Schalldämpfer erlaubt ???

A

anonym

Guest
:thumbup: gelesen und verstanden !

Sind halt den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Sind diese Waffen frei, ist es auch der SD.

Damit wären SD für LW schon lange auch für Inhaber eines gültigen JJS "frei", weil auch die Langwaffen für diesen Personenkreis hinsichtlich des Erwerbs bedürfnis- und erlaubnisfrei sind (§ 13 (3) WaffG: Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis.), in Bezug auf diese rechtl. Gleichstellung wären es damit auch die SD, aber alle Behörden mauern da in rechtsbeugender Art und Weise. Ein Skandal, der für mich als rechtskundigen Menschen unerträglich ist. Er zeugt auch davon, sich lange schon nicht mehr in einem Rechtsstaat zu befinden, zusammen mit anderen Weisern, die ich hier verschiedentlich bei passender Gelegenheit präsentiere.
 
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Neben den bekannten Einschränkungen bei der Jagd auf Schalenwild bzgl der Energie und dem Kaliber der Geschosse, kenne ich außer dem Grundsatz der Waidgerechtigkeit keine.

Warum soll es verboten sein, mit einem entsprechend starken LG, z.B. eine Elster zu schießen? (Wenn du drankommst) Oder einen Eichelhäher in Bayern.
Nimm von mir aus auch eine Taube dazu.


Das ist aber sehr unwaidmännisch,wenn es denn erlaubt wäre.Ist es aber nicht ! Auf Infantristen und baumhockende Rabenvögel wird auch so nicht geschossen. Die Luftgewehrkugeln kannste ja in Deine Schrotpatronen verladen ! Dann brauchst Du aber keinen Schalldämpfer ,denn den gibts noch nicht !;-)
 
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anonym

Guest
;-)Naja,Nester haben wir früher auch ausgeschossen und auf den Schlafbäumen flatterten die Krähen nur etwas rum.Luftgewehreinzelkugeln sind da aber völlig ungeeignet.:biggrin:

Wenn man nahe genug rankommt, dann nicht. Und wenn man sonst den Auerhahn aus dem Baum schießt, sollte man sich über Rabenartige nicht aufregen, wenn man das bei denen auch so macht.

Außerdem ist es oft besser, den Infanteristen sicher zu erlegen als ihn im Flug krankzuschießen. WG fließt, da steht nix für immer fest.
 
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Sind halt den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Sind diese Waffen frei, ist es auch der SD.

Damit wären SD für LW schon lange auch für Inhaber eines gültigen JJS "frei", weil auch die Langwaffen für diesen Personenkreis hinsichtlich des Erwerbs bedürfnis- und erlaubnisfrei sind (§ 13 (3) WaffG: Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis.), in Bezug auf diese rechtl. Gleichstellung wären es damit auch die SD, aber alle Behörden mauern da in rechtsbeugender Art und Weise. Ein Skandal, der für mich als rechtskundigen Menschen unerträglich ist. Er zeugt auch davon, sich lange schon nicht mehr in einem Rechtsstaat zu befinden, zusammen mit anderen Weisern, die ich hier verschiedentlich bei passender Gelegenheit präsentiere.

Jetzt mal ein bisschen OT, aber grundsätzlich: Allgemein wird behauptet, geschrieben und beim Leben meiner Oma beschwört und wiederholt, dass ein Schalldämpfer für eine LW nur mit Voreintag in der WBK erworben werden dürfte. Aber wo steht denn das überhaupt? Denn was 9x19 hier schreibt, ist doch mehr als logisch: Der SD einer LW zählt waffenrechtlich wie eine LW. Also muss der SD einer LW wie die LW selbst allein mit JS erworben werden dürfen.

Hat jemand Quellen oder eine Rechtsgrundlage? Oder sitzen wir hier einem Gerücht auf, das nicht wahrer wird, nur weil man es immer wieder abschreibt und wiederholt?
 
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Oder gar keine. Oft im Steuerrecht oder Waffenrecht der Fall, wo eine stramme Haltung fehlende Kenntnisse ersetzen muss........

Du vergisst die Glaskugel, landauf und -ab als "Stellungnahme zur rechtlichen Situation von ..." oder "Kommentar zur Verordnung ..." genannt.
 
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anonym

Guest
Du vergisst die Glaskugel, landauf und -ab als "Stellungnahme zur rechtlichen Situation von ..." oder "Kommentar zur Verordnung ..." genannt.

So ähnlich ist es mit der "überwiegenden" oder "herrschenden" Meinung im Staatsrecht. Die Parteien holen sich irgendwelche Typen mit rechtswissenschaftlicher Ausbildung in die Friedrich-Ebert- oder Konrad-Adenauer-Stiftungen rein, möglichst welche ohne Widerspruchsgeist, findet man oft auch an den Universitäten, wo man sie ja auch ganz gut bezahlt, lassen die überall Kommentare zum GG absondern, bis deren Kommentare irgendwann zur staatsrechtlich tonangebenden Meinung werden und man dem Bürger wieder mal ein paar Zacken von Recht und Freiheit wegbrechen kann. Und wer so dann letztlich die Verfassung bricht oder sie im günstigsten Fall zu rein deklaratorischer Wirkung degradiert, wie solche Parteien und deren Ausführende, Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete, den kann man dann nicht einmal juristisch belangen. Und der Wähler tut das ja auch nicht, resigniert lieber. So entsteht Narrenfreiheit, allein auf Geld und willfährige Elemente gestützt, das man nicht mal selber zu haben braucht, Parteienfinanzierung machts möglich. Das ist auch mit der Grund, warum uns seit der Wiedervereinigung eine Verfassung verwehrt wird. Man suggeriert, dass wir auf dieses Recht verzichtet hätten, weil wir es andernfalls längst in Anspruch genommen hätten. Und niemanden juckt's.
 
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@9x19: weshalb ich vor einer "neuen" Verfassung mehr Angst habe, als vor dem alten GG.
Du verstehst!?!
 
A

anonym

Guest
@9x19: weshalb ich vor einer "neuen" Verfassung mehr Angst habe, als vor dem alten GG.
Du verstehst!?!

Tja, weils wieder falsch laufen würde. Wer weiß, vielleicht ist es ja gut so, aber eines Tages nimmt sich jedes Volk sein Recht. Auch das lernt Geschichte, das wissen die in Berlin und den Landtagen natürlich auch, auch wenn sie sonst nur von einer Legislaturperiode zur nächsten denken. Vielleicht mit ein Grund, warum man ständig Versuche unternimmt, diese Perioden zu verlängern, natürlich mit Unterstützung der "herrschenden Meinung" :) , da waren ja sogar 6 Jahre für den BT im Gespräch. Dann braucht man noch weniger als jetzt zu denken und bleibt länger an der Macht................auf ewig am liebsten; das ist Ziel jedes Politikers, wenn er mal die Macht gesoffen und sich an ihr berauscht hat.
 

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