Rechte/Pflichten Erbengemeinschaft

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Moin!
Ich bin mit drei anderen Personen Mitglied einer Erbengemeinschaft und in dieser für die Abwicklung des Erbes verantwortlich.
Alle anderen sind damit einverstanden, dieses wurde schriftlich festgelegt.
Zu dem Erbe gehört ein Hund, dieser hat zu einem Erben einen sehr guten persönlichen
Kontakt und wurde ihm gemeinsamen Einerständnis von allen übernommen.
Jetzt ist der Hund krank und der neue Hundebesitzer will, daß die Kosten vom gemeinsamen Erbkonto beglichen werden, da das Erbe ja noch nicht abgewickelt ist.
Es steht noch der Verkauf des geerbten Hauses an.
Hat jemand von euch eine fundierte Aussage dazu??
 
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Ja! Mit verlaub! Der hat sie nicht alle!
Er hat den Hund übenommen und ist rechtmäßiger Besitzer. Damit fallen dann auch sämtliche Kosten die der Hund verursacht auf ihn!
Anders! Wie alt ist der Hund und wie hoch belaufen sich die Arztkosten?
Wie steht die Erbengemeinschaft zueinander? Oder ist er gerade ein Querulant? Man kann alles im ruhigen bereden und klären. Aber unter dem Strich ist er der neue Besitzer von dem Hund.
 
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Die Erbengemeinschaft ist sich nicht grün!Die anderen drei haben nach dem Tod unseres Vaters sofort das Haus durchsucht und mitgenommen was sie wollten!Die hatten alle einen Schlüssel.
Ich war zu dem Zeitpunkt im Ausland und als ich das erste mal im Haus war, war alles an Wertsachen weg!!
Sind arbeitsscheue Gesellen und wollen schnell an Geld kommen!!🤮
 
M

Mannlicher764

Guest
@arturderrusse da Du ja mit der Abwicklung betraut bist, schreibe Dir Deine Stunden auf, Deine Kosten ebenso und lasse Sie Dir erstatten.
 
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Stunden werden korrekt aufgeschrieben und von dem Nachbarn als Zeugen bestätigt wenn ich im Haus bin!
Es gehörte noch eine kleine Firma dazu die mit abgewickelt werden muß!!
 
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ich war mal in einer ähnlichen Situation. Ich bin zum Notar gegangen und habe das Erbe ausgeschlagen. Ruhiger leben ist auch viel wert;)
 
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Stunden werden korrekt aufgeschrieben und von dem Nachbarn als Zeugen bestätigt wenn ich im Haus bin!
Es gehörte noch eine kleine Firma dazu die mit abgewickelt werden muß!!

Firmenabwicklung läuft extra. Da musst du je nach Rechtsform auch aufpassen, bevor du da was "übernimmst".
Es kann auch sein, dass von dem Erbe gar nicht mehr so viel übrig ist, wenn das Finanzamt bescheid gesagt hat, welches Kapital abgewickelt werden muss...

Wenns geht, vergleich dich und lass dir Betrag X gegen Anspruchsverzicht ausbezahlen (bissel unter Wert). Wenn sie doof genug sind, könnte das sogar klappen... Muss aber laufen, bevor irgendwas eingetragen ist...
 
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Mein Beileid, habe schon einiges erlebt, wenns ums Geld geht. Kann auch passieren , dass aus lauter Bosheit der Verkauf bzw die Abwicklung über einen sehr langen Zeitraum von einer Partei verzögert wird. Hat in einem Fall dazu geführt, dass allen ein sechstelliger Betrag durch die Lappen gegangen ist. Hat einen gefreut , dass die anderen sich geärgert haben...
 
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das Erbe ordentlich abgewickelt werden soll!!
Da ist als erstes ein korrektes Verzeichnis der Wertsachen und Vermögenswerte erforderlich.
Das wurde ja schonmal verpasst.

Aber in solchen recht komplizierten Angelegenheiten würde ich bestimmt keinen Rat in einem Jagdforum einholen.
 

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