Verschärfung geplant - Messer

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12 Apr 2016
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Eher ein Problem der CDU, denn sie macht linke und grüne Politik.

Die SPD ist inhaltlich bereits verspeist und nahezu obsolet und mit den Grünen wird demnächst zusammen versucht, auf einfache Mehrheiten zu kommen.

Sollte dies nicht reichen, werden halt gemäß erster Aufhebung von Denkverboten, die Linken als koalitionsnotwendig ins Boot geholt.

Ob des Kauders Abgang reicht, die Würde einer Fraktion u. Partei zu retten, sei bezweifelt.
 
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Egal wer das zu verantworten hat. Letztendlich hätte man vor der Einführung des derzeit gültigen 42a lieber an Brennpunkten das machen sollen was man Heute als Verschärfung plant.

Das hätte die Lösung gebracht und nicht pauschal alle kriminalisiert.

Schon damals war der 42a unnütz. Es gab und gibt wirksamere Mittel.
 
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Ich denke die gibt es in JEDEM Deliktbereich.
Keiner mag seinen Verantwortungsbereich und sein "Projekt" als Unsinnig darstellen.
Auch Beamte bekommen offen oder subtil Druck von oben und hoffen auf die Gunst von Politikern

Soll eine Stadt "Messerfrei" werden, könnte man die Studentenkneipen schwerpunktmäßig überwachen. Fazit: Fast Nix, alles Gut "Auftrag erfüllt"
Soll das Bild anders aussehen: Asiviertel/Shishabars/... Fazit: "Drama, mehr Polizei, neue Wache..."

Hallo,

auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole: Nein, es gibt keine Zielvorgaben bei waffenrechtlichen Verstößen.

Grüße
 
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...

Es gibt unzählige Beispiele wo GENAU DAS geschehen ist - der 08/15-Bürger WIRD kriminalisiert, weil er in Unwissenheit oder eben auch Naivität ein §42a-Messer führte, oder eben auch neuerdings irgendein Messer oder auch nur irgendeinen "gefährlichen Gegenstand" in einer Waffenverbotszone führte.
….
Wenn es so ein Allheilmittel ist das Führen sämtlicher Messer zu verbieten, weil sich die bösen Buben ja garantiert daran halten - ...

Die von Dir so hoch gelobte Zero-Tolerance-Strategie wäre tatsächlich ein Weg - aber nicht im Wegnehmen der potentiellen Tatmittel, sondern im Wegsperren spätestens nach dem 2. Vergehen. Und nicht die 10. Geldstrafe die nicht eingetrieben wird weil der Hartzler eh nix hat, oder die 15. Bewährungsstrafe mit ganz strengem DUDUDU!!

...

Sigges

Dann nenn doch bitte mal wenigstens ein einziges Beispiel, bei dem nicht-Zielgruppler kriminalisiert -das heißt, VERURTEILT wurden. Wenigstens ein einziges Beispiel ...

Und wenn DU es nicht kapierst, heißt das nicht, dass etwas sinnlos ist: das Führungsverbot von bestimmten -nicht allen- Messern dient nicht dazu, Straftaten damit zu verhindern, sondern dazu, um IM VORFELD potenzielle Straftäter auszusondern. Dafür gab es ausreichend Beispiele. Den potenziellen Wiederholungstäter kann man so schon dafür belangen, dass er sein Kultmesser überhaupt dabei hatte, so wie man den Besoffenen bereits dann belangen kann, wenn er den Motor des Autos anstellt, noch bevor er losgefahren ist.

Und dem Zweit-, Dritt- oder Sonstwievieltäter lassen wir dann sein Messer? Nein, bei den Zielgruppen dieses Gesetzes müssen die Messer im Vorfeld einkassiert werden und bei allen anderen Delikt(ch)en erschwerend dazu kommen, damit etwas anderes, als eine Geldstrafe, überhaupt erst möglich wird.

Es ist an DIR, hier etwas zu kapieren, anstatt unreflektiert dümmliche NRA-Sprüche nachzuplappern.

Gruß,

Mbogo
 
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22 Jul 2015
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Dann nenn doch bitte mal wenigstens ein einziges Beispiel, bei dem nicht-Zielgruppler kriminalisiert -das heißt, VERURTEILT wurden. Wenigstens ein einziges Beispiel ...

...

Hab hier im Büro nicht viel Zeit, aber zwei hätte ich.

Plansoll zu 100% übererfüllt.

Klick! 1

Klick! 2

Deine Bemerkung zu den "dümmlichen NRA-Sprüchen" kannste Dir gern in den .... na Du weißt was ich meine.

Und den Angehörigen Deiner "Zielgruppe" interessiert es einen Sche_ß wenn ihm vorab das Messer weggenommen wurde - 5 Minuten später hat er das nächste Billigmesser am Mann.
"Ausgesondert" wird da gar niemand. Es bleibt eine OWi, und die Folgen sind gerade für die Lumpen eben - NULL!

