https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Im Sinne der Verordnung ist die Art des Gebäudes ausschlaggebend. M.E. auch nachvollziehbar (bevor jezt einer meckert...ich schreibe nicht sinnvoll) aus Sicht des Gesetzgebers, weil sonst war wahrscheinlich jeder nur grade Brötchen holen während ihm der Schrank geknackt wurde, auch wenn schon ein Biotop in der Bude ist weil monatelang keiner dort war und das Fenster zerschlagen...
Auszug zu "Reise":
Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.
Ich würde mal davon ausgehen, dass es im eigenen Ferienhaus immer als möglich vorausgesetzt wird in einem Schrank Klasse 1 zu verwahren. "War mir zu teuer" wird als Argument wohl eher nicht funktionieren.
Ich würde bei Bedarf mal bei der Behörde vor Ort nachfragen, Abweichungen können ja genehmigt werden, z.B. wenn nur dann Aufbewahrung wenn Ferienhaus bewohnt, und mehr als muss genau so wie es steht gemacht werden können sie auch nicht sagen.