Reaktion auf Kirrverordnung Rhl.-Pfalz

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3 Jun 2002
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Hallo,

ich habe jetzt beide Threads zu dem Thema mitgelesen und 2 Sachen vermisst.

1.
Zu den Kontrolleuren der Zukunft werden auch viele JAB/Jäger zählen.
Es sind solche die eine revierübergreifende Jagd ablehnen, da ja dann der Nachbar "sein" Wild schießt.

Ergo sieht er es bei den Kirrungen genauso.
"Mein Nachbar hält sich nicht 100% an die Kirrverordnung, aber ich. Also schießt mein Nachbar dadurch mehr Sauen als ich."

Viele werden dann offen oder anonym Anzeige bei der UJB oder beim FA erstatten. Die FÄe sind verpflichtet diese Schreiben an die UJB weiterzuleiten und die UJB muß auch anonymen Anzeigen nachgehen.

Ich habe vor kurzem den Spruch von einem JAB gehört "jetzt muß ich mir doch noch eine Digi-Kamera kaufen um die Kirrungen des Nachbarn festzuhalten."

Ich denke wir brauchen keine Naturschützer oder sehr dienstbeflissene Förster.

2.
Das Kirrmaterial muß nach der neuen Verordnung im Boden von Hand eingebracht sein.

Ich weiß von einem JAB der hat seine 30-Litter-Bier-Kirrfässer gegen 5-Liter-Bier-Kirrfässer ausgestauscht.

Hintergrund idt, das er diese besser in einem Loch versenken und mit lockerem Erdreich eingraben kann.

Ich sehe hierin aus der reinen Verordnungsformulierung eine herrschende Lücke.

Waihei

Besssi
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Registriert
5 Aug 2002
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Eine Definition von "bodenständig" wird wohl noch erfolgen.

Wer jetzt aber glaubt, dass die Förster, von der UJB mit Kartenmaterial versehen, reihenweise ausschwärmen, um eure Kirrungen zu kontrollieren, der hat den Text der VO nicht richtig gelesen. Die VO sieht nicht vor, dass die Forstämter automatisch alle Karten bekommen und dann von sich aus kontrollieren, das ist Aufgabe der UJB. Sollte ein Revierleiter allerdings während seiner Tätigkeit über eine Kirrung stolpern, die nicht den Anforderungen entspricht (also was Menge und Art der Ausbringung des Kirrgutes angeht), ist er zur Anzeige verpflichtet. Ob die Kirrung an dieser Stelle genehmigt ist, da auf einer Karte verzeichnet, die der UJB vorliegt, kann er nicht wissen. Das wäre der zweite Schritt.

Was an der Meldung der Kirrungen auf Karten im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 Schikane oder Entmündigung sein soll, ist mir nach wie vor nicht ersichtlich. Wenn unser pfälzer Feldjäger keinen Dreck am Stecken hat wie er behauptet, braucht er doch nichts zu befürchten, sollte lieber froh sein, dass die UJB im Falle einer Kontrolle nicht lange durch sein Revier fahren muss, sondern die Standorte gezielt aufsuchen kann und schnell mit der Kontrolle fertig ist, falls kontrolliert wird.
Falls eine Anzeige kommt, wird sie wohl berechtigt sein. Und Förster wurden von einigen Jagdübungsberechtigten schon vorher mit Mißtrauen betrachtet, nämlich von denen, die auch schon vorher auffällig wurden.

[ 12. Oktober 2005: Beitrag editiert von: blaserr93 ]
 

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