@wipi :
Erst einmal danke für die Antwort.
Nur ist es leider So, Deine zitierte "Rechtsordnung" greift ohne sinnvolle Begründnis in Grundrechte ein. Wie man anhand des Grünen-Zitates sieht, scheint das rein ideologischer Natur zu sein, zumindest hat bisher noch niemand einen stichhaltigen Beweis für die Effektivität von Waffenverboten liefern können. Na ja, mit Ausnahme der Teilnehmer des warschauer Aufstandes und ein paar Andere "Verlierer" der Waffenkontrolle.
Das Probem ist unsere Reflexreaktion. Wir freuen uns an ein paar Privillegien und sagen sofort "das waren illegale Waffen" und verdammen alles. In ein paar Jahren geht die Salamitaktik weiter und der nächste Punkt ist illegal. Irgendwann ist dann der private Waffenbesitz ganz unmöglich (Jagd in der DDR hat auch mit der ausgegebenen Flinte und abgezählter Munition geklappt) und wir freuen uns, weil wir immer gesetzeskonform waren?
Die korrekte Antwort auf totale Verbotsforderungen kann nur sein - privater Waffenbesitz für alle unbescholtenen Bürger frei. Warum braucht der Staat denn tödliche Waffen, um seinen Bürgern gegenüberzutreten? Fangt doch erstmal an, die zu verbieten!
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@boule Leider ist es so, dass Deine Meinung, ob der Eingriff in die Grundrechte sinnvoll ist oder nicht in den allermeisten Fällen durch die gewählten Politiker getroffen wird und nicht durch Dich, mich oder andere einzelne Bürger. Nichts desto trotz darfst Du natürlich deine Meinung des "sinnlosen Eingriffs" vertreten.
@all: Ich bin schon ein wenig verwundert, wie hier eine schwerwiegende Straftat "hinterfragt" wird. Der Beschuldigte hat weder im Affekt, noch aus einer Notlage heraus gehandelt. Er hat schlicht über einen vermutlich längeren Zeitraum wiederholt grobe Verstöße begangen.
Es spielt auch keine Rolle ob eine natürliche Person dabei geschädigt wurde. Es gibt sehr viele Verstöße, wo dies der Fall ist (z.B. folgenlose Trunkenheitsfahrt, viele Verstöße gegen das BtmG usw.).
Aus meiner Sicht gibt es schlicht nur die Möglichkeit für alle Gruppen, sich von diesem Sachverhalt und diesen Handlungen zu distanzieren. Ob sie durch einen Jäger begangen wurden spielt dabei keine Rolle.
wipi