- Registriert
- 16 Jan 2003
- Beiträge
- 33.373
Stimmt, in dem geschilderten Fall. Aber scheint von manchen immer noch praktiziert zu werden
Das war nicht die geschilderte Situation.
Stimmt, in dem geschilderten Fall. Aber scheint von manchen immer noch praktiziert zu werden
kannst Deine Waffe gerne gebrochen/entladen oder entladen/offener Verschluß führen, aber notwendig ist das nicht. Muss nur Entladen sein, am Besten die Munition ist in der (Hosen)Tasche verstaut.
....
Hier bei mir im Ort, wo ich jeden kenne - auch die Polizei, zumal meine Frau da mittut, hätte ich gar keine Bauchschmerzen, das Ding ungeladen zu führen.
Wo man mich nicht kennt, schließ ichs auch lieber weg. Ist stressfreier.
Wenn du auf Nervenkitzel stehst, kannst ja bei deiner nächsten Jagdeinladung in ein anderes Bundesland mal auf ner Raststätte mit geschulterter Büchse einkaufen gehen - darfst du laut Gesetz...
Okay, erstmal danke für euer Feedback.
Achso auf die Idee mein Verschluss offen zu lassen bin ich eigentlich noch nie gekommen!?
Finde das irgendwie unnötig.
Es immer (Meistens) die Rede von Repetierbüchsen.
Werden keine KLW auf dem Weg zu Jagd geführt?
Wenn du keine KLW besitzt, kannst du auch keine führen - ist auch klar.Ich weiß nicht ob ich dich hier richtig verstanden habe?
Aber meinte das im Bezug auf jede Waffe die ich besitze.
Egal ob meine Pistole, Repetierer oder meine Halbautomaten, beim ungeladenen führen zur Jagd oder dem Transportieren zum Schießstand, habe ich den Verschluss immer zu.
Wenn du keine KLW besitzt, kannst du auch keine führen - ist auch klar.
ich mit Sicherheit nicht, weils in meinen Augen unnötig ist....
Ja aber ich meine ich habe die Vorredner richtig verstanden, das die bei Ihren Repetierbüchsen während des Transportes den Verschluss offen haben!?
ich auch nicht. Wozu? Kann nur Dreck, Fusseln etc.. reinkommen.Ne im Moment besitze ich keine Kipplaufwaffe mehr, meine einzige Beretta Silver Pigeon musste der Beretta 1301 platz machen.
Ja aber ich meine ich habe die Vorredner richtig verstanden, das die bei Ihren Repetierbüchsen während des Transportes den Verschluss offen haben!?
Es ist aber auch nicht verboten, wenn es denn erlaubt ist, die Waffe mit geöffnetem Verschluss ungeladen nicht zugriffbereit zu führen...
oder sogar zugriffsbereitEs ist aber auch nicht verboten, wenn es denn erlaubt ist, die Waffe mit geöffnetem Verschluss ungeladen nicht zugriffbereit zu führen...