Schämt Euch alle !!

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von boarhunter:

WIR müssen uns ins Gespräch bringen,aber mit unseren Themen. Solche Links sollte man dann flächendeckend einstellen. Es happert immer noch damit wie wir uns verkaufen!!<HR></BLOCKQUOTE>

Immer dann, wenn Jäger mit "ihren" Themen an die Öffentlichkeit gehen wird es besonders schlimm. Das wirkt doch oft, als wären Jagdgegner am Werk.

Bei der "Öffentlichkeitsarbeit" übersehen Jäger und ihre Verbände allzuoft die Realität:

1. Der Nichtjäger hat NULL Verständnis für Aufartungsstrategien zur "Hege" von Trophäen.

2. Kein Mensch glaubt einem Jäger, daß er nur Jäger ist um die Natur zu schützen. Das wird von der Öffentlichkeit als verlogen wahrgenommen, viel stärker als der Schwachsinn von UL & Co. KG

3. Interne Quereleien (z. B. zwischen DJV und ÖJV) interessieren die Öffentlich ungefähr zu viel das berühmte Fahrrad in Moskau.

4. Wenn ich in er WuH mehrseitige Artikel lese, in denen sich zwei Jäger um ein Hirschgeweih streiten, dann frage ich mich, wie das auf einen Nichtjäger wirkt, der sich das Heft gekauft hat um sich zu informieren. Was wird der anschließend für eine Meinung haben?
icon_eek.gif


Es ist immer wieder erschütternd, welche Themen es sind, mit denen Jäger und ihre Verbände an die Öffentlichkeit gehen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


....
Es ist immer wieder erschütternd, welche Themen es sind, mit denen Jäger ......an die Öffentlichkeit gehen.
<HR></BLOCKQUOTE>

...oder sie drohen rechtswidrig wildfremden Leuten damit, deren unangeleinte, aber oft immer noch im Einwirkungsbereich befindliche Hunde zu töten. Ebenfalls erschütternd......
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:

... interessieren die Öffentlich ungefähr zu viel das berühmte Fahrrad in Moskau ...

<HR></BLOCKQUOTE>

Ab einem gewissen Alkoholspiegel gilt prosten statt posten!
icon_biggrin.gif


Meint HW
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


Immer wieder interessant, wie offenbar voreingenommene Leute von einer einzigen Aussage eines Deppen auf die Befindlichkeiten, Ansichten etc. der ganzen Jägerschaft, immerhin ca. 350000 Menschen, schließen. Unseriös, sonst nichts.
<HR></BLOCKQUOTE>

Danke für die Steilvorlage....
Das Problem ist, dass immer nur über die schwarzen Schafe einer Gruppierung gesprochen wird....
Wenn ich mir die verlinkte Seite anschaue, dann muß ich ehrlicherweise zugeben, dass da auch Themen angepsrochen sind, wo ich den Seitenbetreibern nur recht geben kann und wo eigentlich die 350000 Jäger Beifall klatschen müßten und ein Lob ausprechen....

Aber das geht wohl ned, weil man kann ja ned seinem Feind die Hand geben...

Grüße
Brandfuchs
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von zunder:
das hier ist übrigens e.schneider; jäger und auch auf der seite zu finden:

Im Link: [...] Als Beitragskandidat zur EU hat Zypern bereits jetzt die EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 einzuhalten,
<HR></BLOCKQUOTE>
Soviel ich weiß, gibt es die EG-Vogelschutzrichtlinie nur in der Fantasie der Extrem-Vogler. In der Realität besteht eine EG-Vogelrichtlinie, die neben der Nutzung auch den Schutz beschreibt und an die Landesverhältnisse anpassbar ist.

Weiß einer, ob der Vogelfang mit Leimruten durch die o.g. Richtlinie explizit ausgeschlossen ist?

Achja, und dann natürlich auf der Seite der obligatorische schick-Scheck-Aufruf:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
I H R E S P E N D E H I L F T !

Vogelschutz-Komitee e.V.
Zur Akelei 5
D-37077 Göttingen
Tel. 0551/209 93 29
Internet: www.vogelschutz-komitee.de
Spendenkonto: Sparkasse Göttingen
BLZ 260 500 01
Konto 4830 15 35
<HR></BLOCKQUOTE>

Komisch, dass es sowas auf den Jägerseiten nicht gibt ...

Joachim

[ 27. M
 
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kann mal jemand eine Quelle oder Internetadresse nennen wo dargesstellt wird wieviel Wild in dem Schweizer Nationalpark "gecullt" wird?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jthuex:

Soviel ich weiß, gibt es die EG-Vogelschutzrichtlinie nur in der Fantasie der Extrem-Vogler. In der Realität besteht eine EG-Vogelrichtlinie, die neben der Nutzung auch den Schutz beschreibt und an die Landesverhältnisse anpassbar ist.

Weiß einer, ob der Vogelfang mit Leimruten durch die o.g. Richtlinie explizit ausgeschlossen ist?

