Schiessprüfung für Kurzwaffen

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anonym

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:
dem hilft nur noch ein deutliches wort von c.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Ach ja? Nun wenn die Niedersachsenfraktion es wünscht. Also bitte, gegen Varminter (wie auch anders, er brauchts halt) ebenso wie für Capt.Gr., ein "deutliches Wort":

Für Narren ist (leider) Platz in jedem Sport.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Ach ja? Nun wenn die Niedersachsenfraktion es wünscht. Also bitte, gegen Varminter (wie auch anders, er brauchts halt) ebenso wie für Capt.Gr., ein "deutliches Wort":

Für Narren ist (leider) Platz in jedem Sport.

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>


Freut mich, daß Du wieder da bist.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:
Für Narren ist (leider) Platz in jedem Sport.<HR></BLOCKQUOTE>

So zahm alter Streithansl?
Das kannst Du doch viel besser!
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Du wiederholst Dich, Muck.
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Hier geht es überhaupt mal um einen "Führerschein" für KW per se. Dann spielt es hinterher sicher keine Rolle, ob sich jemand eine 7,65 oder einen .44 Magnum zulegt. Aber zuerst muß mal die "Fahrprüfung" und der theoretische Teil eingeführt und in Folge dann auch von jedem Prüfling bestanden werden, der sich hinterher so ein Teil aus der breiten Palette der KW kaufen möchte. Die normale Ausbildung in den Vorbereitungslehrgängen reicht dafür bei weitem nicht aus, schon wegen der Fülle des übrigen zu vermittelnden Wissens und der begrenzten Zeit. Daß der künftige Jäger dann zusätzlich anschließend mit seiner erworbenen Waffe vertraut werden muß, ist selbstverständlich und steht auf einem ganz anderen Blatt. Das Grundwissen und die richtige sichere Handhabung sowie der saubere Schuß muß jedoch zwingend vorher vermittelt und abgeprüft werden. Eine richtige Sachkundeprüfung speziell nur für KW ist jedenfalls neben dem übrigen Prüfkram in Bezug auf LW dringend erforderlich. Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand. Wer sich dem nicht unterziehen will, sollte keine KW mehr erwerben dürfen. Die -erfolgreich- abgelegte Sachkundeprüfung könnte auf dem Prüfungszeugnis bescheinigt werden. Null Problem.
 
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@ all

Ich habe diesen Thread nur kurz überflogen und bin deshalb grundsätzlich dafür, dass man bei jeder neuen Waffe die man sich kauft auch eine neue "Jagdscheinprüfung" braucht
icon_confused.gif
, denn wo wird den in der Prüfung mit einer Vorderschaftrepetierflinte auf Wurftauben oder Rollhasen geschossen. Ebenso wird wohl in der Waffenhandhabung nirgens ein Kronendrilling oder ein Vierling ausgebildet und geprüft.

Viele der gemachten Vorschläge können auch auf andere Lebensbereiche ausgedehnt werden. Bspw. Wer seinen Führerschein nur auf einen Golf abgelegt hat und jetzt eine Porsche fährt, soll bitte eine neue Prüfung ablegen, schließlich fährt sich der Porsche ja völlig anders als der Golf
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.

Wenn ein Berechtigter meint sich eine bestimmte Waffe anzuschaffen zu der er laut Waffengesetz Zugang hat, so muss dieser sich selbst in die Lage versetzen durch Weiterbildung und Training mit dieser sicher und richtig umzugehen.

Alle die eben dazu nicht in der Lage sind, sollen aber bitte nicht von ihren eigenen Fähigkeiten auf andere schließen
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.
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Freut mich, daß Du wieder da bist.<HR></BLOCKQUOTE>

Freut mich, daß Du weiterhin da bist
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. Nötiger ethischer Background.

Carcano
 
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Ich habe diesen Thread nur kurz überflogen und bin deshalb grundsätzlich dafür, dass man bei jeder neuen Waffe die man sich kauft auch eine neue "Jagdscheinprüfung" braucht
icon_confused.gif
, denn wo wird den in der Prüfung mit einer Vorderschaftrepetierflinte auf Wurftauben oder Rollhasen geschossen. Ebenso wird wohl in der Waffenhandhabung nirgends ein Kronendrilling oder ein Vierling ausgebildet und geprüft.

Viele der gemachten Vorschläge können auch auf andere Lebensbereiche ausgedehnt werden. Bspw. Wer seinen Führerschein nur auf einen Golf abgelegt hat und jetzt eine Porsche fährt, soll bitte eine neue Prüfung ablegen, schließlich fährt sich der Porsche ja völlig anders als der Golf
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.

Wenn ein Berechtigter meint sich eine bestimmte Waffe anzuschaffen zu der er laut Waffengesetz Zugang hat, so muss dieser sich selbst in die Lage versetzen durch Weiterbildung und Training mit dieser sicher und richtig umzugehen.

Alle die eben dazu nicht in der Lage sind, sollen aber bitte nicht von ihren eigenen Fähigkeiten auf andere schließen
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.

