Zurück zum Thema. Hier in Dänemark muss bei Beantragung (oder Änderung) einer "Waffenerlaubnis" auch die Lauflänge angegeben werden. Da ich gerade eine beantragt habe, stand ich vor demselben Thema, in DK definiert sich das als:
"Lauflänge von der Mündung bis zur
Hinterkante der Patronenkammer".
Gemessen habe ich aber (wie auch sonst) nur von der Mündung bis zum Schlosskasten (genauer, der Verkäufer hat mir ein Bild mit Zollstock neben der Waffe geschickt, und darauf durfte ich das dann so ca. schätzen...). Den Tipp, einen Putzstock in den Lauf zu stecken (und zwar ohne Patronenhülse, auf ein paar mm kommt es ja nun auch nicht mehr an) finde ich prinzipiell gut. Ich werde aber mal explizit bei der politi.dk nachfragen, wie genau die das denn nun wirklich brauchen. Hintergrund ist, dass es hier Mindestlängen für "Langwaffen" gibt.
Wikipedia unterscheidet zwischen Rohrlänge und Lauflänge:
de.wikipedia.org
Und demzufolge (also der Abbildung zu folge) wäre die Lauflänge Mündung bis
Vorderkante der Patronenkammer (bzw. Hülse)?
Ja was denn nun?
:sad:
Abgesehen von der Genehmigung, ist bei
sehr kurzen Läufen, je nach Kaliber ja auch interessant, ob man in den Grenzbereich gerät wo es wirklich "nicht mehr gutgeht". Mir war z.B. eine abgesägte Midland mit Mauser Verschluss im Kaliber .30-06 angeboten worden, mit einer Lauflänge (Mündung bis Verschlusskasten) von 44cm. Bei .308 noch absolut im grünen Bereich, für .30-06 offenbar schon nicht mehr sinnvoll.