Ringeln verboten?

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14 Aug 2004
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Liebe Foristi,
Folgender Sachverhalt:
vor ein paar Tagen habe ich einen Anhänger voller Rehe bei einer großen Hotelküche abgeben wollen. Die Stücke waren alle sauber aufgebrochen und ausgespült. Einige Jäger hatte ihre Rehe geringelt,also das Schloß zugelassen.Nun weigerte sich der Küchenchef vehement die geringelten Stücke anzunehmen (Fleischhygiene).Er dürfe dies nicht mehr da die Stücke nicht richtig auskühlen würden und Keime entstehen würden.
Also rauf auf den Anhänger und alle Schlösser geöffnet und zum nächsten Abnehmer.Der Kunde ist schließlich König.
Hat der Küchenchef recht? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Aussage?
Wer weiß was und klärt mich auf?
 
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ich kenne zwar den vorgang des ringelns nicht, doch was hat das öffnen des schlosses mit dem auskühlen eines rehes zu tun?

dabei gehe ich davon aus, daß beim "ringeln" ebenfalls der darm entfernt wird und damit genaugenommen einfach das schloss geshlossen bleibt. darunter befindet sich dann einfach ein kleiner hohlraum des nicht mehr vorhandenen darms.

somit kann ich mir nicht vorstellen, daß es etwas mit dem auskühlen zu tun hat, wobei das "ringeln" evlt. ansich von der hygiene nicht mehr zulässig sein könnte.
 
A

anonym

Guest
uihhh schrieb:
ich kenne zwar den vorgang des ringelns nicht, doch was hat das öffnen des schlosses mit dem auskühlen eines rehes zu tun?

dabei gehe ich davon aus, daß beim "ringeln" ebenfalls der darm entfernt wird und damit genaugenommen einfach das schloss geshlossen bleibt. darunter befindet sich dann einfach ein kleiner hohlraum des nicht mehr vorhandenen darms.

somit kann ich mir nicht vorstellen, daß es etwas mit dem auskühlen zu tun hat, wobei das "ringeln" evlt. ansich von der hygiene nicht mehr zulässig sein könnte.


Bei uns nehmen die lokalen Wildbrethändler NUR geringelte Stücke.

Begründung: viel zuwenig Jäger können das Schloss sauber aufbrechen und verhunzen damit das Wildbret.

Ausserdem gelangt beim Transport vom Aufbrechort im Revier bis zur Wildkammer angeblich zuviel Dreck in den Wildkörper.

Mir ist das egal - wie die Jagdherrn oder die Wildbrethändler wollen, ich selber gehe bei Eigenverbrauch schon lange andere Wege.

:roll:

Varminter
 
A

anonym

Guest
uihhh schrieb:
ich kenne zwar den vorgang des ringelns nicht, doch was hat das öffnen des schlosses mit dem auskühlen eines rehes zu tun?

dabei gehe ich davon aus, daß beim "ringeln" ebenfalls der darm entfernt wird und damit genaugenommen einfach das schloss geshlossen bleibt. darunter befindet sich dann einfach ein kleiner hohlraum des nicht mehr vorhandenen darms.

somit kann ich mir nicht vorstellen, daß es etwas mit dem auskühlen zu tun hat, wobei das "ringeln" evlt. ansich von der hygiene nicht mehr zulässig sein könnte.

da kannste hier mal gucken ;-) http://www.muenchner-jaegerverein.de/tipps.html
 
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Varminter schrieb:
uihhh schrieb:
ich kenne zwar den vorgang des ringelns nicht, doch was hat das öffnen des schlosses mit dem auskühlen eines rehes zu tun?

dabei gehe ich davon aus, daß beim "ringeln" ebenfalls der darm entfernt wird und damit genaugenommen einfach das schloss geshlossen bleibt. darunter befindet sich dann einfach ein kleiner hohlraum des nicht mehr vorhandenen darms.

somit kann ich mir nicht vorstellen, daß es etwas mit dem auskühlen zu tun hat, wobei das "ringeln" evlt. ansich von der hygiene nicht mehr zulässig sein könnte.


Bei uns nehmen die lokalen Wildbrethändler NUR geringelte Stücke.

Begründung: viel zuwenig Jäger können das Schloss sauber aufbrechen und verhunzen damit das Wildbret.

Ausserdem gelangt beim Transport vom Aufbrechort im Revier bis zur Wildkammer angeblich zuviel Dreck in den Wildkörper.

Mir ist das egal - wie die Jagdherrn oder die Wildbrethändler wollen, ich selber gehe bei Eigenverbrauch schon lange andere Wege.

