Wem gehört der Grenzbock?

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Welchen Wert hat eine Trophäe, die man nicht selbst erlegt hat?!? :14:

Gruß Wäller
 
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Moin!

Wenn sich die Nachbarn darüber wirklich in die Haare kriegen wäre ich dafür, den Bock an Ort und Stelle zu sprengen. Dann können die beiden alles schön mühsam zusammensammeln (jeder auf seiner Seite) und dabei darüber nachdenken, ob so ein Blödsinn wirklich den Ärger lohnt.

Landesrecht kann das erübrigen, aber sonst wäre sowas m. E. eine schöne Lehrveranstaltung. :32:

Viele Grüße,

Joe
 
G

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Guest
Wäller schrieb:
Welchen Wert hat eine Trophäe, die man nicht selbst erlegt hat?!? :14:

Gruß Wäller
Materialwert für den Hornaufkäufer.... :14:

In unserem LJG wird das daher so geregelt, dass die Trophäe dem Erleger, das Wildpret dem Nachbarn zugesprochen wird.
Allerdings sagt das LJG nichts aus, wie weit das Stück "drüben" liegen muss :25:

Männliche Stücke werden dem Erleger auf den Abschussplan geschrieben, weibliche Stücke gehen, inkl. Anrechnung, komplett an den Nachbarn.

Ferner ist man zur Versorgung des Stückes verpflichtet....
Wäre also Jemand seinem Nachbarn nicht wohl gesonnen, muss dieser wohl damit rechnen, dass das Wildpret eher weniger genussfähig sein wird :25:

Oisdonn, auf guate Nochboarschoft :28: :12:
 
G

Gelöschtes Mitglied 5764

Guest
gletscherpris schrieb:
Baumstumpfnix schrieb:
Vorderteil drüben, Hinterteil hüben.
Wem gehört das Stück?

Ich erinnere mich dunkel daran dass ich mir mal zu Kurszeiten gemerkt habe: "Hauptsache... Hauptsache das Haupt liegt bei Dir."
Da es aber je nach Landesrecht ohnehin verschieden gesehen wird... :21: würd ich bei der unteren Jagdbehörde nachfragen und mich auf die Auskunft dann berufen.
Ist doch den Ärger nicht wert.

hallo
meine auch das ich im jagdkurs beim thema jagdrecht dies gehört zuhaben .haupt ist der eigentümer :14:
sicher bin ich mir nicht mehr
gruß marcelus
 
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Baumstumpfnix schrieb:
Bock geschossen.
Dieser rettete sich noch auf die Grenze zum Nachbarrevier.
Vorderteil drüben, Hinterteil hüben.
Wem gehört das Stück?
So geschehen im Nachbarrevier. Die Reviergrenze (Weidezaun) ist an dieser Stelle genau definiert.
Frage am Stammtisch.
Das Stück zurückzuziehen, dürfte für den Schützen Wilderei (??) sein.
Beide Nachbarn sind sich nicht grün.
Der Revierinhaber mit dem Vorderteil des Stücks beansprucht die Trophäe, das Wildbret würde er dem Schützen und Eigner des Hinterteils überlassen.
Korrekt?


Das ist eh die perfekte Lösung aus der Praxis.

Ein Trottel muss dann die Trophäe abkochen und wird sich jedesmal, wenn er sie sieht, ärgern, dass er den Bock nicht selber schiessen konnte.

Der Clevere hat bis dahin das Hinterteil weggefressen und haut sich jedesmal vor Lachen auf die Schenkel, wenn er an den Knochenabkocher nebenan denkt.

:32:
 
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varminter schrieb:
Der Revierinhaber mit dem Vorderteil des Stücks beansprucht die Trophäe, das Wildbret würde er dem Schützen und Eigner des Hinterteils überlassen.

Das ist eh die perfekte Lösung aus der Praxis.

Ein Trottel muss dann die Trophäe abkochen und wird sich jedesmal, wenn er sie sieht, ärgern, dass er den Bock nicht selber schiessen konnte.

