Deutschland Wilderei ? Angefahrenes Reh mitgenommen.

G

Gelöschtes Mitglied 25014

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Ist vollkommen unerheblich!

Erstens prüft die Polizei nicht den subjektiven Tatbestand, objektiv wurde unter Verletzung fremden Jagdrechts ein Stück wild mitgenommen -> Anfangsverdacht Wilderei gegeben -> Anzeige.

Zweitens Gesetzestext lesen:
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder

Wurde dem Rehwild bei einem Unfall nachgestellt ?
Wurde es gefangen ?
Wurde es erlegt ?
Wurde es sich oder einem Dritten zugeeignet ?

Zueignung Definition:

Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten (Enteignung).

Ich sehe hier 4x Nein. Es fehlt wie @Mohawk auch schon schrieb der Aneignungswille.

Ich wette auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
 
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Ist vollkommen unerheblich!
Nein, denn die Frage war nicht nach dem Anfangsverdacht. Du kannst immer und überall einen "Anfangsverdacht" haben, dann landest Du aber irgendwann in der Psychiatrie (wegen Paranoia) oder die StA sorgt dafür, dass Du nur noch in der Registratur arbeiten darfst weil Du sie mit Blödsinn zumüllst, den die dann einstellen aber den Papierkram dafür machen dürfen. ;)
 
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Das weiß man woher?
Herrgott im Himmel.

Ja weiß man in diesem Fall.
Ich wollte lediglich eine Aussage von jemanden der evtl. Ahnung davon hat.
Welches vergehen o. ä. liegt vor wenn jemand verendetes Unfallwild in seinen Kofferraum lädt und mit mitnimmt.
 
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Ok ich vergas das man hier in diesem Internet kleinlichst auf seine Wortwahl achten sollte....
Das Stück war verendet.
Anders ausgedrückt:
Was kann auf die Person, die nicht der Pächter ist oder von diesem beauftragt wurde, zukommen wenn sie dabei erwischt wird?

Achja und nein es hat auch kein Wolf, Schakal, Fuchs, Dachs, Luchs, Bär, 25 Katze oder 560 Krähen davongetragen/flogen
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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Nein, denn die Frage war nicht nach dem Anfangsverdacht. Du kannst immer und überall einen "Anfangsverdacht" haben, dann landest Du aber irgendwann in der Psychiatrie (wegen Paranoia) oder die StA sorgt dafür, dass Du nur noch in der Registratur arbeiten darfst weil Du sie mit Blödsinn zumüllst, den die dann einstellen aber den Papierkram dafür machen dürfen. ;)
Das stimmt leider in der Realität so nicht...
 
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Herrgott im Himmel.

Ja weiß man in diesem Fall.
Ich wollte lediglich eine Aussage von jemanden der evtl. Ahnung davon hat.
Welches vergehen o. ä. liegt vor wenn jemand verendetes Unfallwild in seinen Kofferraum lädt und mit mitnimmt.
Manchmal kann einem das Karma aber auch anders bestrafen :ROFLMAO:

 

Fex

Moderator
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Wurde dem Rehwild bei einem Unfall nachgestellt ?
Wurde es gefangen ?
Wurde es erlegt ?
Wurde es sich oder einem Dritten zugeeignet ?

Zueignung Definition:

Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten (Enteignung).

Ich sehe hier 4x Nein. Es fehlt wie @Mohawk auch schon schrieb der Aneignungswille.

Ich wette auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
3x nein:
Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten (Enteignung).
 

Fex

Moderator
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Herrgott im Himmel.

Ja weiß man in diesem Fall.
Ich wollte lediglich eine Aussage von jemanden der evtl. Ahnung davon hat.
Welches vergehen o. ä. liegt vor wenn jemand verendetes Unfallwild in seinen Kofferraum lädt und mit mitnimmt.


 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
3x nein:
Zueignen bedeutet die Inbesitznahme der fremden Sache mit dem Willen, sie nunmehr zumindest vorübergehend als eigene zu besitzen (Aneignung) und dem Eigentümer auf Dauer den ihm zustehenden Besitz vorzuenthalten (Enteignung).

Entscheidend ist der Wille zur Aneignung.
 
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War bei uns kürzlich vorm Amtsgericht. Ein Holländer hat ein Reh angefahren, mitgenommen und dann auch gleich verwertet.

Wurde dann aber freigesprochen, weil man in Holland das wohl darf ... man merkte, der Richter wollte ihn nicht verknacken.
 

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