" ;-) unterzeichnet.


Man braucht aber sicher kein Volljurist zu sein, um die hier in Rede stehenden Zusammenhänge zu beherrschen oder sie mit meiner *Nachhilfe* zu begreifen. Wenn aber selbst das nichts fruchtet, dann habe ich für solche Leute überhaupt kein Verständnis mehr, die immanent sogar anschließend in der Begrüßungsecke jammern, weil ihnen jemand was gesagt hat, was sie eigentlich selbst morgens im Spiegel sehen müßten, wenn sie nur ehrlich genug sich selber gegenüber wären............Was für ein Land, was für Leute. Vox populi vox dei ? Nee Du, besser nicht, da stößt Demokratur an ihre Grenzen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
nebeline schrieb:
Wölfin schrieb:
Aber scheinbar bin ich doof.... bin ja neu und hab keine Ahnung.

In diesem Sinne

Genau aus diesem Grunde habe ich zur Begrüßung den Link zu den Kochrezepten bekommen :wink: .
Bedeutet für mich, bevor ich mich in ein laufendes Thema einklinke, mache ich mich so schlau, dass mich keiner angreifen kann.
lg
@nebeline,
seas :23:
Nimm´s mir bitte nicht krumm, der Link kam von mir.

Du hattest da, wenn ich mich recht erinnere, eine nette Steilvorlage zur Verwertung geliefert :26:

Anblick!
 
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Wölfin schrieb:
Hat eigentlich schon mal irgendjemand daran gedacht, dass die Befriedung von der UJB aufgehoben werden muss weil - Marder = jagbares Tier....


§ 1
Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken
Zu Art. 6 Abs. 3 BayJG :

(1) Die Gestattung nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayJG gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten (§ 19 Abs. 1 Nr. 9 des Bundesjagdgesetzes - BJagdG -, Art. 29 Abs. 2 Nr. 2 BayJG) innerhalb der Jagdzeiten ausübt.

(2) In befriedeten Bezirken darf sich - unbeschadet der Vorschriften des Art. 38 BayJG - der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen aneignen


Gruß Mahonie
 

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