Mit den bei Jaghunden verankerten jagdlichen Anlagen macht eine Brauchbarkeit Sinn. Ohne das Vorhandensein jagdlicher Anlagen, wovon bei den allermeisten Nichtjagdhunden auszugehen ist, macht eine Brauchbarkeit keinen Sinn.
Du verwendest den Begriff "Brauchbarkeit" und meinst damit "Brauchbarkeitsprüfung".
Eine Prüfung kann von einem Verein gestaltet werden wie sie mag.
Wenn es einen Nachweis einer Brauchbarkeit zur Jagd von Gesetzes wegen braucht (und den Anspruch erhebt unser Recht) dann muss der nach objektiven Mindestleistungen festgestellt werden.
Erfüllt der "Wieauchimmer-"Verein mit seinen Prüfungen diese auch, so kann man das natürlich anerkennen, warum auch nicht?
Die Krux beginnt dann wenn man ein Kartell schafft. Und genau das schwingt immer wieder mit wenn die Sache diskutiert wird. Was sie, nebenbei gesagt, schon gefühlt 1000x wurde in den letzten 20 Jahren dieses Forums.
Es bleibt dabei immer gleich in allen Diskussionen. Die einen finden, dass nur ein Kartell in der Lage ist Standards zu gewährleisten. Die anderen fragen warum man echte Leistung nicht auch abrufen und sich zeigen lassen könnte - wenns schon um Leistung geht.
Unstrittig dürfte sein, dass von behördlicher Seite keine Bevorzugung stattfinden darf. Und somit der Kreis sich wieder schließt, man kann wohl anerkennen was ein bestimmter Verein abprüft, aber darf sich nicht darauf beschränken.
Die bayerische Lösung, wenn sie auch kritisch gesehen wurde vom Regensburger Gericht, ist schlicht sich rauszuhalten.
Mir ist bekannt geworden, dass ab dem Zeitpunkt des Urteils durchaus Zuständige davon abgesehen haben noch "nicht Brauchbare" von Amts wegen abzumahnen.
Die offene Prüfung von behördlicher Seite für alle fehlt bis heute. Oder auch nicht, man muss halt dann zusehen sich beim ÖJV anzumelden.