OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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@Heidenei Warum verliert bei Nachrüstung ein Schrank seine Zertifizierung? Grundsätzlich oder gibt es Fälle, in denen es nicht so wäre?
Viele Schränke gibt es in Ausführungen mit Schlüssel oder mit E-Schloss. Warum sollte der Wechsel vom dem einen in den anderen Zustand dann Auswirkungen auf die Zertifizierungsparameter haben?
Ich vergleiche das mal mit KFZ, bei denen ich Zubehör mit ABE anbaue.
Ja. Wenn Teile mit ABE fachgerecht eingebaut werden und ggf. durch einen Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden, hat das bei einem Kfz keine Auswirkungen auf die Bertriebserlaubnis. Es ist nur so, dass eine Veränderung der Bauart bei Tresoren nicht mit Teilen durchgeführt wird, die eine ABE haben und wohl kaum jemand nach dem Einbau den Schrank durch einen Sachverständigen zertifizieren lassen wird. Die SV sind diesbezüglich auch rar gesäht...
 
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Mein Zahlenschloss wurde fachgerecht nach Einbauanleitung eingebaut. So what?
Das neue Schloss ist zertifiziert und hat sogar einen höhere Widerstandsgrad als das Alte.

Eintragungen sind bei Teilen mit ABE auch beim Auto nicht wirklich nötig.
 

z/7

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Versicherungen haben die unangenehme Eigenschaft, auf sowas im Fall der Fälle zienlich großen Wert zu legen. Am Ende meist auch den längeren Atem, sprich Geld für nen RA.
 
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Ich hab bei Burg Wächter angefragt, ob eine Umrüstung auf Zahlenschloss möglich ist. Man teilte mir mit, das Urteil sei intern intensiv diskutiert worden, aber man könne keine Umrüstung anbieten. Auf die Frage, ob ich selbst ein Schloss nachrüsten könnte, meinte der MA, ich würde dann die Schutzklasse verlieren und sollte lieber einen neuen Safe kaufen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt :sneaky: Zumal es in deren Produktpalette zwei identische Tresore gibt, die sich nur am Schloss unterscheiden. Ranger N7-S und Ranger N7-E..
 
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Zunächst, ich bin nicht betroffen.
Aber, nichts tun wird im Zweifel eher negativ ausgelegt.

Was spricht dagegen, den Ball der Behörde zuzuspielen?

Also Email mit Lesebestätigung mit der Bitte um Aufklärung.

Ich wette die antworten in der Art „wissen wir auch noch nicht, müssen wir klären, warten sie ab“.

Ich würde dann antworten, dass ich alles beim Alten belasse bis sie mich informieren.

Dann wartet man halt mit behördlicher „Genehmigung“ 😀
 

z/7

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Das brauchen die bestimmt, daß sie jetzt auch noch tausende zuschriften dieser natur bearbeiten dürfen. als sachbearbeiter würd mich das eher nicht positiv stimmen.

@Heidenei hat's doch schon gesagt, es geht keinen was an, wie man den schlüssel aufbewahrt. die behörde will das nicht wissen. schon gar nicht entscheiden müssen, am ende haben sie den schwarzen peter. füsse stillhalten und klappe. sss
 
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Du musst ja den Schrank von Innen öffnen und somit auch das Siegel entfernen, was du defacto nicht darfst. Somit ist das Zahlenschloss ohne Einbau durch qualifiziertes Personal was den alten Status vermutlich wieder herstellen und zertifizieren darf, mMn sinnlos.
In welchem Gesetz steht das?

Natürlich darf ich dass, interessiert auch niemanden ob und wer den mal geöffnet hat um etwas zu reparieren.
 
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Vom Justiziar der LJN kam heute eine Rundschreiben, dass Tresorschlüssel zukünftig in einem gleichwertigen Tresor mit Zahlenschloß aufzubewahren sind.
 

z/7

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Juristen halt. Das ist eine Parallelwelt. Nur wenige schaffen den geistigen Spagat zum RL. Das fatale ist, daß die Verwendung deutscher Begriffe in deren Sprache eine Übereinstimmung suggeriert. Tatsächlich ist das ein eigenes logisches Konstrukt, ähnlich der Arithmetik, und bedürfte einer Übersetzung, Englisch Interpretation, was die Sache in meinen Augen sehr viel besser trifft. Sagt man denen eigentlich in der Einführungsvorlesung, daß sie sich damit einer Gehirnwäsche unterziehen?

Und: warum bremst den keiner aus, bevor er sowas offiziell in die Welt setzt?
Ist die Urteilsbegründung inzwischen eigentlich bekannt?
 
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Juristen halt. Das ist eine Parallelwelt. Nur wenige schaffen den geistigen Spagat zum RL. Das fatale ist, daß die Verwendung deutscher Begriffe in deren Sprache eine Übereinstimmung suggeriert. Tatsächlich ist das ein eigenes logisches Konstrukt, ähnlich der Arithmetik, und bedürfte einer Übersetzung, Englisch Interpretation, was die Sache in meinen Augen sehr viel besser trifft. Sagt man denen eigentlich in der Einführungsvorlesung, daß sie sich damit einer Gehirnwäsche unterziehen?

Und: warum bremst den keiner aus, bevor er sowas offiziell in die Welt setzt?
Ist die Urteilsbegründung inzwischen eigentlich bekannt?

https://dejure.org/dienste/vernetzu...en&Datum=30.08.2023&Aktenzeichen=20 A 2384/20

Das Urteil ist Fakt - und es ist keine Revision zugelassen, ob es uns allen gefällt oder nicht.
Damit besitzt es zwar immer noch keinen Gesetzescharkter aber eine gewisse Leitfunktion sehr wohl.
Was sollte denn ein Verbandsjustitiar anderes sagen/schreiben, als dazu anhalten, sich (zumindest vorerst) nach dem Urteil zu richten.
 

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