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Die Norm verlangt bei Schränken unter 1000kg eine Verankerung für 0 zur Einhaltung der Norm.
Das Waffengesetz kennt nur eine Einschränkung von 200kg hinsichtlich der KWs.
Wenn ich jetzt die alte Vorschrift nehme, sehe ich eine 200 kg-Grenze oder entsprechende Verankerung.
Daher folgere ich, daß Waffengesetz pfeift auf die Verankerungseinschränkung. Sonst wäre ein Widerspruch zwischen Norm und dem sich darauf beziehenden Gesetz.
Man könnte natürlich auch annehmen, daß Gesetz impliziert das Wissen um den Inhalt der Norm.
Meine Lösung war, den SB per Email fragen. Er antwortete, eine Verankerung sei bei der aktuellen Regelung nicht nötig. Diese Antwort hebe ich auf. Das wäre meine Empfehlung.
Das Waffengesetz kennt nur eine Einschränkung von 200kg hinsichtlich der KWs.
Wenn ich jetzt die alte Vorschrift nehme, sehe ich eine 200 kg-Grenze oder entsprechende Verankerung.
Daher folgere ich, daß Waffengesetz pfeift auf die Verankerungseinschränkung. Sonst wäre ein Widerspruch zwischen Norm und dem sich darauf beziehenden Gesetz.
Man könnte natürlich auch annehmen, daß Gesetz impliziert das Wissen um den Inhalt der Norm.
Meine Lösung war, den SB per Email fragen. Er antwortete, eine Verankerung sei bei der aktuellen Regelung nicht nötig. Diese Antwort hebe ich auf. Das wäre meine Empfehlung.
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