Der Clevere hat bis dahin das Hinterteil weggefressen und haut sich jedesmal vor Lachen auf die Schenkel, wenn er an den Knochenabkocher nebenan denkt.

:32:
:27: :29:
 
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Baumstumpfnix schrieb:
Bock geschossen.
Dieser rettete sich noch auf die Grenze zum Nachbarrevier.
...

Genau um das zu vermeiden, sollte man nie ein Kaliber unter 9,3 mm verwenden. :12:

Bei solchen "Problem" ist es logisch, dass wir Jäger in der Öffentlichleit teilweise als etwas, vorsichtig formuliert, "eigenartig" betrachtet werden.

Frank
 
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Fr@nk schrieb:
Baumstumpfnix schrieb:
Bock geschossen.
Dieser rettete sich noch auf die Grenze zum Nachbarrevier.
...

Genau um das zu vermeiden, sollte man nie ein Kaliber unter 9,3 mm verwenden. :12:

Bei solchen "Problem" ist es logisch, dass wir Jäger in der Öffentlichleit teilweise als etwas, vorsichtig formuliert, "eigenartig" betrachtet werden.

Frank
Dank Pulverisierung des Rehes ist nicht mehr feststellbar in wessen Revier in 10 km Umkreis es liegen könnte, denkst Du?

Wirkt nicht, der Dreck steckt nachher nur in den Keulen oder sonstwo.
Und wenn ich die Restgeschosse sehe, frage ich mich, wo der verdammte Rest des Bleies geblieben ist???
 
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In Brandenburg ist das ganz klar geregelt:
(3) Befindet sich krank geschossenes Wild in Sichtweite von der Grenze und für einen sicheren Schuss erreichbar im benachbarten Jagdbezirk, ist es vom Jagdausübenden zu erlegen und zu versorgen. Gleiches gilt für schwer krankes Wild, wenn es nicht ausreicht oder möglich ist, es zu fangen und zu versorgen. Die Pflicht zur Versorgung erstreckt sich auch auf krank geschossenes Schalenwild, das nach dem Überwechseln in Sichtweite von der Grenze im benachbarten Jagdbezirk verendet. Geladene Schusswaffen dürfen beim Überschreiten der Grenze nicht mitgeführt werden. Das vorzeitige Fortschaffen des versorgten Schalenwildes ist nicht zulässig. Das Erlegen ist dem Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdbezirkes oder dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen.

........
(5) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehören in den Fällen der Absätze 3, 4 und 6 die Trophäen des Wildes sowie der Aufbruch (kleines Jägerrecht) demjenigen, der das Wild angeschweißt hat (Erleger), das Wildbret aber dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdbezirk das Wild zur Strecke kommt. .........
(7) In den Fällen der Absätze 3 und 4 wird das zur Strecke gekommene Schalenwild auf den Abschussplan des Jagdbezirkes angerechnet, in dem es krank geschossen worden ist. Dies gilt unabhängig davon, welchem Jagdausübungsberechtigten nach Absatz 6 oder einer anderweitigen Vereinbarung über die Wildfolge die Trophäe und das Wildbret zustehen.

Da ein Versorgen des Wildes mit darüber verlaufendem Weidezaun sicher nicht möglich ist, muss es hier sowieso zunächst wieder zurückgezogen werden - das kann dann keine Wilderei sein.
Danach kann man ja das Vorderteil ohne Haupt dem Nachbarn anbieten, der wohl dankend ablehnen wird.
Mit unseren Nachbarn ist es sowieso geregelt, dass man in Sichtweite verendetes Wild sich aneignen darf.
 
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Wenn der Erleger das Wild ohne Hilfsmittel greifen kann, solange er mit seinen eigenen Beinen in seinem Revier steht darf er das Wild greifen und in Besitz nehmen.

Schoko
 

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Schoko schrieb:
Wenn der Erleger das Wild ohne Hilfsmittel greifen kann, solange er mit seinen eigenen Beinen in seinem Revier steht darf er das Wild greifen und in Besitz nehmen.
Steht wo?


WaiHei
 

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