Weil die einzuzäunende Fläche etwa einem Drittel der Bundesrepublik entspräche?Kleine Ketzerei am Rande: warum sollten für Wisente andere Regeln gelten als für Wölfe?
Kleine Ketzerei am Rande: warum sollten für Wisente andere Regeln gelten als für Wölfe?
Das ist kein Behördenversagen. Das ist mittlerweile Standard.
Ein Jahr lang wurde die geschädigten Landwirte, Waldbesitzer und JAB ebenso alleine gelassen mit der Frage, wer für die Schadensbegleichung zuständig ist (es wurde sogar versucht, die Schäden den JAB zur Begleichung unterzujubeln!), die Autofahrerin, die im letzten Jahr einen Zusammenstoß mit dem Wisent hatte, blieb vollkommen auf ihren Kosten für den Totalschaden ihres Autos sitzen
- und kaum war der Fangschuss gefallen, wurde dem Fangschussgeber eine Anzeige wg. eines Verstoßes gegen das NatSchG angedroht - von der unteren Naturschutzbehörde!
Warum muss immer irgendjemand für einen "Schaden" zahlen sollen, der evtl. zum normalen Betriebsrisiko gehört? Oder der gar keinen "Schaden" darstellt, sondern aus anderem Blickwinkel einen Zugewinn an Qualität?
Und wer ist heute noch so - sorry - naiv, eine Kaskoversicherung zu haben, in der nicht pauschal "Tiere" steht, sondern irgendwelche Klauseln mit "jagdbares Wild" o.ä., so dass die bei einem nachgewiesenen Zusammenstoß mit einem Tier immer greift, auch wenn das eine FFH-Anhang-Art ist, die nicht im LJagdG oder der JagdzeitVO des Bundeslandes steht?
Ist unverständlich, aber da haben die Behörden intern versagt und der Weg das aufzuarbeiten ist nun mal über eine Anzeige, da erfahrungsgemäß ein einfaches Schreiben nicht hilft. Dem Schützen wird da auch nichts passieren, wenn der "Hinzugezogen" war ist er eigendlich exkulpiert.
sorry, aber das meinst Du nicht ernst, oder?
Mit dieser Argumentation machst Du eines jeden Förschterleins Ersatzanspruch und Rumgejammer tot. Ich werd´ sie mal bei der nächsten Diskussion um Rehwildverbiss oder Rotwildschäle entsprechend vorbringen...
Konkret gehört der Wisent zum Schalenwild und die Schäden durch Schalenwild sind nun mal grundsätzlich ersatzpflichtig.
Und durch Wisente entstandene Schäden sind in Deutschland ganz sicher KEIN "normales Betriebsrisiko".
Eine solche Klärung auf dem Rücken eines letztlich unbeteiligten Bauernopfers auszutragen, ist so ziemlich das Allerletzte!
Den Unterschied zwischen einem einzelnen rumstreifenden Tier und lokal permanent überhöhten Konzentratselektierern oder Rindenfressern solltest Du kennen.
Aha. Wo ist denn dann das Behördenversagen? Die Regelungen zum Wildschadensersatz sind dann ja wohl Sache der Vertragsparteien.
Inzwischen doch.
Das ist ja auch nur ein Beispiel für das Gesamtproblem. Bei den Amis ist das dann nicht die Behörde, da wird eine einzelne Person zum Verklagen gesucht wenn man sich mal selber auf den Schnürsenkel tritt ...
Ist aber leider hier systemimmanent und auch nicht die Regel. Das ist übrigens der einzige Punkt, wo man bei Deinem "rant" wirklich von Behördenversagen sprechen kann. Der Rest ist schlicht nichts, was eine Behörde was anginge, da vertraglich zu regeln oder bereits gesetzlich geregelt.
sorry, über den juristischen Unterschied, um den es übrigens in dieser Diskussion ausschließlich geht,
Zeig mir bitte einen einzigen Pachtvertrag, in dem die Wildschadensersatzfrage hinsichtlich entstandener Wisentschäden speziell geregelt ist!
Also was jetzt? "systemimmanent" oder "nicht die Regel"? Beides zusammen geht wohl schlecht...