Waffe zugriffsbereit führen?

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kannst Deine Waffe gerne gebrochen/entladen oder entladen/offener Verschluß führen, aber notwendig ist das nicht. Muss nur Entladen sein, am Besten die Munition ist in der (Hosen)Tasche verstaut.

So also ? und in welcher Tasche - das wäre noch die entscheidende Frage.
 
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Also ich kannte das Gesetz sehr gut, habe sogar diesen Auszug über das Führen während und zur Jagd ausgedruckt in meinem Jagdscheinetui, falls es doch zu Fragen während einer Kontrolle kommt.
Wollte mich nur vergewissern, dass die Mehrheit, dass auch so sieht!;)
 
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....
Hier bei mir im Ort, wo ich jeden kenne - auch die Polizei, zumal meine Frau da mittut, hätte ich gar keine Bauchschmerzen, das Ding ungeladen zu führen.
Wo man mich nicht kennt, schließ ichs auch lieber weg. Ist stressfreier.

Wenn du auf Nervenkitzel stehst, kannst ja bei deiner nächsten Jagdeinladung in ein anderes Bundesland mal auf ner Raststätte mit geschulterter Büchse einkaufen gehen - darfst du laut Gesetz...

Ich hatte zu keiner Zeit vor, die Öffentlichkeit mit meinen Waffen zu provozieren!;)
Und auch Polizisten müssen sich an geltendes Recht halten, aber habe diesbezüglich noch keine schlechte Erfahrung gemacht und deshalb ist es hier kein Vorwurf gegenüber unseren Beamten!
 
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Es immer (Meistens) die Rede von Repetierbüchsen.
Werden keine KLW auf dem Weg zu Jagd geführt?

Ich weiß nicht ob ich dich hier richtig verstanden habe?
Aber meinte das im Bezug auf jede Waffe die ich besitze.
Egal ob meine Pistole, Repetierer oder meine Halbautomaten, beim ungeladenen führen zur Jagd oder dem Transportieren zum Schießstand, habe ich den Verschluss immer zu.
 
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Ich weiß nicht ob ich dich hier richtig verstanden habe?
Aber meinte das im Bezug auf jede Waffe die ich besitze.
Egal ob meine Pistole, Repetierer oder meine Halbautomaten, beim ungeladenen führen zur Jagd oder dem Transportieren zum Schießstand, habe ich den Verschluss immer zu.
Wenn du keine KLW besitzt, kannst du auch keine führen - ist auch klar.
 
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Wenn du keine KLW besitzt, kannst du auch keine führen - ist auch klar.

Ne im Moment besitze ich keine Kipplaufwaffe mehr, meine einzige Beretta Silver Pigeon musste der Beretta 1301 platz machen.
Ja aber ich meine ich habe die Vorredner richtig verstanden, das die bei Ihren Repetierbüchsen während des Transportes den Verschluss offen haben!?
 
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Ne im Moment besitze ich keine Kipplaufwaffe mehr, meine einzige Beretta Silver Pigeon musste der Beretta 1301 platz machen.
Ja aber ich meine ich habe die Vorredner richtig verstanden, das die bei Ihren Repetierbüchsen während des Transportes den Verschluss offen haben!?
ich auch nicht. Wozu? Kann nur Dreck, Fusseln etc.. reinkommen.
Verschluss ist doch nur vor und nach einer Gesellschaftsjagd zu öffnen, damit jeder sieht, dass davon keine Gefahr ausgehen kann.
 
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11 Aug 2011
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Es ist aber auch nicht verboten, wenn es denn erlaubt ist, die Waffe mit geöffnetem Verschluss ungeladen nicht zugriffbereit zu führen...
 
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Nur Schußbereit wird das, bei den meisten Waffen nicht funktionieren.
 

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