Wisente werden in NRW ausgewildert

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Mir kam die Interpretation zu Ohren, daß jemand nicht wollte, daß der Bulle in seinem Revier umfällt und deshalb vorsätzlich so schoß.
Halte ich für sehr sehr böse und hoffentlich abwegig.

Wie es sich auch immer zutrug, die super Schlagzeilen für die Jägerei sind wieder mal geprägt !
 
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Kleine Ketzerei am Rande: warum sollten für Wisente andere Regeln gelten als für Wölfe?
 
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Ich spielte deshalb auch auf die diversen Sch*ißhausparolen zum Thema "Vollmantel" oder "weich schiessen" an, die dann punktuell auch umgesetzt wurden, wie Totfunde bewiesen.
 
G

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Guest
Das sind feige Arschlöcher . Egal ob Wolf oder Wisent das tut man keinem Lebewesen bewusst an.
Auge für Auge
Mal sehen wie weit so ein Arsch dem Schweißhund entkommt.
 
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Unabhängig von seinem wirklich unrühmlichen Ende bleibt anzumerken, dass der gesamte Umgang mit dem Wisent im Laufe des letzten Jahres, seit er im rechtsrheinischen RLP rumzog, ein einziges Behördenversagen dokumentiert.
Ein Jahr lang wurde die geschädigten Landwirte, Waldbesitzer und JAB ebenso alleine gelassen mit der Frage, wer für die Schadensbegleichung zuständig ist (es wurde sogar versucht, die Schäden den JAB zur Begleichung unterzujubeln!), die Autofahrerin, die im letzten Jahr einen Zusammenstoß mit dem Wisent hatte, blieb vollkommen auf ihren Kosten für den Totalschaden ihres Autos sitzen - und kaum war der Fangschuss gefallen, wurde dem Fangschussgeber eine Anzeige wg. eines Verstoßes gegen das NatSchG angedroht - von der unteren Naturschutzbehörde!
 
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Ein Jahr lang wurde die geschädigten Landwirte, Waldbesitzer und JAB ebenso alleine gelassen mit der Frage, wer für die Schadensbegleichung zuständig ist (es wurde sogar versucht, die Schäden den JAB zur Begleichung unterzujubeln!), die Autofahrerin, die im letzten Jahr einen Zusammenstoß mit dem Wisent hatte, blieb vollkommen auf ihren Kosten für den Totalschaden ihres Autos sitzen

Warum muss immer irgendjemand für einen "Schaden" zahlen sollen, der evtl. zum normalen Betriebsrisiko gehört? Oder der gar keinen "Schaden" darstellt, sondern aus anderem Blickwinkel einen Zugewinn an Qualität? Und wer ist heute noch so - sorry - naiv, eine Kaskoversicherung zu haben, in der nicht pauschal "Tiere" steht, sondern irgendwelche Klauseln mit "jagdbares Wild" o.ä., so dass die bei einem nachgewiesenen Zusammenstoß mit einem Tier immer greift, auch wenn das eine FFH-Anhang-Art ist, die nicht im LJagdG oder der JagdzeitVO des Bundeslandes steht?


- und kaum war der Fangschuss gefallen, wurde dem Fangschussgeber eine Anzeige wg. eines Verstoßes gegen das NatSchG angedroht - von der unteren Naturschutzbehörde!

Ist unverständlich, aber da haben die Behörden intern versagt und der Weg das aufzuarbeiten ist nun mal über eine Anzeige, da erfahrungsgemäß ein einfaches Schreiben nicht hilft. Dem Schützen wird da auch nichts passieren, wenn der "Hinzugezogen" war ist er eigendlich exkulpiert.
 
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Warum muss immer irgendjemand für einen "Schaden" zahlen sollen, der evtl. zum normalen Betriebsrisiko gehört? Oder der gar keinen "Schaden" darstellt, sondern aus anderem Blickwinkel einen Zugewinn an Qualität?

:ROFLMAO: :ROFLMAO: sorry, aber das meinst Du nicht ernst, oder?
Mit dieser Argumentation machst Du eines jeden Förschterleins Ersatzanspruch und Rumgejammer tot. Ich werd´ sie mal bei der nächsten Diskussion um Rehwildverbiss oder Rotwildschäle entsprechend vorbringen...

Konkret gehört der Wisent zum Schalenwild und die Schäden durch Schalenwild sind nun mal grundsätzlich ersatzpflichtig.
Und durch Wisente entstandene Schäden sind in Deutschland ganz sicher KEIN "normales Betriebsrisiko".

Und wer ist heute noch so - sorry - naiv, eine Kaskoversicherung zu haben, in der nicht pauschal "Tiere" steht, sondern irgendwelche Klauseln mit "jagdbares Wild" o.ä., so dass die bei einem nachgewiesenen Zusammenstoß mit einem Tier immer greift, auch wenn das eine FFH-Anhang-Art ist, die nicht im LJagdG oder der JagdzeitVO des Bundeslandes steht?

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdGRP2010V1P51 s. Anlage

Ist unverständlich, aber da haben die Behörden intern versagt und der Weg das aufzuarbeiten ist nun mal über eine Anzeige, da erfahrungsgemäß ein einfaches Schreiben nicht hilft. Dem Schützen wird da auch nichts passieren, wenn der "Hinzugezogen" war ist er eigendlich exkulpiert.