:roll:

Varminter

wer bitte bricht denn noch im revier auf????? :shock:
 
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wer bitte bricht denn noch im revier auf?????

Eben.
Wer die neuen Wildbrethygienevorschriften richtig liest, sieht, daß das gar nicht mehr erlaubt ist.
Ergo ist ringeln überflüssig und verkompliziert die Sache nur und ist, in Richtung auskühlen, kontraproduktiv.
 
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Varminter schrieb:
uihhh schrieb:
ich kenne zwar den vorgang des ringelns nicht, doch was hat das öffnen des schlosses mit dem auskühlen eines rehes zu tun?

dabei gehe ich davon aus, daß beim "ringeln" ebenfalls der darm entfernt wird und damit genaugenommen einfach das schloss geshlossen bleibt. darunter befindet sich dann einfach ein kleiner hohlraum des nicht mehr vorhandenen darms.

somit kann ich mir nicht vorstellen, daß es etwas mit dem auskühlen zu tun hat, wobei das "ringeln" evlt. ansich von der hygiene nicht mehr zulässig sein könnte.


Bei uns nehmen die lokalen Wildbrethändler NUR geringelte Stücke.

Begründung: viel zuwenig Jäger können das Schloss sauber aufbrechen und verhunzen damit das Wildbret.

Ausserdem gelangt beim Transport vom Aufbrechort im Revier bis zur Wildkammer angeblich zuviel Dreck in den Wildkörper.

Mir ist das egal - wie die Jagdherrn oder die Wildbrethändler wollen, ich selber gehe bei Eigenverbrauch schon lange andere Wege.

:roll:

Varminter

Kannst Du die anderen Wege mal beschreiben?

Danke schon mal nach Austria.
 
A

anonym

Guest
würde mich auch als Selbstverrwerter interessieren???

WH

K. Bell
 
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@cast
Na klar,
erstens steht es SO nicht drin und zweitens sind die Wohnsitze der meistern Jäger NICHT im Revier oder nahe an dessen Grenze.
Kann z.B. mir nicht vorstellen, das erlegte Stück samt Gescheide 50 km mit nach Hause zu nehmen.
 
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Richtig, es steht nicht drin, daß es nicht erlaubt ist, aber es steht was drin darüber wie der "Aufbrechplatz", was für ein Wort, auszusehen hat.
Das lässt den Rückschluß darauf zu, daß außerhalb eines solchen Platzes das aufbrechen nicht erlaubt ist. :wink:
 
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uihhh schrieb:
ich kenne zwar den vorgang des ringelns nicht, doch was hat das öffnen des schlosses mit dem auskühlen eines rehes zu tun?

dabei gehe ich davon aus, daß beim "ringeln" ebenfalls der darm entfernt wird und damit genaugenommen einfach das schloss geshlossen bleibt. darunter befindet sich dann einfach ein kleiner hohlraum des nicht mehr vorhandenen darms.

somit kann ich mir nicht vorstellen, daß es etwas mit dem auskühlen zu tun hat, wobei das "ringeln" evlt. ansich von der hygiene nicht mehr zulässig sein könnte.

Meinem Vater wurde auf dem "Lehrgang" zur kundigen Person diese Methde des Aufbrechens nahegelegt. Ausserdem wurde ausdrücklich empfohlen, dass Stück an den Hinterläufen aufgehängt zu Hause aufzubrechen.
 
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cast schrieb:
Richtig, es steht nicht drin, daß es nicht erlaubt ist, aber es steht was drin darüber wie der "Aufbrechplatz", was für ein Wort, auszusehen hat.
Das lässt den Rückschluß darauf zu, daß außerhalb eines solchen Platzes das aufbrechen nicht erlaubt ist. :wink:

Deine Aussage fällt unter die Kategorie - vorauseilender Gehorsam :cry:
 
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Meinem Vater wurde auf dem "Lehrgang" zur kundigen Person diese Methde des Aufbrechens nahegelegt. Ausserdem wurde ausdrücklich empfohlen, dass Stück an den Hinterläufen aufgehängt zu Hause aufzubrechen.[/quote]

Ich habe das auch bei dieser Schulung so gelernt.
Beides hat seine Vor- und Nachteile.

WH
T.
 
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Nö, wieso vorauseilend.
Das steht so drin und fertig.
Das Problem was wir jetzt haben wäre vermeidbar gewesen, wenn nicht in der Vergangenheit ein erklecklicher Anteil Jäger so mit Wild umgegangen wären, wie sie es sind.
 

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