Waffenverkauf Dokumente

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Hallo,

ich bin im Moment nicht mehr auf dem Laufenden …..
nach alten Threads gegoogelt, aber möchte aktuell sein.

Verkaufe Waffe / bzw. Wechsellauf.

Was benötige ich vom Verkäufer ?

nachfolgend Kaufvertrag machen und bei meiner Waffenbehörde austragen lassen...

Wie ist der genaue / sichere Ablauf beim Waffenverkauf ?

danke für update

actros1969
 

Fex

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Lad dir einen der üblichen Verträge herunter. Vom Käufer benötigst du Name, Adresse, Erwerbsberechtigung (JS oder WBK) sowie Ansprechpartner seiner zuständigen Behörde.

Ich handhabe das so, dass ich den ausgefüllten KV mit den Kopien der EWB an meine und die Behörde des Käufers maile.

Meine Behörde bestätigt mir per Mail den Eingang. Spätestens nach 14 Tagen reiche ich bei der Austragung der Waffe den von beiden unterschriebenen KV nach.
 
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Kaufvertrag wäre nichtmal notwendig... Mach ich auch nicht (zumindest nicht für die Behörde, die gehen die Geldgeschäfte nichts an)

Je nachdem ob online oder real: EWB checken, bei Langwaffe Jagdschein oder evtl. gelbe/grüne WBK... letztere nur mit Voreintrag... , Kurzwaffe nur auf grüne mit Voreintrag...

Wechsellauf: Schwierig, für eine Langwaffe Jagdschein plus WBK, falls nur WBK, dann nur im gleichen oder kleineren Kaliber der Grundwaffe...

Dann würde es noch rote WBK geben.

EWB checken: Bei online-Verkäufen einen einfachen Scan schicken lassen, und bei der ausstellenden Behörde nachfragen, ob alles seine Ordnung hat. Auf eine beglaubigte Kopie würde ich mich nicht verlassen, Stempel sind sehr schnell nachgemacht...
Ansonsten die Dokumente original zeigen lassen. Fürs Amt brauchst du nur Name und Anschrift des Käufers, und eventuell die Erwerbsgrundlage (Jagdschein- oder WBK-Nummer)
 
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Mittlerweile wollen die meisten Behörden eine "Überlassungsanzeige".
Da steht dann alles wichtige von dir und dem Käufer drin, was die Behörde braucht. Ist im Grunde ein KV nur ohne den Preis usw...
 
S

scaver

Guest
meine hat den screenshot der egun auktion bekommen fertig.
Ich bekomme Kopie Jagdschein und Adresse der UJWB des Käufers. Alles per email. Das leite ich an meine Waffenbehörde weiter auch per email, fertig. Dann trage ich aus, per Post, fertig.
sca
 
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Was die Behörden wollen ist das eine, was im Gesetz steht etwas anders. Sie bekommen das was man vorlegen muss, nicht mehr nicht weniger. Lasst euch doch von der Behörde nicht schikanieren.
 
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Kaufvertrag wäre nichtmal notwendig... Mach ich auch nicht (zumindest nicht für die Behörde, die gehen die Geldgeschäfte nichts an)

Je nachdem ob online oder real: EWB checken, bei Langwaffe Jagdschein oder evtl. gelbe/grüne WBK... letztere nur mit Voreintrag... , Kurzwaffe nur auf grüne mit Voreintrag...

Wechsellauf: Schwierig, für eine Langwaffe Jagdschein plus WBK, falls nur WBK, dann nur im gleichen oder kleineren Kaliber der Grundwaffe...

Dann würde es noch rote WBK geben.

EWB checken: Bei online-Verkäufen einen einfachen Scan schicken lassen, und bei der ausstellenden Behörde nachfragen, ob alles seine Ordnung hat. Auf eine beglaubigte Kopie würde ich mich nicht verlassen, Stempel sind sehr schnell nachgemacht...
Ansonsten die Dokumente original zeigen lassen. Fürs Amt brauchst du nur Name und Anschrift des Käufers, und eventuell die Erwerbsgrundlage (Jagdschein- oder WBK-Nummer)
Ein Scan ist noch leichter zu fälschen als ein Stempel.
 

Fex

Moderator
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Was die Behörden wollen ist das eine, was im Gesetz steht etwas anders. Sie bekommen das was man vorlegen muss, nicht mehr nicht weniger. Lasst euch doch von der Behörde nicht schikanieren.

Siehe Antwort 2. Da ich sowieso einen KV benötige, und in dem ja alles drinsteht was die Behörde benötigt (nur der Kaufpreis ist da nicht gefordert, den können Phobiker ja weglassen oder schwärzen), ist das keine Schikane sondern eine Arbeitserleichterung. Ansonsten müsste der Behörde ja noch extra was schreiben....
 
S

Schorse2210

Guest
Auf eine beglaubigte Kopie würde ich mich nicht verlassen, Stempel sind sehr schnell nachgemacht...

Ein Scan ist noch leichter zu fälschen als ein Stempel.

Ihr müsst Euch eine EWB des Käufers schicken lassen, egal ob Scan oder Kopie, es ist nicht eure Aufgabe herauszufinden, ob eine EWB gefälscht ist, dafür hat man die Nachfrage bei der zuständigen Behörde des Käufers!
Also munter bleiben, wenn die Behörde des Käufers grünes Licht gibt, dann habt ihr eure Schuldigkeit als gesetzetreuer Bürger erfüllt.

WmH
Schorse
 

Fex

Moderator
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Exakt, genau deswegen bekommt man die zuständige Behörde des Käufers genannt und nimmt die ins CC. die rühren sich, wenn da was nicht stimmt.
 
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Ein Scan ist noch leichter zu fälschen als ein Stempel.

Bitte alles lesen und verstehen was ich schreibe:

Bei online-Verkäufen einen einfachen Scan schicken lassen, und bei der ausstellenden Behörde nachfragen, ob alles seine Ordnung hat.

Den Scan kann ich freilich fälschen, bringt aber nichts...
 
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Interessant das es offensichtlich immer noch einige Behörden gibt die freizügig Fragen beantworten. Es soll aber auch Behörden geben die dies aus Datenrechtlichen Gründe rechtmässig ablehnen, und diese Auskünfte nur nach Vorlage des Einverständnisses des "Betroffenen" erteilen.
 
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Interessant das es offensichtlich immer noch einige Behörden gibt die freizügig Fragen beantworten. Es soll aber auch Behörden geben die dies aus Datenrechtlichen Gründe rechtmässig ablehnen, und diese Auskünfte nur nach Vorlage des Einverständnisses des "Betroffenen" erteilen.


Ich weiss ja nicht was du die alles fragst, aber ich sage denen dass Herr oder Frau xy das und das bei mir kaufen wollen . Kann ich oder kann ich nicht verkaufen ? Mehr Antwort brauche ich nicht .
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ihr müsst Euch eine EWB des Käufers schicken lassen, egal ob Scan oder Kopie, es ist nicht eure Aufgabe herauszufinden, ob eine EWB gefälscht ist, dafür hat man die Nachfrage bei der zuständigen Behörde des Käufers!
Also munter bleiben, wenn die Behörde des Käufers grünes Licht gibt, dann habt ihr eure Schuldigkeit als gesetzetreuer Bürger erfüllt.

WmH
Schorse
Abenteuerlich. Natürlich ist man selbst in Verantwortung.
Waffengesetz (WaffG)
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht


(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.
Die Behörde wiederum darf keine Auskünfte geben.
 

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