Schalldämpfer in Niedersachsen - nutzen als berechtigter Besitzer

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Weil auch dort, wie überall, mehr oder weniger bzgl. ihrer Arbeit informierte bzw. sich dafür interessierende Menschen arbeiten. Ein Freund ist Jäger und schießt CAS, sein SB ist "nur" Jäger, wenn er was sportliches über Kontingent neu beantragt muss er diesem auch erst erklären/beweisen weshalb zu genehmigen ist.
 
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Wo ist hier die Antwort auf meine Frage? :oops:
Mag ja sein, dass ich Klappen vor den Augen habe, finden tu ich es nicht.

wipi
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Alt:
§ 24
Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
(1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen, Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit Schalldämpfern oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
...

Neu:
§ 24
Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
(1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen oder Luftdruckwaffen oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
...

oder siehe
https://forum.wildundhund.de/thread...als-berechtigter-besitzer.124671/post-4119837
oder
https://forum.wildundhund.de/thread...als-berechtigter-besitzer.124671/post-4119841
oder
https://forum.wildundhund.de/threads/schalldaempfer-in-niedersachsen.104676/post-3852596
oder
https://forum.wildundhund.de/threads/schalldaempfer-in-niedersachsen.104676/post-3858438
 
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§ 24
Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
(1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen, Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit Schalldämpfern oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
...

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(1) Es ist über § 19 des Bundesjagdgesetzes hinaus verboten, die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, elektrischem Strom, Haken, Schleudern, Bolzen, Pfeilen oder Luftdruckwaffen oder die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
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https://forum.wildundhund.de/threads/schalldaempfer-in-niedersachsen.104676/post-3858438

Danke.
Leider hatte ich "alt" nicht zur Verfügung.

wipi
 
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Moin,

mein Vorposter Eisbaer1017 hat ja schon alles prima aufbereitet!

Fazit:
Wer in NDS legal jagen darf und legal einen Dämpfer besitzt, darf diesen seit Mitte Dezember 2018 auch zur Jagd benutzen.

Im Staatsforst gibt es da gar keine Probleme, die meisten NDS-Förster haben selbst schon lange Ihre SD's und sind seit Mitte Dezember 18 auch offen damit unterwegs, vorher gab es für
Forstleute zumindest in Südniedersachen problemlos Dämpfer, wenn Sie Jagden in Hessen nachweisen konnten, da Hessen Forst ja auf Dämpfer zum Gesundheitsschutz allergrössten Wert legt. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge für die auf Gegenseitigkeit mitjagenden Forstleute wurden da regelmässig deutlich formulierte Bedürfnisbescheinigungen auf Forstpapier an die Kollegen aus NDS herausgegeben...

Aufgrund von Unsicherheiten gibt es dann manchmal grosse Vielfalt in der Handhabung der Landkreise, z.B. habe ich Mitte 2018 nach längerer und aufwändiger Vorbereitung in Nordniedersachsen noch vor der Streichung des Dämpferverbots im NDS-Jagdgesetz meine drei Dämpfervoreinträge bekommen.

Dafür brauchte es:

1. meinen Zweitwohnsitz mit Jagdmöglichkeit bei meiner Familie in Bayern.
2. die bayrische Sondergenehmigung von der dortigen UJB als Nachweis der legalen Verwendung ausserhalb Niedersachsens als Bedürfnisgrund EINS
3. einen als Hundeführer per Knalltrauma akut erworbenen und vom Facharzt attestierten Gehörschaden als Bedürfnisgrund ZWEI.


