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§ 24
Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
(1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen, Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit Schalldämpfern oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
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§ 24
Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
(1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen oder Luftdruckwaffen oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
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oder siehe
https://forum.wildundhund.de/thread...als-berechtigter-besitzer.124671/post-4119837
oder
https://forum.wildundhund.de/thread...als-berechtigter-besitzer.124671/post-4119841
oder
https://forum.wildundhund.de/threads/schalldaempfer-in-niedersachsen.104676/post-3852596
oder
https://forum.wildundhund.de/threads/schalldaempfer-in-niedersachsen.104676/post-3858438