Polizeikommissaranwärter als Waffenhändler

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Sorry, Du hast recht!
Wird wohl unterschieden zwischen Beschäftigten im öD und dem Beamtenrecht!
Find ich auch nicht ok :-(

Doch, ist ok. Der Beamte hat zu seinem Dienstherrn ein besonders Dienst- und Treuverhältnis und ist laut Beamtengesetz zu voller Hingabe seiner Arbeitskraft an den Dienstherrn verpflichtet. Dazu kommt die Gesamtschau von Einkommen, Pension, Beihilfe, Lebenszeitverbeamtung usw. Wenn der Beamte eine Nebentätigkeit ausüben will, muss er den Dienstherrn fragen. Ich finde das angemessen.
 
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Selten so einen Bullshit gehört! Ist genau wie bei meinem Kumpel: Von einer Verkehrsrichterin verurteilt worden, die nichtmal einen Führerschein hat...

Gruß
Jan

Man sachte junger Mann.

Man muss auch nicht einen Menschen ermordet haben, um einen Mörder verurteilen zu können, oder?
 
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Doch, ist ok. Der Beamte hat zu seinem Dienstherrn ein besonders Dienst- und Treuverhältnis und ist laut Beamtengesetz zu voller Hingabe seiner Arbeitskraft an den Dienstherrn verpflichtet. Dazu kommt die Gesamtschau von Einkommen, Pension, Beihilfe, Lebenszeitverbeamtung usw. Wenn der Beamte eine Nebentätigkeit ausüben will, muss er den Dienstherrn fragen. Ich finde das angemessen.
Natürlich stimmt das was Du schreibst. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz finde ich es nicht ok.
 
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Jeder AN tut gut daran, die beabsichtigte Aufnahme einer Nebentätigkeit mit seinem AG abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Ich bin Angestellter in einem Konzern und im Arbeitsvertrag steht, dass Nebentätigkeiten der Erlaubnis des AG unterliegen.

Horrido
 
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Grundsätzlich haben die meisten Juristen von nichts eine Ahnung - außer von Jura
:biggrin::bye:

Ich darf das, genügend Beispiele in der Familie...:twisted:
 
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Man sachte junger Mann.

Man muss auch nicht einen Menschen ermordet haben, um einen Mörder verurteilen zu können, oder?

Natürlich nicht dass sagt einem doch schon der normale Verstand. Sollte er zumindest, sonst hat man definitiv andere Probleme! Ansonsten ist DER Vergleich dermaßen unsinning :no: Habe schon auf sowas gewartet und wollte es eigentlich schon selber schreiben dass natürlich nicht jeder alles selber erlebt haben kann. Dachte mir dann aber da sollte man auch selber drauf kommen dass dies nicht die Intention sein kann. Dennoch sollte z.B. beim Beispiel Verkehrsrichter/in, wo es ja sehr einfach ist entsprechende Personen mit eigener Erfahrung (sprich Führerschein) einzusetzen, dies auch getan werden.


Gruß
Jan
 
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Das war früher mal so, heute genügt es eine Nebentätigkeit der Dienstellenleitung anzuzeigen!

In der Privatwirtschaft kann man als Arbeitgeber einen Nebentätigkeit meist nur sehr schwer untersagen - soweit die Theorie, in der Praxis kann man da auch nicht gerade feine und vor allem nicht unbedingt legale Art durchaus steuern.

Im öffentlichen Dienst und vor allem für Beamte gilt aber weiter eine Genehmigungspflicht, d.h. bevor die Nebentätigkeit ausgeübt werden darf, muss eine Genehmigung vorliegen.
 
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Jeder AN tut gut daran, die beabsichtigte Aufnahme einer Nebentätigkeit mit seinem AG abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Ich bin Angestellter in einem Konzern und im Arbeitsvertrag steht, dass Nebentätigkeiten der Erlaubnis des AG unterliegen.

Horrido

Steht bei mir auch drin.

Dennoch dürfen bestimmte Dinge gar nicht abgelehnt werden; siehe Rechtssprechung der Arbeitsgerichte.
 

M03

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Weiß jetzt zwar nicht wie du zu dieser Aussage kommst... aber egal. Es geht darum, wie jemand etwas beurteilen soll von dem er/sie nachweislich keine Ahnung hat. Es ist nachweislich auch in der Wahrnehmung etwas anderes ob man immer nur Beifahrer ist oder selber fährt.

Gruß
Jan


Muss der Richter nun erst mal eine Bank überfallen bevor er jemand deswegen verurteilt ?
 

JMB

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Natürlich stimmt das was Du schreibst. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz finde ich es nicht ok.
Da bin ich ganz bei Dir - und sobald die Altersbezüge der Beamten und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genau so berechnet werden, wie bei den Arbeitnehmern können wir gerne noch mal darüber reden.

Die Beamten kramen den Gleichbehandlungsgrundsatz, Vertrauensschutz, ... nämlich immer nur dann hervor, wenn es dem eigenen Vorteil dient:
Die Angestellten/Arbeiter im ö.D. haben eine Gehaltserhöhung von x % bekommen - "Dann müssen wir das aber auch bekommen - Gleichbehandlungsgrundsatz!"
Arbeitnehmer dürfen mit 62 in Rente gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre haben - "Dann müssen wir das aber auch bekommen - Gleichbehandlungsgrundsatz!"
Die Rentenformel ist mal wieder abgesenkt worden (mittlerweile Lebensdurchschnitts-Netto und ein deutlich niedrigerer %-Satz, seit den 70ern ständig sinkendes Rentenniveau) - "Die Pensionen dürfen aber nicht gekürzt werden - Vertrauensschutz!"

Es gibt mittlerweile etliche Bereiche, in denen nicht mehr verbeamtet wird und wo Beamte und Angestellte dieselben Aufgaben wahrnehmen.
Wo bleibt denn da beim Netto-Gehalt Dein Gleichbehandlungsgrundsatz?
Oder soll da dann nicht "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!" gelten?


WaiHei
 

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