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Oh, Du möchtest also den Sinn von Eigentumsrechten hinterfragen...
NEIN, möchte ich nicht, denn Wild ist herrenlos, da gibt es kein Hinterfragen von "Eigentumsrechten", so lange das Wild noch lebt!
Eigentumsrechte kommen erst ins Spiel, wenn es um Bejagung des Wilds in Verbindung mit der Koppelung an Grund und Boden geht, aber auch diese Eigentumsrechte spielen sich nur innerhalb des jagdrechtlichen Rahmens ab, den die Gesellschaft via Politik den Grundigentümern einräumt!
....Oder geht es Dir darum den Sinn einer Schonzeit zu hinterfragen, die aus wildbiologischen UND forstlichen Gründen in der Winter-/Frühjahrszeit sehr wohl angebracht ist und eigentlich noch länger angebracht wäre?
Drücke ich mich so missverständlich aus?
Mein Hinterfragen (da sind wir uns schon seit geraumer Zeit ausnahmsweise einig) gilt eher der NICHT-Gewährung einer Schonzeit für > 1-jähriges Schwarzwild von Februar bis Mai, so wie es Schalenwild "erster Klasse", z. B. Rehen, aus guten wildbiologischen und ethischen Gründen gewährt wird.