[ 23. Juli 2004: Beitrag editiert von: Muck ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Du wiederholst Dich, Muck.
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Hier geht es überhaupt mal um einen "Führerschein" für KW per se. Dann spielt es hinterher sicher keine Rolle, ob sich jemand eine 7,65 oder einen .44 Magnum zulegt. Aber zuerst muß mal die "Fahrprüfung" und der theoretische Teil eingeführt und in Folge dann auch von jedem Prüfling bestanden werden, der sich hinterher so ein Teil aus der breiten Palette der KW kaufen möchte. Die normale Ausbildung in den Vorbereitungslehrgängen reicht dafür bei weitem nicht aus, schon wegen der Fülle des übrigen zu vermittelnden Wissens und der begrenzten Zeit. Daß der künftige Jäger dann zusätzlich anschließend mit seiner erworbenen Waffe vertraut werden muß, ist selbstverständlich und steht auf einem ganz anderen Blatt. Das Grundwissen und die richtige sichere Handhabung sowie der saubere Schuß muß jedoch zwingend vorher vermittelt und abgeprüft werden. Eine richtige Sachkundeprüfung speziell nur für KW ist jedenfalls neben dem übrigen Prüfkram in Bezug auf LW dringend erforderlich. Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand. Wer sich dem nicht unterziehen will, sollte keine KW mehr erwerben dürfen. Die -erfolgreich- abgelegte Sachkundeprüfung könnte auf dem Prüfungszeugnis bescheinigt werden. Null Problem.
<HR></BLOCKQUOTE>


Du wiederholst dich auch. Fundierter wird es dadurch nicht.

1. Die ach so tolle Sachkundeausbildung für Sportschützen enthält KEINE Inhalte, die während der Jagdscheinausbildung nicht vermittelt werden.

2. Die amtliche Sachkundeprüfung (die eine Theorie- und Handhabungsprüfung ist, keine Schießprüfung) enthält nichts, das nicht auch in der Jägerprüfung velangt wird.

3. Es gibt keine amtliche Schießprüfung für Sportschützen. Wenn einzelne Verbände Schießergebnisse für die Bedürfnisbestätigung verlangen, so ist das noch lange keine Prüfung (die JEDER Sportschütze ablegt).

4. Es ist einem Sportschützen möglich legal eine Kurzwaffe zu erwerben ohne auch nur einen einzigen Schuß aus einer Kurzwaffe abgefeuert zu haben.

5. Auch bei anderen Bedürfnissen (z. B. besondere Gefährdung) wird die Erlaubnis erteilt ohne das Schießfertigkeit nachgewiesen werden muß. Die Forderung nach Schießfertigkeit als Voraussetzung für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen ist ein typisches Steckenpferd von neidzerfressenen Sprotschützen, die einerseits über Reglementierungen jammern, andererseits zusätzliche Reglementierunen für alle anderen Waffenbesitzer fordern.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt vom kleinen Muck:
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Ich habe diesen Thread nur kurz überflogen und bin deshalb grundsätzlich dafür, dass man bei jeder neuen Waffe die man sich kauft auch eine neue "Jagdscheinprüfung" braucht (...)
<HR></BLOCKQUOTE>
Bei der Vorbereitung zum Jagdschein ist ein Thema doch Waffenkunde.
Weshalb genügt Dir eine Einweisung durch den Verkäufer der Waffe auf dem Schießstand nicht? Aus welchem Grund willst Du eine zusätzliche Prüfung ablegen?
Jeder Sportschütze muß, bevor er seine erste Waffe beantragen kann, erst einen Sachkundelehrgang nachweisen, sowie eine (halbjährige) aktive Teilnahme am Schießbetrieb des Vereins. Danach muß er seinen Antrag begünden (häufigere Trainingsmöglichkeit und daraus resultierende, bessere Schießergebnisse).

Klaus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:



Du wiederholst dich auch. Fundierter wird es dadurch nicht.

1. Die ach so tolle Sachkundeausbildung für Sportschützen enthält KEINE Inhalte, die während der Jagdscheinausbildung nicht vermittelt werden.

2. Die amtliche Sachkundeprüfung (die eine Theorie- und Handhabungsprüfung ist, keine Schießprüfung) enthält nichts, das nicht auch in der Jägerprüfung velangt wird.

3. Es gibt keine amtliche Schießprüfung für Sportschützen. Wenn einzelne Verbände Schießergebnisse für die Bedürfnisbestätigung verlangen, so ist das noch lange keine Prüfung (die JEDER Sportschütze ablegt).

4. Es ist einem Sportschützen möglich legal eine Kurzwaffe zu erwerben ohne auch nur einen einzigen Schuß aus einer Kurzwaffe abgefeuert zu haben.