<HR></BLOCKQUOTE>

tja, so zeigt joachim, daß er nichts weiß:

1.: eg ist schon lange eu.
2.: eu vogelschutzrichtlinie gibt es sehr wohl:
http://www3.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.3_20Pressemitteilungen_202003/HI/269_2F2003,templateId=renderUnterseiteKomplettText.html

gruß zunder
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von zunder:

blah blah ...
<HR></BLOCKQUOTE>

Komisch,
ich dachte sie hiesse „Richtlinie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - 79/409/EWG - , ABI. L 103 vom 25.04.1979“ und würde allgemein als EUROPÄISCHE VOGELRICHTLINIE bezeichnet – ausser natürlich bei den Extrem-Voglern und ihren rot-grünen Nachplaperern, die brauchten die kleine Umdichtung.

Und die hat, laut Artikel 1, den „SCHUTZ, die BEWIRTSCHAFTUNG und die REGULIERUNG dieser Arten zum Ziel und regelt deren NUTZUNG.“

Rotfuchs2 hat das alles ja schon mal vorgekaut … guckstu hier, Beitrag Rotfuchs2.

Ich weiß, wenn die Fakten nicht passen - gor net ignoriern. Wie Karlchen Schlumberger immer schon sagte …

Aber vielleicht kannste ja die Frage beantworten:
>Weiß einer, ob der Vogelfang mit Leimruten durch die o.g. Richtlinie explizit ausgeschlossen ist?
Oder wo darin steht, dass die Nordische Krähenfalle explizit verboten ist ...

Fakten bitte ...

Ansonsten: frohe Restostern noch ..

Joachim
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jthuex:


Komisch,
ich dachte sie hiesse ?Richtlinie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - 79/409/EWG - , ABI. L 103 vom 25.04.1979? und würde allgemein als EUROPÄISCHE VOGELRICHTLINIE bezeichnet ? ausser natürlich bei den Extrem-Voglern und ihren rot-grünen Nachplaperern, die brauchten die kleine Umdichtung.

Und die hat, laut Artikel 1, den ?SCHUTZ, die BEWIRTSCHAFTUNG und die REGULIERUNG dieser Arten zum Ziel und regelt deren NUTZUNG.?

Rotfuchs2 hat das alles ja schon mal vorgekaut ? guckstu hier, Beitrag Rotfuchs2.

Ich weiß, wenn die Fakten nicht passen - gor net ignoriern. Wie Karlchen Schlumberger immer schon sagte ?

Aber vielleicht kannste ja die Frage beantworten:
>Weiß einer, ob der Vogelfang mit Leimruten durch die o.g. Richtlinie explizit ausgeschlossen ist?
Oder wo darin steht, dass die Nordische Krähenfalle explizit verboten ist ...

Fakten bitte ...

Ansonsten: frohe Restostern noch ..

Joachim
<HR></BLOCKQUOTE>

offensichtlich darf sich jeder seinen eigenen namen für die richtlinie ausdenken.

unter
http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/natur_ohne_grenzen/eu-vogelschutzrichtlinie/doc/text/6016.php

heißt es: "Die EU-Vogelschutzrichtlinie trat am 2. April 1979 in Kraft - 13 Jahre..."

folgende Seite ist verlinkt:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1979/de_1979L0409_do_001.pdf

auszug:

RICHTLINIE DES RATES
vom 2. April 1979
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(79/409/EWG)
(ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1)
.
.
.
Artikel 8
(1) Was die Jagd, den Fang oder die Tötung von Vögeln im Rahmen
dieser Richtlinie betrifft, so untersagen die Mitgliedstaaten sämtliche
Mittel, Einrichtungen oder Methoden, mit denen Vögel in Mengen
oder wahllos gefangen oder getötet werden oder die gebietsweise das
Verschwinden einer Vogelart nach sich ziehen können, insbesondere
die in Anhang IV Buchstabe a) aufgeführten Mittel, Einrichtungen
und Methoden.
.
.
.
anhang 4, buchstabe a)

Schlingen A3 (Mit Ausnahme Finnlands und Schwedens für den Fang
von Lagopus lagopus lagopus und Lagopus mutus nördlich des 58. Breitengrads
Nord) , Leimruten, Haken, als Lockvögel benutzte geblendete
oder vestümmelte lebende Vögel, Tonbandgeräte, elektrische Schläge
erteilende Geräte;
? künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zur Beleuchtung der
Ziele, Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit Bildumwandler
oder elektronischen Bildverstärker;
? Sprengstoffe;
? Netze, Fangfallen, vergiftete oder betäubende Köder;
? halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magazin mehr als
zwei Patronen aufnehmen kann.
-----

gruß zunder
 
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31 Mai 2001
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Auszug ein wenig vergrößert:

1979L0409 — DE — 01.05.2004 — 005.001 — 1

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine
Gewähr übernehmen

RICHTLINIE DES RATES
vom 2. April 1979
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(79/409/EWG)
(ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1)

WH
Amadeus
 
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26 Jul 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von zunder:

anhang 4, buchstabe a)
[...]
Leimruten,
[...]
<HR></BLOCKQUOTE>
Wird unseren südlichen Nachbarn aber gar nich gefallen
icon_wink.gif
Aber wie ich die kenne, haben die Ausnahmeregeln ...

j.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mike B:
Aus einer Signatur:

Jedes Tier hat seinen Plaz auf Erden.
Zum Beispiel auf dem Teller zwischen Kartoffeln und Gemüse.
<HR></BLOCKQUOTE>

Kann nur von Bruder Jos im dunklen Forum sein...
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