A
anonym
Guest
:thumbup: gelesen und verstanden !
Sind halt den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Sind diese Waffen frei, ist es auch der SD.
Damit wären SD für LW schon lange auch für Inhaber eines gültigen JJS "frei", weil auch die Langwaffen für diesen Personenkreis hinsichtlich des Erwerbs bedürfnis- und erlaubnisfrei sind (§ 13 (3) WaffG: Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis.), in Bezug auf diese rechtl. Gleichstellung wären es damit auch die SD, aber alle Behörden mauern da in rechtsbeugender Art und Weise. Ein Skandal, der für mich als rechtskundigen Menschen unerträglich ist. Er zeugt auch davon, sich lange schon nicht mehr in einem Rechtsstaat zu befinden, zusammen mit anderen Weisern, die ich hier verschiedentlich bei passender Gelegenheit präsentiere.