Was wäre denn daran bürokratisch, wenn man die Zulassungsbesimmungen der PO ohne die Nennung eines Dachverbandes, oder anders formuliert einer Lobbyistenvereinigung, verfassen würde?
Gruß mcmilan
Zunächst: Der Gesetzgeber stellt den Anspruch an die Jägerschaft, dass die bei der Jagd eingesetzte Hunde, für die Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben in einem Mindestmaß "brauchbar" sind.
Dem liegen zwei Komponenten zugrunde: 1. Gewisse jagdliche Grundfähigkeiten, die ein Hund mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbringen sollte und 2. eine entsprechende Ausbildung.
Das Zusammenspiel dieser beiden Komponenten muss dann objektiv überprüfbar sein (objektiv bedeutet, dass der jeweilige HF dafür NICHT den Maßstab setzt!!!)
Die unter Punkt 1 genannten Grundfertigkeiten dienen in ganz besonderer Weise dem Tierschutz. Und zwar genau derjenigen Interpretation des Tierschutzes, wie sie hier in unseren Landen vom Gesetzgeber als notwendig aber auch angemessen angesehen wird. Der Gesetzgeber setzt v.a. hinsichtlich der "Obergrenze" deutliche juristische Duftmarken und stellt bestimmte, v.a. vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen unter Strafe (gut so!).
Es dürfte logisch sein, dass das Vorhandensein dieser Grundfähigkeiten bei denjenigen Hunden am wahrscheinlichsten ist, die genau dafür seit tw. weit über 100 Jahren darauf selektiert wurden (ich bitte darum, von den vollkommen albernen Hinweisen auf die allseitig vorkommenden Ausnahmen in alle Richtungen hier abzusehen - es geht um den jeweiligen Durchschnitt der Rassen!!!).
Fakt ist nun, dass dieser komische "Jagdhundelobbyistenverein" sich einer Definition des Tierschutzgedankens verschrieben hat, die der des Gesetzgebers weitestgehend entspricht (vielleicht war/ist das Ganze ja auch umgekehrt, sei an dieser Stelle mal wurscht).
Der JGHV hat aber sogar noch mehr gemacht, er hat sich die (Jagd-)Hunderassen der ganzen Welt angeschaut und wie diese jagdlich eingesetzt werden. Und dann hat er eine Auflistung derjenigen Rassen erstellt, die s.E. diesen Ansprüchen entsprechen, eine Liste übrigens, die durchaus offen ist und de facto auch ständig wächst, wenn auch nicht beliebig.
Allerdings hat der JGHV da bestimmte Kriterien erstellt, die bereits bei dem biologischen Begriff "Rasse" beginnen - und auch da gibt´s viel zu sehen, was diese Kriterien nicht erfüllt (oder nicht erfüllen will). Und der JGHV hat sich der Förderung und züchterischen Weitegabe dieser Kriterien in Form der Reinzucht der entsprechenden Hunde verschrieben.
Man kann also sagen, der JGHV hat sich eine recht hohe Expertise erarbeitet, verbesserungsfähig, logisch, aber es gibt wohl wenige Organisationen im Jagdhundebereich, die eine solche Expertise vorweisen können. Der JGHV hat die Grundgedanken somit bereits in "Qualitätsansprüche" formuliert.
Und dann die ganz einfache Frage: Warum darauf verzichten??? Und gegen wen oder was eintauschen???
Vielleicht die organisierten Jägerschaften? Ja, vielleicht, aber die haben weiß Gott noch anderes zu tun - und warum sollten die das Rad neu erfinden wollen??
Man kann nun einwenden, die Ansprüche seien übertrieben; richtig, mögen sie sein, wenn es da nicht noch das Korrektiv gäbe; das Korrektiv, das eben der Gesetzgeber den Gedanken des JGHV nur bis zu einem gewissen Punkt mitgeht, nicht bis zum Ende.
Den letzten, den mit der Reinzucht, der interessiert den Gesetzgeber dann doch nicht so, weil der beschäftigt sich mit Dingen, die mit dem Tierschutz nix mehr zu tun haben (ob ein DD einen "abben Schwanz" hat oder eine Brandlbracke gelbe oder lockige Haare, ist jagdlich wurscht!).
Also, sagt der Gesetzgeber, uns reichts, wenn der aus dem Tierschutz erwachsende Auftrag erfüllt wird - und das kann eben der Sohn des langschwänzigen DD mit der gelben BrBr sicherlich genauso gut. Und genau deswegen sind in den allermeisten BuLä (die Jagdhundediaspora Bayern in gewissem Sinn ausgenommen) mittlerweile sowohl JGHV-Hunde ohne Papiere als auch Kreuzungen von JGHV-Hunden zu den BPs zugelassen.
Den allermeisten "Kritikern" der landauf, landab üblichen Definitionen und Zulassungsbegrenzungen von Jagdhunden auf BPs geht es aber doch letztendlich nur um eine Negierung und Aufweichung selbst dieser bereits reduzierten (JGHV-)Qualtitätsansprüche - jeder Straßenstruppi soll sich am Wild mal austoben dürfen, ob er dafür taugt oder nicht. Dass (insbesondere wenn´s in Richtung BP-Stöbern geht) bereits die Ausbildung dieser absehbar unbrauchbaren Struppis am lebenden Wild passiert - und damit sich im dunkelgrau tierschutzwidrigen Bereich befinden, ist da reichlich egal...
Man könnte übrigens tatsächlich auf jeglichen qualitativen Anspruch verzichten, dann wiederum benötigte man aber überhaupt keine Prüfung - und keine PO.