5. Auch bei anderen Bedürfnissen (z. B. besondere Gefährdung) wird die Erlaubnis erteilt ohne das Schießfertigkeit nachgewiesen werden muß. Die Forderung nach Schießfertigkeit als Voraussetzung für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen ist ein typisches Steckenpferd von neidzerfressenen Sprotschützen, die einerseits über Reglementierungen jammern, andererseits zusätzliche Reglementierunen für alle anderen Waffenbesitzer fordern.
<HR></BLOCKQUOTE>


Null Substanz dagegen bei Dir....

zu 1) Das interessiert nicht. Jäger laufen mit der geladenen Plempe rum und schießen u.U. außerhalb von Ständen damit, auf Wild oder im hoffentlich nie auftretenden Extremfall sogar auf Personen, z.B. nach § 23 BJG i.V.m. den entsprechenden Vorschriften über Notwehr, beides in oftmals außergewöhnlichen Streßsituationen, manchmal in Anwesenheit von Dritten bei Unfallwild etc., Sportschützen eben regelmäßig nicht.

zu 2) Dann muß das eben auch geändert werden. Ist mir aber prinzipiell egal. Siehe zu Punkt 1) Satz 2.

zu 3) Siehe zu Punkt 1, Satz 2. Interessiert nicht.

zu 4 und 5) Siehe zu Punkt 1, Satz 2.

Defizite bei Sportschützem können ja wohl schwer für die Beibehaltung von Defiziten bei Jägern herhalten.

Vollkommen untaugliche Vergleiche damit.....
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


zu 1) Das interessiert nicht.

zu 2) ... Ist mir aber prinzipiell egal.

zu 3) ... Interessiert nicht.

<HR></BLOCKQUOTE>

Eine fachlich so fundierte Argumentation ist mir seit meiner Grundschulzeit nicht mehr begegnet. Viel mehr als "interessiert mich nicht" hast Du ja anscheinend nicht zu bieten.

Was Du forderst ist eine grundlegende Verschärfung des Waffenrechtes in Deutschland. Derzeit ist keine waffenrechtliche Erlaubnis außer dem Jagdschein von dem Bestehen einer Schießprüfung abhängig. Das Waffengesetz fordert Sachkunde und Handhabungssicherheit. Die Schießprüfung für den Jagdschein beruht nicht auf dem Waffenrecht, sondern auf dem Jagdrecht und Tierschutzrecht.

Die Forderung nach einer amtlichen Schießprüfung für ALLE Waffenbesitzer ist ja mal was echt neues, da ist selbst Herr Brenneke noch nicht draufgekommen.

[ 24. Juli 2004: Beitrag editiert von: Wildschuetz ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:


Eine fachlich so fundierte Argumentation ist mir seit meiner Grundschulzeit nicht mehr begegnet. Viel mehr als "interessiert mich nicht" hast Du ja anscheinend nicht zu bieten.

Was Du forderst ist eine grundlegende Verschärfung des Waffenrechtes in Deutschland. Derzeit ist [qb] keine
waffenrechtliche Erlaubnis außer dem Jagdschein von dem Bestehen einer Schießprüfung abhängig. Das Waffengesetz fordert Sachkunde und Handhabungssicherheit. Die Schießprüfung für den Jagdschein beruht nicht auf dem Waffenrecht, sondern auf dem Jagdrecht und Tierschutzrecht.

Die Forderung nach einer amtlichen Schießprüfung für ALLE Waffenbesitzer ist ja mal was echt neues, da ist selbst Herr Brenneke noch nicht draufgekommen.

[ 24. Juli 2004: Beitrag editiert von: Wildschuetz ][/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Wer nicht lesen -und begreifen- kann, dem helfen selbst die Götter vergebens.
 
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@ 9x19 das Original

das Leben besteht nun einmal aus Wiederholungen
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@ flex

Dieser Absatz war eigentlich Ironie, den ich bin strikt gegen "Extra" oder gar "Wiederholungsprüfungen". Das Beispiel mit dem Führerschein verwende ich deshalb gerne, da wenn jemand mit 18 die Führerscheinprüfung abgelegt hat und er die nächsten 20 Jahre weder ein Auto besitzt oder eins fährt, sein Führerschein immer noch gültig ist, obwohl das Kfz-Modell mit dem er die Prüfung abgelegt hat schon längst verrostet ist.
Steigt diese Person jetzt in ein Auto und fährt damit um die Häuser, ist es in seinem Verantwortungsbereich, dass er über die notwendigen Fähigkeiten hierzu verfügt.
Das nennt man Eigenverantwortung.

Bei der Vorbereitung zur Jägerprüfung ist in Bayern mittlerweile Pflicht, dass in der Ausbildung einmal mit Kurzwaffen (Revolver + Pistole) geschossen wird. Damit sollte man es aber auch schon gut sein lassen.
 
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Im Prinzip weiss jeder Jäger wie eine Kurzwaffe funktioniert. ( Hinten ziehen, vorne Bumm)
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Langt vollkommen.
Prüfungen beweisen gar nichts.
Selbst die Übungsschiessen mit der Langwaffe tragen nur sehr bedingt zu einem sicheren Umgang mit der Waffe bei, kein Riemen, nur ein Schuß im Magazin, Waffe wird nur offen transportiert, usw.
Mit dem wirklichen Leben hat das auch nichts zu tun, das glauben nur Sportschützen.
Verschärfungen der Prüfung machen keine besseren Jäger (Schützen).
Verschärfungen der Fahrprüfung bringen auch keine besseren Autofahrer.

WmH Carsten
 

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