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Bist Du dort tatsächlich zweitwohnsitzlich gemeldet oder ist das nur ein "gefühlter Zweitwohnsitz". Daran würde ich den Unterschied festmachen. "Regelmäßig" würde ja bedeuten, einer Regel zu folgen, ich wüsste heute nicht, wie oft ich 2021 in meinem Ferienhaus binSo, mit meiner Behörde gesprochen und es ist wie immer: wer fragt, bekommt die Antwort, die er nicht hören will
Ich muss mir mindestens einen Schrank der Klasse 0 im Ferienhaus aufstellen. Warum? Weil das Ferienhaus als Zweitwohnsitz ein regelmäßiger Aufenthaltsort ist und ich als Waffenhalter immer für höchstmögliche Sicherheit sorgen muss. In Wohneigentum (und das stellt das eigene Ferienhaus dar) ist das eben mindestens die Klasse 0, wenn ich schriftlich erkläre, dass ich niemals nie nicht meine Waffen dort lasse, sondern sie am Ende meines Aufenthaltes wieder mit an meinen Erstwohnsitz nehme.
Schade, doch kein gebrauchter und damit günstiger A oder B Schrank...
Mit der "höchstmöglichen Sicherheit" bekäme man ja auch den Waffenbesitzer dran, der überfallen oder dem in Abwesenheit der alte A/B-Schrank oder ein neuer 0/1-Schrank geknackt wird. Weil sicherer geht immer
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