Mit der Feststellung, dass ich mich sonst gezwungen sehe, meinen Erst- und Zweitwohnsitz zu wechseln, um die SD in Bayern problemlos zu erwerben hat es dann funktioniert. Ich hatte dabei durchgehend den Eindruck, dass mein Sachbearbeiter sich dabei gern zu meinen Gunsten bewegt, jedoch nach oben hin Absicherung in Form einer von mir zu liefernden, soliden Aktenlage anstrebt. Der Nachweis, dass es in Nachbarlandkreisen auch funktioniert, hat dabei auch geholfen...

mir wurde dann mit Eintragung des ersten Dämpfers noch folgender Text unter den "amtlichen Eintragungen" auf Seite 6 der WBK eingetragen und ich hatte keine Lust zum streiten:

folgender Wortlaut ist original:

"Die Nutzung der Schalldämpfer ist nur für Langwaffen und nur in den Bundesländern gestattet, wo es die landesrechtlichen Regelungen zulassen. Die Nutzung der Dämpfer in Niedersachsen ist nach den Vorschriften des Niedersächsischen Jagdgesetzes nicht gestattet."

Mitte Dezember habe ich Tage nach der Veröffentlichung des neuen §24 im Gesetzblatt meine Jagdbehörde aufgesucht, auf die Streichung des sachlichen Verbots hingewiesen und nach kurzer
Diskussion wurde mir der zweite Satz

"Die Nutzung der Dämpfer in Niedersachsen ist nach den Vorschriften des Niedersächsischen Jagdgesetzes nicht gestattet."

mit Kugelschreiber durchgestrichen, dazu die Notiz "amtlich gestrichen, am", der Name des SB und ein Dienstsiegel. Davon wurde noch eine Kopie für meine Jagd- und Waffenakte gezogen und ich bin wieder von dannen gezogen.

MFG Eulenhaus
 
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14 Dez 2000
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Anhang anzeigen 96931
Dann jagst Du entweder nicht in Niedersachsen oder hast Deinen Jagdschein nach dem 01.11.2018 gemacht - hoffentlich!

P.S.: Woher wusstest Du denn, dass in Niedersachsen keine Schalldämpfer erlaubt waren? Anhang anzeigen 96932

Richtig, ich komme aus NRW und habe meinen Jagdschein seit 1990.

Ein Bekanter (aus RLP) hat bei angefragt, da er wusste, dass ich

1. gelegentlich in NDS zur Jagd fahre
2. Pol.-Beamter bin und er die Hoffnung hatte das ich über entsprechende Kenntnisse zu verfüge

Der Anfragende hat mir mitgeteilt, dass SD in NDS nicht erlaubt sind. Meine Bekannten dort bestätigten, dass sie selbst keine Genehmigung bekommen und waren unterschiedlicher Meinung darüber, ob er seinen genehmigten SD führen darf oder nicht.

Deshalb habe ich angeraten, bei der eigenen Behörde in RLP nachzufragen und dies bei mir ebenfalls (aus Neugier) getan. Dabei kamen unterschiedliche Rückmeldungen von den beiden Behörden. Welche dies sind werde ich nicht veröffentlichen.

Daraud resultierte meine Anfrage im Forum.

wipi
 
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Hallo Zusammen,

gibt es Hoffnung das der SD in Niedersachsen in 2020 erlaubt wird?
hat jemand was gehört?
Meine Behörde sagt das ende November soll entschieden werden.
Ob das nun wirklich so ist?????

WMH an alle
 
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Lt. meiner behörde Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten Jahres. Man solle sich doch bitte in Geduld üben, bei uns bekommt aber eh jeder der dort hingeht eine andere Antwort. Vor ein paar Monaten wurde noch SD Voreinträge genehmigt und nun seit geraumer Zeit wieder gar nicht mehr.

Und die Aussagen die teilweise getroffen werden plötzlich wieder, dass ein SD in NDS verboten wäre und es nicht möglich ist diesen einzutragen muss auch keiner verstehen.

Ich denke persönlich das es im 1. Quartal 2020 erst eine einheitliche Regelung geben wird.
 
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1 Feb 2015
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@Triscon

Dein Wort in Gottes Ohr !
Aber nur wenn das Bundesgesetz es sagt, ich befürchte aber, dass sich Pistorius dann immer noch wehrt.

Remy
Er kann sich ja weiter wehren - nur so, wie ich es verstanden habe, wird es ihm dann nicht mehr viel nützen ...

Auch mein Wort in Gottes Ohr :rolleyes:
 

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