Drehen wir den Spieß doch mal um - zeige mir einen Spitzbuben der wegen des geführten Einhandmessers "ausgesondert" wurde. Nicht weil er jemanden abgezogen hat, nicht weil er zugestochen hat, nicht weil er gedealt hat - nein, nur weil er das Messer dabei hatte.

Nur der 08/15-Bürger ist der Depp, denn der kann und muß die Strafe zahlen, und als LWB biste beim 2. Mal Deine Waffen los.

Nebenbei, hier im Thread geht es um die Waffenverbotszonen, und da geht es eben NICHT um die §42a-Messer, da geht es um ALLE Messer und dazu um "gefährliche Gegenstände". Falls Dir das entgangen sein sollte ....

Sodele, jetzt habe ich wieder 10 Minuten meines Lebens an solche §$%=/(&$ wie Dich verschwendet, damit ist das Thema für mich durch.

Ohne Gruß

Sigges
 
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diese emotionen wieder ;-))))

das gesetz verbietet ausdrücklich nicht das führen eines geeigneten messers wenn es zweckgebunden ist was die tätigkeit und den ort angeht ( jagd , angeln usw )

es verbietet lediglich das führen eines feststehenden messers mit langer klinge oder eines einhandmessers ohne sinnhaften zweck .

das schweizer taschenmesser mit der kleinen schere bleibt sogar erlaubt für den mac gyver unter euch .

wer aber meint ein messer a,la rambo am gürtel in der innenstadt führen zu müssen gehört zu recht entfernt weil er minderwertigkeitskomplexe hat , alle normalen bürger schränkt dieses endlich mal sinnvolle gesetz überhauptnicht ein .
 
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Dann nenn doch bitte mal wenigstens ein einziges Beispiel, bei dem nicht-Zielgruppler kriminalisiert -das heißt, VERURTEILT wurden. Wenigstens ein einziges Beispiel ...

Als würdest du dich von einem (oder 100) Urteilen von deiner vorgefassten Meinung abbringen lassen.

Aber gut, dein Wille geschehe: OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2011 - 4 Ss 137/11 (Damit du nicht mit der dümmlichen Ausrede kommst, ein Richter am AG oder VwG könnte ja mal nen schwachen Tag gehabt haben.)

Das zu kugeln und nachzulesen schaffst du ja vielleicht allein. Wenn nicht melde dich nochmal. Hier werden sie geholfen.
Damit du nicht zu viel Arbeit hast, noch ein einziges Beispiel(von unzählig vielen): https://www.sz-online.de/sachsen/ans-messer-geliefert-3497919.html

Hättest du alles innerhalb von wenigen Minuten selbst rausfinden können. Passt aber halt nicht in die Weltsicht, da hilft dann bloss noch negieren, abstreiten, verweigern.

Btw: Wenn du dich mit dem Thema auch nur ansatzweise befasst hättest, anstatt bar jeder Sach- und Fachkenntnis an vorgefassten Meinungen festzuhalten, wäre dir der Stuttgarter Beschluss bekannt. Er hat für einigen Wirbel gesorgt. (Aber nicht, weil das der erste "nicht-Zielgruppler" gewesen wäre, der verurteilt wurde.)
 
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das schweizer taschenmesser mit der kleinen schere bleibt sogar erlaubt für den mac gyver unter euch .

Deine Kenntnis der Jurisprudenz stellst du ja öfters zur Schau. Nur aus Neugier: Hast du damit schon irgendwann mal richtig gelegen?

Es geht in diesen Thread eigentlich nicht im den 42a oder das WaffG in seiner jetzigen Fassung. Lies mal den ersten Post. Es geht um die geplante Einführung von Waffenverbotszonen (die schon vereinzelt eingerichtet wurden) um Schulen, Kindergärten, Bahnhöfe, Spielplätze und was den Grenzdebilen halt sonst noch so einfällt.

Dann ist da nix mehr mit 42a, sondern du machst dich strafbar, wenn du mit nem Swisstool Spirit am Gürtel die Schulstrasse entlang schlenderst oder aus dem Zug steigst. Ohne wenn und aber. Filetiermesser im abgeschlossenen Angelkoffer? Verboten. Fischtöter? Gefährlicher Gegenstand. Mit dem Schraubenzieher am Spielplatz vorbei gehen? Vergiss es.

Absurd? Ja genau. Ganz genau darum geht's.
 
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Ubd wenn Du neben dem Kindergarten wohnst wird es ein Problem wenn Du mit Messer und Waffe zur Jagd willst.
 
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legal-zweckgebunden gabs und gibts auch in zukunft keine probleme . mit dem schraubenzieher im reparaturset des autos auch nicht...
 
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