Was ich ganz verstehe ist folgendes: Es gibt doch mehrere Länder in der EU, die den Wolf bejagen und das schon sehr lange, haben die alle ein Verfahren der EU am Hals?
Wenn es ein Land gibt, bei dem das nicht so ist, dann kann man sich doch daran mal ein Beispiel nehmen und deren Gesetzgebung eventuell adaptieren um die EU-Gesetzgebung zu umschiffen.
Wenn man denn wirklich auf eine "regulierende Bejagung des Wolfes" hinarbeiten wollte.
Lustig finde ich auch, wenn man sich die Auslassung des Bundesrates mal durchliest, welchen
@immerbergauf verlinkt hat. Dann steht da weiter unten im Text, das mit einem Einbinden der Jagdausübungsberechtigten in den Abschuss eines bestimmten Wolfes der Vorgang unnötig verkompliziert wird und dadurch ineffizient wäre, also solle man es doch besser lassen.
Wenn man sich ferner vor Augen führt, das die eingesetzten Experten jetzt schon über ein Jahr lang versuchen den sogenannten "Rhodewalder Rüden" zu erlegen und es bis jetzt nicht geschafft haben. Wer/wo/wie/wann soll dann überhaupt noch einen einzelnen Wolf entnehmen, wenn er zum Problem wurde?
Wenn überhaupt macht doch nur eine Bejagung an einer Schadstelle, ähnlich wie bei den Sauen Sinn. D.h. wenn ein Wolf/Rudel immer wieder eine bestimmte Nutztierherde als Buffet nutzt, dann muss diese bewacht werden, bzw. auftauchende Wölfe müssen vertrieben werden und zwar so, das sie sich merken: "Da brauch ich es nicht nochmal versuchen!"
WmH
Schorse