Wg. Waffenrechtsnovelle: Keine Jagdscheine/-verlängerung in verschiedenen Bundesländern

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das war von mir etwas kurz und knapp geschrieben Phantom.
Jedoch kann es rein theoretisch dazu führen, daß man alles abgeben muß, wenn es ganz genau genommen würde (hoffe jedoch, daß man DEREN Fehler nicht an UNS ausläßt).
das hat mit auslassen nix zu tun die Behörden und auch Jedes Gericht wird sich nicht an Gefühle betroffener halten sondern an Gesetze!
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.853
Was mache ich mit einem Jagdfreund aus Hessen am 1. Mai ???? ohne gültigen Jagdschein.

Der hat halt Pech gehabt...

Was sagt die Jagdhaftpficht sollte zB. auf dem Stand irgendwas passieren ohne gültigen Jagdschein.

Tagesversicherung abschließen...


Was ist mit Munition die auf Gültigen Jahres Jagdschein erworben wurde wenn dieser ungültig /abgelaufen ist?

Illegal...


Größte Problem sehe ich bei letzteren... auf Bockjagd kann man schon mal verzichten, da gibt es wichtigeres. Unschöner wird es, wenn Sauen Schaden machen, und man zusehen muss...
 

NAF

Registriert
15 Mai 2011
Beiträge
124
Untere Jagdbehörde in Mülheim an der Ruhr in NRW verlängert den Jagdschein ohne Probleme.
Haben gestern beim zuständigen Leiter der Behörde privat nachgefragt. Morgen werden wir den Jagdschein verlängern lassen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Es wird sich nicht ewig in die Länge ziehen.
In ein paar tagen läuft alles wieder wie gewohnt.
Bis dahin wird eher kein Jagdschein ausgelaufen sein.
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.021
Es wird sich nicht ewig in die Länge ziehen.
In ein paar tagen läuft alles wieder wie gewohnt.

Wenn ich an all die bisherigen Änderungen im WaffG denke, ob Schalldämpfer, Waffenregister, Beauftragung Nachtsicht, kann ich deinen Optimismus nicht teilen.

Es hat zum Teil Monate gedauert, bis die UJBs Handlungsanweisungen bekommen haben und den Verwaltungsakt ausgeführt haben.
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
Mal eine generelle Frage: Was ist mit WBK Eintragungen, die überprüft werden müssen, weil z.B. die letzte Eintragung mehr als sechs Monate zurück liegt.
Auch VS Abfrage? Denn dann wird es ja lustig werden, wenn sich die Vorgänge aufstapeln.

Der normale EIntrag wird einfach vorgenommen.
Nur bei Voreintrag KW oder Neuaustellung bei voller WBK wird die Abfrage durchgeführt.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.676
Passt doch alles. Vorallem bei vielen Jägern hies es immer, die Änderung trifft sie nicht, im Gegenteil. Sie hätten da paar Vorteile... So haben jetzt alle was zu „Lachen“....

Ich habe keine Nachteile, mein Schein wurde letztes Jahr für 3 Jahre ausgestellt, bis ich wieder hin muss hat sich das geklärt.
Das sind doch reine Verwaltungsprobleme, keine Probleme mit dem Waffenrecht. Da hat einer in Hessen in der obersten Behörde keinen Arsch in der Hose um zu sagen, wir verlängern und wenn die Überprüfung da ist und es gibt ein Problem ziehen wir den Schein wieder ein.
Alles eine Folge von Hanau, weil sie gemerkt haben, daß da ein riesen Fehler in der Verwaltung passiert ist.
Ich erinnere an Erfurt, schon damals Behördenversagen.
 
Registriert
22 Okt 2015
Beiträge
764
Ich finde auch nirgends ein Gesetz wo steht für die Jagdpachtfähigkeit genügt die rechtzeitige Beantragung eines Jagdschein.

Hatte ich dir schon geschrieben. Man muss es natürlich zur Kenntnis nehmen wollen.

Bei den anderen Punkten gebe ich dir allerdings Recht. Ohne gültigen Jagdschein keine Jagdausübung. Wenn das allerdings auf ein staatliches Organisationsverschulden zurückgeht, könnte man über Schadensersatz nachdenken.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
129
Zurzeit aktive Gäste
542
Besucher gesamt
671
Oben