OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Die Frage, die sich stellt ist, ob nach dem Wortlaut des Urteils der Schlüssel zum Waffenschrank IMMER in einem Schrank gleicher Sicherheit aufbewahrt werden muss oder die gleiche Sicherheit nur für den Fall gilt, dass der Schlüssel überhaupt in einem "Tresor" aufbewahrt wird.

Wenn letzteres gilt, bliebe davon der Schlüssel "im Lampenschirm" unberührt. Hintergrund des Urteils (insofern man bei diversen Urteilen von Hintergrund außer juristischer "Masturbation" reden kann) wäre dann, dass ein ins Auge fallender Tresor mit Schlüsselinhalt Einbrecher zum Nachschauen einlädt, weshalb er so sicher wie der Waffenschrank sein muss.....Im Gegensatz zum Tresor suchen Einbrecher ja nicht zwingend in der Kiste mit den Legosteinen nach Wertgegenständen, weshalb da der Schlüssel sicherer wäre.

Kurz: Kann man das Urteil so deuten? WENN der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt wird, muss dieser so sicher sein wie der WaffenschranK ?
 
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Die Frage, die sich stellt ist, ob nach dem Wortlaut des Urteils der Schlüssel zum Waffenschrank IMMER in einem Schrank gleicher Sicherheit aufbewahrt werden muss oder die gleiche Sicherheit nur für den Fall gilt, dass der Schlüssel überhaupt in einem "Tresor" aufbewahrt wird.

Wenn letzteres gilt, bliebe davon der Schlüssel "im Lampenschirm" unberührt. Hintergrund des Urteils (insofern man bei diversen Urteilen von Hintergrund außer juristischer "Masturbation" reden kann) wäre dann, dass ein ins Auge fallender Tresor mit Schlüsselinhalt Einbrecher zum Nachschauen einlädt, weshalb er so sicher wie der Waffenschrank sein muss.....Im Gegensatz zum Tresor suchen Einbrecher ja nicht zwingend in der Kiste mit den Legosteinen nach Wertgegenständen, weshalb da der Schlüssel sicherer wäre.

Kurz: Kann man das Urteil so deuten? WENN der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt wird, muss dieser so sicher sein wie der WaffenschranK ?

Verstecken wird leider in aller Regel auch schwierig. Zumindest wenn die Möglichkeit besteht, dass der Schlüssel gefunden wird. Dies dürfte eigentlich immer der Fall sein.

Dazu gibt es was vom VGH München:

Die dauerhafte Aufbewahrung des Schlüssels für einen Waffenschrank an ein und demselben Ort über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren ohne weitere Mechanismen, die den Zugriff auf diesen erschweren, stellt keine hinreichende Vorsichtsmaßnahme dar, um Unbefugten den Zugriff auf Waffen und Munition zu verwehren und erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WaffG. Dies gilt auch, wenn Dritte keine Kenntnis vom Aufbewahrungsort des Schlüssels hatten. (Rn. 10 – 11)

(VGH München Beschl. v. 25.5.2021 – 24 ZB 21.943, BeckRS 2021, 16399, beck-online)
 
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gibt natürlich noch den "falsche Pin auf der Bankkarte" Trick:
Schlüssel oder Code für den Tresor so deponieren, dass Einbrecher es finden und knacken können.
leider ist der Code falsch/die Schlüssel unpassend- die verlieren dann Zeit beim vermeintlich leichten öffnen des Tresors.

ebenfalls raffiniert, die Pharao-methode: echten Schrank "getarnt" aufstellen(Tapetenschiebewand) und im Jagdraum steht , mit passenden und rel leicht zu findenfen Schlüssel ein alter AB Schrank, mit etwas verschmerzbarer Beute drin, Dekorstücke, paar Euros, altes Fernglas, Luftgewehr usw.

meine sogar mal gelesen zu haben, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist in einem europäischen Land, Dass der Tresor nicht nach Tresor aussehen darf, sondern z.b. wie ein Kühlschrank, um einen Teil der Einbrecher zu täuschen....🤔
 
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Hab mal vorsichtshalber schon beim saarländischen Jagdverband angefragt. Die verweisen auch darauf, dass das Urteil noch nicht vollständig veröffentlicht wurde und erst dann eine Bewertung erfolgt. Grundsätzlich sei es kein höchstrichterliches Urteil und würde dann erst mal auch "neben" anderen Urteilen in der Welt stehen. In der Folge muss man dann sehen, wie die Fachleute die Begründung einordnen.
 

z/7

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Das macht es zwar immer noch nicht allgemeingültig, aber wird vermutlich über kurz oder lang von diversen Ordnungsämtern etc. als Basis für eine entsprechende Auslegung des WaffG genutzt werden.
"es" ist das, was die Presse kolportiert. Genau darum hab ich das genau so formuliert und nicht anders. Diverse Ordnungsämter dürften sich schwer tun, Maßnahmen mit einem Pressebericht zu begründen.
 
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Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.


Wer noch einen Schrank mit Schlüssel hat, sollte den Schlüssel schnellstmöglich in einen Safe mit gleicher Stufe und Zahlenschloss packen.
Cui bono?

 
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Mann und Frau kann der RAin nicht vorwerfen, ihren Job schlecht gemacht zu haben.

Ihre Aufgabe war es, den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis zu verhindern und das hat sie geschafft.

Die Kehrseite der Medaille ist ihr Umgang mit dem Urteil, welches sie als Werbung für sich und Ihre Kanzlei verwendet. Kann man mögen, muss man aber nicht. Ist aber gleichfalls legitim.
 
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Die sicherste Lagerung die man erreichen will ist doch die Lagerung aller Schlüssel auf der Polizei.. Und auf dem Weg geht man nun weiter.
 

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