NRW: Schiessprüfung durchgefallen. Wie geht es nun weiter?

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Und müssen bei der Nachprüfung alle drei Disziplinen nochmal geschossen werden? .... Lies die "Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW)", hier den §10 und Du kommst zu dem Schluss das nein.

Den §10 hatte ich oben bereits verlinkt. Aber jetzt kommt es auf die Formulierung an.

Bewerbern, die die Schießprüfung ... und den mündlich-praktischen Teil der Prüfung oder einen der beiden Teile nicht bestanden haben, ist ... Gelegenheit zu geben, an einer ... Nachprüfung teilzunehmen. Der Bewerber wird nur in dem Prüfungsteil geprüft, den er nicht bestanden hat.

Wenn es nach der schriftlichen Prüfung nur noch zwei Prüfungsteile gibt, heißt das für mich die Schießprüfung kann nur als ganze wiederholt werden.
Sonst müßte bei einer Wiederholung der mündlichen Prüfung ja auch nur die Fachgebiete abgefragt werden die beim ersten mal schlecht waren.

Bei der Wiederholung am gleichen Tag sieht es natürlich anders aus, aber der Zug ist ja bereits abgefahren.
 
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Anderes Bundesland, allerdings wenn da steht: „Der Bewerber wird nur in dem Prüfungsteil geprüft, den er nicht bestanden hat“ Dann heißt das, wenn du laufender Keiler nicht bestanden hast musst du auch nur in dem neu geprüft werden. Gleiches bei der mündlichen Prüfung. Wenn du in einem Fach durchfällst musst du auch nur in diesem einen Fach nachgeprüft werden. Prüfungsteil wird separiert in Tontauben, Bock und ÜLK schießen. Beim Laufenden Keiler hatten wir übrigens auch die meisten nicht bestandenen. Nicht den Kopf hängen lassen. Jeder ist Teil der Statistik. Ca 6o% haben bei uns den ÜlK geschafft, der Rest prüft dann einfach nach.
 
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Auf jeden Fall weitermachen. Nur wegen dem Keiler jetzt aufzugeben wäre totaler Quatsch und
schade für die Zeit und das Geld dass Du bis hierhin investiert hast.

In Ba-Wü war es letztes Jahr bei der Prüfung so das wir auch Nachprüflinge dabei hatten.
Die mussten allerdings den kompletten Tag neu ablegen, d.h. Waffenhandhabung plus alle
3 Schussdisziplinen.

Zu der Quote von Nachschiessen nach der Prüfung. Es waren 3 Jagdschulen vor Ort, es mussten
ca. 6-7 zum Nachschiessen, wobei es dann schliesslich nur einer beim Keiler einfach nicht mehr
geschafft hat seine Nerven in den Griff zu bekommen.

Auch er hat allerdings dann weiter gemacht und dann im September meines Wissens die Prüfung
erfolgreich abgeschlossen. Allerdings auch mit hohem Trainingsaufwand.

Nicht aufgeben
 
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.... Gleiches bei der mündlichen Prüfung. Wenn du in einem Fach durchfällst musst du auch nur in diesem einen Fach nachgeprüft werden. ......

Für NRW: Nein.
Ich war sicher bei mehr Wiederholungsprüfungen dabei als Du - und das auf der anderen Seite ;-)
 

Fex

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...

In Ba-Wü war es letztes Jahr bei der Prüfung so das wir auch Nachprüflinge dabei hatten.
Die mussten allerdings den kompletten Tag neu ablegen, d.h. Waffenhandhabung plus alle
3 Schussdisziplinen....


Bei der Schiessprüfung in BaWü muss nur der Teil nochmals abgelegt werden, bei dem man durchgefallen ist....
 
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Bei der Schiessprüfung in BaWü muss nur der Teil nochmals abgelegt werden, bei dem man durchgefallen ist....
Ich kann Dir nur sagen wie es bei uns war und an dem Tag waren vom Februar Prüflinge da die dort schon das schiessen nicht gepackt hatten.
Im Mai mussten alle die Waffenhandhabung machen und alle Disziplinen neu schiessen.
Mag sein das war nicht richtig. Aber es war so. Auch bei dem Kollege im September.
 
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Bei der Schiessprüfung in BaWü muss nur der Teil nochmals abgelegt werden, bei dem man durchgefallen ist....

So ist es und die Teile sind folgende:

mündlicher Teil
schriftlicher Teil
Waffenteil

Bestehst Du einen dieser Teile nicht, musst Du auch nur diesen Teil wiederholen... :cool:


Grüße,

Tom
 
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Das Wichtigste:

Nicht aufgeben und durchziehen!!!

Ich bin auch beim ersten Mal durchgefallen!!!

Drück Dir die Daumen!

Christian
 
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So ist es und die Teile sind folgende:

mündlicher Teil
schriftlicher Teil
Waffenteil

Bestehst Du einen dieser Teile nicht, musst Du auch nur diesen Teil wiederholen... :cool:
So war es bei uns auch.
Wenn jemand bei der Waffenhandhabung vergeigt hat, dann musste diese Person erst gar nicht zum Bock/Keiler/Hasen sondern konnte sich gleich auf einen neuen Prüfungstermin einstellen.
 