Der Schütze hat eine Anzeige am Hals, die ihm mindestens Arbeit, Ärger und Verdruss macht - und die "erfahrungsgemäß" ganz und gar KEINEN sicheren Ausgang hat (von den möglichen "Spätfolgen" irgendeiner wild gewordenen Waffenbehörde einmal ganz abgesehen!).

Eine solche Klärung auf dem Rücken eines letztlich unbeteiligten Bauernopfers auszutragen, ist so ziemlich das Allerletzte!
 
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:ROFLMAO: :ROFLMAO: sorry, aber das meinst Du nicht ernst, oder?
Mit dieser Argumentation machst Du eines jeden Förschterleins Ersatzanspruch und Rumgejammer tot. Ich werd´ sie mal bei der nächsten Diskussion um Rehwildverbiss oder Rotwildschäle entsprechend vorbringen...

Den Unterschied zwischen einem einzelnen rumstreifenden Tier und lokal permanent überhöhten Konzentratselektierern oder Rindenfressern solltest Du kennen.


Konkret gehört der Wisent zum Schalenwild und die Schäden durch Schalenwild sind nun mal grundsätzlich ersatzpflichtig.

Aha. Wo ist denn dann das Behördenversagen? Die Regelungen zum Wildschadensersatz sind dann ja wohl Sache der Vertragsparteien.

Und durch Wisente entstandene Schäden sind in Deutschland ganz sicher KEIN "normales Betriebsrisiko".

Inzwischen doch. Das ist ja auch nur ein Beispiel für das Gesamtproblem. Bei den Amis ist das dann nicht die Behörde, da wird eine einzelne Person zum Verklagen gesucht wenn man sich mal selber auf den Schnürsenkel tritt ...


Aha - und wo ist dann hier das Behördenversagen? Wenn die Fahrerin keinen entsprechenden Kaskovertrag hat ist das ihr Problem. Btw.: auch hier ging es mir nur um das Beispiel, die konkrete Situation in RP ist da sch...egal.

Eine solche Klärung auf dem Rücken eines letztlich unbeteiligten Bauernopfers auszutragen, ist so ziemlich das Allerletzte!

Ist aber leider hier systemimmanent und auch nicht die Regel. Das ist übrigens der einzige Punkt, wo man bei Deinem "rant" wirklich von Behördenversagen sprechen kann. Der Rest ist schlicht nichts, was eine Behörde was anginge, da vertraglich zu regeln oder bereits gesetzlich geregelt.
 
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Den Unterschied zwischen einem einzelnen rumstreifenden Tier und lokal permanent überhöhten Konzentratselektierern oder Rindenfressern solltest Du kennen.

sorry, über den juristischen Unterschied, um den es übrigens in dieser Diskussion ausschließlich geht, lass´ ich mich von Forstwissenschaftlern immer gerne aufklären, von denen kommen meist ganz lustige Ansichten zum Vorschein...
Also dann mal los, bring mich zum Lachen!

Aha. Wo ist denn dann das Behördenversagen? Die Regelungen zum Wildschadensersatz sind dann ja wohl Sache der Vertragsparteien.

Zeig mir bitte einen einzigen Pachtvertrag, in dem die Wildschadensersatzfrage hinsichtlich entstandener Wisentschäden speziell geregelt ist!


:ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO:

Das ist ja auch nur ein Beispiel für das Gesamtproblem. Bei den Amis ist das dann nicht die Behörde, da wird eine einzelne Person zum Verklagen gesucht wenn man sich mal selber auf den Schnürsenkel tritt ...

es geht hier aber weder un ein "Gesamtproblem", noch sind wir im Ami-Land!

Ist aber leider hier systemimmanent und auch nicht die Regel. Das ist übrigens der einzige Punkt, wo man bei Deinem "rant" wirklich von Behördenversagen sprechen kann. Der Rest ist schlicht nichts, was eine Behörde was anginge, da vertraglich zu regeln oder bereits gesetzlich geregelt.

Also was jetzt? "systemimmanent" oder "nicht die Regel"? Beides zusammen geht wohl schlecht...
 
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sorry, über den juristischen Unterschied, um den es übrigens in dieser Diskussion ausschließlich geht,

Nein, geht es nciht. Ds ist nur Deine beschränkte Interpretation. Ginge es nur um die juristische Seite wäre die Disksussion längst vorbei.


Zeig mir bitte einen einzigen Pachtvertrag, in dem die Wildschadensersatzfrage hinsichtlich entstandener Wisentschäden speziell geregelt ist!

Muss es nicht. Da steht ja auch i.d.R. nicht jede einzelne Tierart drin. Juristisch also alles i.O. - sorry, Deine Einschränkung, nicht meine. :p

Also was jetzt? "systemimmanent" oder "nicht die Regel"? Beides zusammen geht wohl schlecht...

Natürlich. Es ist systemimmanent, dass es eine Anzeige gibt und "nicht die Regel", dass dann der Hinzugezogene "aufgehangen" wird. Du darfst jetzt natürlich gerne Einzelfälle raussuchen, wo das doch passierte. Musst dann aber auch belegen, dass das so viele sind, dass das "die Regel" ist.
 

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