Sorry, Du hast recht!
Wird wohl unterschieden zwischen Beschäftigten im öD und dem Beamtenrecht!
Find ich auch nicht ok :-(
Selten so einen Bullshit gehört! Ist genau wie bei meinem Kumpel: Von einer Verkehrsrichterin verurteilt worden, die nichtmal einen Führerschein hat...
Gruß
Jan
Natürlich stimmt das was Du schreibst. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz finde ich es nicht ok.Doch, ist ok. Der Beamte hat zu seinem Dienstherrn ein besonders Dienst- und Treuverhältnis und ist laut Beamtengesetz zu voller Hingabe seiner Arbeitskraft an den Dienstherrn verpflichtet. Dazu kommt die Gesamtschau von Einkommen, Pension, Beihilfe, Lebenszeitverbeamtung usw. Wenn der Beamte eine Nebentätigkeit ausüben will, muss er den Dienstherrn fragen. Ich finde das angemessen.
Natürlich stimmt das was Du schreibst. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz finde ich es nicht ok.
Man sachte junger Mann.
Man muss auch nicht einen Menschen ermordet haben, um einen Mörder verurteilen zu können, oder?
Man sachte junger Mann.
Man muss auch nicht einen Menschen ermordet haben, um einen Mörder verurteilen zu können, oder?
Das war früher mal so, heute genügt es eine Nebentätigkeit der Dienstellenleitung anzuzeigen!
Jeder AN tut gut daran, die beabsichtigte Aufnahme einer Nebentätigkeit mit seinem AG abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Ich bin Angestellter in einem Konzern und im Arbeitsvertrag steht, dass Nebentätigkeiten der Erlaubnis des AG unterliegen.
Horrido
Weiß jetzt zwar nicht wie du zu dieser Aussage kommst... aber egal. Es geht darum, wie jemand etwas beurteilen soll von dem er/sie nachweislich keine Ahnung hat. Es ist nachweislich auch in der Wahrnehmung etwas anderes ob man immer nur Beifahrer ist oder selber fährt.
Gruß
Jan
Da bin ich ganz bei Dir - und sobald die Altersbezüge der Beamten und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genau so berechnet werden, wie bei den Arbeitnehmern können wir gerne noch mal darüber reden.Natürlich stimmt das was Du schreibst. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz finde ich es nicht ok.