Fex

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So ist es und die Teile sind folgende:

mündlicher Teil
schriftlicher Teil
Waffenteil

Bestehst Du einen dieser Teile nicht, musst Du auch nur diesen Teil wiederholen... :cool:


Grüße,

Tom

Genau das ist falsch. Laut Prüfungsordnung heisst es nämlich, dass der gesamte Komplex Jagdliches Schiessen nur dann wiederholt werden muss, wenn der Teil Waffenhandhabung nicht bestanden wurde. Wird Flinte oder Büchse nicht bestanden, wird auch nur Flinte oder Büchse wiederholt:


„Jagdliches Schießen”
(1) Der Prüfungsabschnitt „Jagdliches Schießen” besteht aus den drei Prüfungsteilen
Waffenhandhabung, Büchsenschießen und Flintenschießen. Die Waffenhandhabung soll
vor Beginn des Schießens geprüft werden.
(2) Im Prüfungsteil Waffenhandhabung haben die Prüflinge den Nachweis zu erbringen,
dass sie Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen), die bei der Jagdausübung oder für den
Jagdschutz üblicherweise verwendet werden, sicher handhaben können und dass sie unter
Einhaltung der Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und der Schießstandordnung (beide
Bestandteile der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V. - DJVSchießvorschrift
in der jeweils geltenden Fassung) in der Lage sind, den Anforderungen im
Büchsen- und Flintenschießen nach Absatz 3 bis 6 zu genügen. Die Prüfungszeit soll in
der Regel 15 Minuten nicht übersteigen. Besteht der Prüfling den Prüfungsteil
Waffenhandhabung nicht, so hat er den ganzen Prüfungsabschnitt nicht bestanden.
Eine
Wiederholung des Prüfungsabschnitts ist frühestens beim nächsten Prüfungstermin
möglich. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum,
Ernährung und Verbraucherschutz geregelt.
(3) Beim Prüfungsteil Büchsenschießen sind mit einem mindestens auf Rehwild
zugelassenen Kaliber und beliebiger Visierung und Optik abzugeben:
1. fünf Schüsse auf die stehende Rehbockscheibe aus 100 m Entfernung;
2. fünf Schüsse auf die flüchtige Überläuferscheibe aus 50 m oder 60 m Entfernung.
(4) Beim Prüfungsteil Flintenschießen sind zehn in gleicher Richtung laufende Kipphasen
aus circa 35 m Entfernung zu beschießen.
(5) Die Anforderungen im Büchsen- und Flintenschießen sind erfüllt, wenn
1. beim Büchsenschießen insgesamt fünf Treffer,
2. beim Flintenschießen fünf Treffer
6
erzielt werden, wobei in den beiden Büchsen-Disziplinen jeweils mindestens zwei Treffer
erzielt werden müssen. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für
Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz geregelt.
(6) Der Prüfungsabschnitt „Jagdliches Schießen” kann bei den Prüflingen abgebrochen
werden, die die Anforderungen nach Absatz 5 vorzeitig erfüllt haben oder bei denen
feststeht, dass sie diese nicht mehr erreichen können.
(7) Erfüllen Prüflinge die Anforderungen in den Prüfungsteilen Büchsen- und Flintenschießen
nicht
, so können sie während der laufenden Prüfung einmal zu einem vom
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu bestimmenden Zeitpunkt die nicht
bestandenen Prüfungsteile Büchsen- und Flintenschießen wiederholen
.
 
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Noch was gefragt:
In welcher KJS hast Du den Vorbereitungskurs gemacht?
Wieso hat Di aus dem Prüfungsausschuss keiner die o.g. Fragen beantwortet?

Schwaches Bild der Kollegen! (falls Du so gefragt haben solltest)

Tja, was soll ich sagen? Wie würdest Du es zum Beispiel bewerten, wenn der Lehrgangsleiter wenige Tage VOR der schriftlichen vor versammelter Mannschaft an ALLE gerichtet sagt: "Ich kenne schon 2-3, die in jedem Fall durchfallen. Die Namen würdet ihr jetzt gern wissen, was? Sage ich euch aber nicht..."

Ich glaube, das ist ausagekräftig genug und unterstreicht, warum ich besser nicht schreibe, in welcher KJS ich meinen Lehrgang gemacht habe.

Ändert aber nichts daran, daß die Schiessprüfung ja nur aufgrund meines eigenen Versagens daneben ging. Andererseits erklärt es meine Sorge vor der Mündlichen. Der Lehrgangsleiter ist zwar nicht dabei, aber man kennt sich eben....
 
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Und das nicht nur vor der Prüfung, denn talentfreie Schützen müssen ständig trainieren, ihr schießt ja schließlich auf Lebewesen.


Nervösität hat wohl nichts mit Talentfreiheit zu tun. Bock habe ich gut getroffen und die Kipphassen ja auch. Letzten Endes war ich bei der Büchse am Schluss zu "flatterig" und habe im Ziel "rumgerührt".

Und hier frage ich ja deshalb an, wie ich mein Schiessen idealerweise verbessern kann.
 
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Diesmal war Andiman aber noch schneller, hab nach dem Kaffee Smiley gesucht...




Ich musste damals bei der Flinte in die Nachprüfung. Hab mir ne Stunde Pause genommen um halbwegs klar zu kommen, hat dann auch mit Ach und Krach gereicht, mit der 8ten Taube hatte ich es endlich. Aber die Nervösität und Anspannung war deutlich größer als beim ersten Versuch.

Ähnlich wie bei mir, nur dass ich zum Schluss leider nur einen drin hatte, der zweite lag 1-2 cm unter der Drei :( Die Grenze zwischen Bestehen und Nichtbestehen ist manchmal dünn.
 

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