Warnschilder Heute Jagd

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In der Regel muss sich der Veranstalter einer Jagd um die Beschaffung der Beschilderung selbst kümmern. Er kann ein entsprechendes Spezial-Unternehmen beauftragen, das kostet aber Unsummen. Oder er leiht sich die Schilder, sofern diese überhaupt verfügbar sind, vom Bauhof, holt sie dann selbst ab, sorgt für den rechtzeitigen Auf- und Abbau und bringt sie wieder selbst zurück. Der Bauhof bzw die Strassenmeisterei wird in der Regel eine Leihgebühr erheben. Nachteil bei den Leihschildern: meist kommt sehr schnell für einen kompletten Satz in der klassischen Ausführung ein Gewicht von 500kg und mehr zustande. Der Auf- und Abbau ist entsprechend mühsam und zeitaufwändig. Bei Beschädigung der empfindlichen Reflexfolie der Vz kann es überdies sehr teuer werden - ein Zeichen kann u. U. schon über 100€ kosten.
Die Kunststoff-Aufsteckschilder sind, sofern sie mit entsprechender Erlaubnis aufgestellt werden können, auf jeden Fall praktischer und eine kostengünstige Alternative.
Welche unterschiedlichen Pflichten den Veranstalter treffen, ist vielerorts gut dargestellt nachzulesen, zB hier
https://ljv-hessen.de/verkehrssicherungspflichten-bei-gesellschaftsjagden-in-der-naehe-von-strassen/
Was die Hilfe durch die Polizei angeht, so ist diese zwar grundsätzlich gerne hilfsbereit, aber im ländlichen Raum häufig gar nicht abkömmlich, weil aufgrund des großen Einsatzgebietes / den verfügbaren Kräften mit wichtigeren Dingen beschäftigt.
 
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Was die Hilfe durch die Polizei angeht, so ist diese zwar grundsätzlich gerne hilfsbereit, aber im ländlichen Raum häufig gar nicht abkömmlich, weil aufgrund des großen Einsatzgebietes / den verfügbaren Kräften mit wichtigeren Dingen beschäftigt.

Und vor einem Einsatz der örtlichen Feuerwehr kann ich nur warnen. Auch wenn das als Tip in einer der letzten DJZ-Ausgaben war.
Selbst wenn die Kameraden das machen würden ist das ganz dünnes (sprich kaum vorhandenes) Eis.
 
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ich begehe aber keine gefährlichen Eingriffe,ich stelle lediglich 2 - 4 Schilder auf und begrenze die Fahrbahn mit 2 blinkenden Treckern als "Posten"
Der gefährliche Eingriff beginnt, wenn ich mich besoffen auf die Strasse lege, mein Auto falsch auf der Strasse abstelle etc. pp.
Trecker auf der Strasse KANN man genau so auslegen...es ist, wie immer, ein großes graues Feld mit viel Nebel, passiert nix, alles super, passiert was, erklären Justizprofis des Justizlaien mit ganz viel Zeit und aus dem warmen Büro heraus, was sie alles falsch gemacht haben.
ICH würde niemals ein Schild, das einem offiziellen ähnelt oder gleicht, ohne Rücksprache oder entsprechendes Genehmigungsverfahren aufstellen, keine Tempolimits etc.

Das Wildwechselschild kann man nehmen, dann aber am besten selbst drucken und in deutlich anderer Größe und mit Bemerkungen ("Achtung, Jagd") quer drüber oder so (Entwerten).
 
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Und vor einem Einsatz der örtlichen Feuerwehr kann ich nur warnen. Auch wenn das als Tip in einer der letzten DJZ-Ausgaben war.
Selbst wenn die Kameraden das machen würden ist das ganz dünnes (sprich kaum vorhandenes) Eis.
Die Feuerwehr darf nur sperren, aber nicht den Verkehr leiten, das darf nur die Polizei. Und eine feuerwehr-ausgelöste Sperrung wegen einer Drückjagd wird ganz sicher nur wenig Bestand vor Gericht haben, das Eis ist quasi gar nicht da bzw. noch Wasser :)
 
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Subsumiere doch mal den Paragrafen auf ein neben der Fahrbahn aufgestelltes Hinweisschild (selbst wenn es ein offizielles VZ darstellt) und erkläre mir was da betroffen sein soll?
Des weitern muss eine konkrete Gefahr herbeigeführt worden sein, wo ist sie!?
 
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Die Feuerwehr darf nur sperren, aber nicht den Verkehr leiten, das darf nur die Polizei. Und eine feuerwehr-ausgelöste Sperrung wegen einer Drückjagd wird ganz sicher nur wenig Bestand vor Gericht haben, das Eis ist quasi gar nicht da bzw. noch Wasser :)

Generell ist es gut wenn es irgendwie nach Gefahr aussieht, auch Leute in Warnwesten am Straßenrand. Von daher denke ich es würde schon was bringen einfach paar Mann und Fahrzeuge nur abzustellen. Ich habe jedefalls schon auf Jagden ohne offizielles Tempolimit, nur mit großen Hinweisschildern bzgl. Wild und Hunden mit Treibern zur Straße abgesichert und die meisten fuhren angemessen.
 
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@äsungsfläche, mach wie du denkst.

Wir haben eine dicht befahrene Bundesstraße.
Wir halten zwar eine Abteilungsbreite Abstand, trotzdem hängen wir zu Beginn auf jeder Seite ein Wildwarnschild mit Aufdruck "Achtung Jagd! " unter das bestehende Warnschild und eine blinkende gelbe Baustellenleuchte drunter.
Polizei ist informiert.
Ist dasselbe wie mit den Wildwarnschilder der Straßenbehörde, die hängen nur vordergründig um vor Wild zu warnen, in Wirklichkeit um Versicherungsansprüche an den Staat abzuwehren.
 
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@äsungsfläche, mach wie du denkst.

Wir haben eine dicht befahrene Bundesstraße.
Wir halten zwar eine Abteilungsbreite Abstand, trotzdem hängen wir zu Beginn auf jeder Seite ein Wildwarnschild mit Aufdruck "Achtung Jagd! " unter das bestehende Warnschild und eine blinkende gelbe Baustellenleuchte drunter.
Polizei ist informiert.
Ist dasselbe wie mit den Wildwarnschilder der Straßenbehörde, die hängen nur vordergründig um vor Wild zu warnen, in Wirklichkeit um Versicherungsansprüche an den Staat abzuwehren.
Da Wild ja herrenlos ist, wäre mal interessant, wie ich den Staat bei einem Wildunfall im WALD haftbar machen wollte.
 
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21 Jan 2002
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Bei uns standen keine Wildwarnschilder.
Unfall, der Autofahrer hat nachgewiesen, daß auf Grund von Unfallhäufigkeit aber Schilder hätten stehen müssen, somit musste das Land seine Kosten tragen, nicht seine Versicherung. Seitdem stehen Schilder.
 
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Subsumiere doch mal den Paragrafen auf ein neben der Fahrbahn aufgestelltes Hinweisschild (selbst wenn es ein offizielles VZ darstellt) und erkläre mir was da betroffen sein soll?
Des weitern muss eine konkrete Gefahr herbeigeführt worden sein, wo ist sie!?

Vielleicht hast Du ja die entsprechende Schulung gemacht und hast das entsprechend ausgestattete Fahrzeug mit Warntafeln und gelber Rundumleuchte und stehst keinen Millimeter in der Straße, so dass Du theoretisch korrekt aufstellen kannst. Fährt Dir jemand beim Schilder aufstellen rein, hast Du dennoch Pech. Stehst Du auf der Straße und stellst Schilder auf, dann ist die Straßenverkehrsgefährdung erfolgt, denn Du hattest weder ein Recht noch die Notwendigkeit das zu tun.
OWI ist ohnehin gegeben, da keine Verkehrsschilder ohne Anordnung der zuständigen Behörde.
Und dann noch ein Blick auf den 132 StGB, wenn Du der Meinung bist, dass es Deine Angelegenheit ist Verkehrsschilder an der Straße aufzustellen.
 
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ich frage nicht so viel, wer viel fragt bekommt viele Antworten;)

Stimmt wohl, ich habe 2 große Schilder die sich über die Leitpfähle setzen lassen plus 2 Fahnen,
wer das übersieht darf kein Auto mehr fahren.
Nur was nützt das, wenn wie ber letzten Jagd, es ignoriert wird und voll auf dem Gas geblieben wird...:mad:
Da kommt einem fast die Idee mit wassergefüllten Luftballons..... aber wir leben ja hier...

Remy
 

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