Zweijähriger Hund noch jagdlich ausbildbar?

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Ich weiß schon, ich meinte die PO.
Da sollte eigentlich kein regelnder Bezug zu einer anderen Organisation bestehen. Passus: "Zugelassen zu dieser Prüfung werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen des JGHV teilnehmen dürfen."
Das gehört sauber getrennt und ohne Bezug zum JGHV formuliert. Dann ist es eindeutig und hängt nicht von Änderungen ab, die dem JGHV einfallen.

DAS wäre dann so richtig unsinniger, bürokratischer Unfug!
 
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Was wäre denn daran bürokratisch, wenn man die Zulassungsbesimmungen der PO ohne die Nennung eines Dachverbandes, oder anders formuliert einer Lobbyistenvereinigung, verfassen würde?

Gruß mcmilan
hat glaube ich wenig Sinn das mit dir zu erörtern. Solange du hier JGHV als Lobbyisten - Vereinigung titulierst, wird es dir da ja nicht um die Sache gehen.
 
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hat glaube ich wenig Sinn das mit dir zu erörtern. Solange du hier JGHV als Lobbyisten - Vereinigung titulierst, wird es dir da ja nicht um die Sache gehen.
Weil ich das Kind beim Namen nenne geht es mir nicht um die Sache? Dann bezieh dich doch einfach auf Dachverband und erklär mir auf dieser Basis die Sinnhaftigkeit der Nennung ei es privaten Vereines in der PO.
Gruß mcmilan
 
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Nicht falsch verstehen, ich bin auch im JGHV organisiert.
Trotzdem finde ich solche Verbändelungen kritisch, weil dann eben immer Angriffsfläche da ist.
Also, sauber voneinander getrennt formulieren, aus die Maus.

Es ist alles getrennt. Die Verbände sind getrennt. Es werden unterschiedliche Prüfungen angeboten, die zur Brauchbarkeit führen. Die Bedingungen sind nicht die gleichen - beim JGHV durchaus schwerer - also warum muss dann in der PO diese Solidaritätsbekundung sein, wo sie gar nicht hingehört?

Selbst wenn ich als LJV gleiche Bedingungen voraussetze, gehört es dennoch unabhängig formuliert.
 
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Zugelassen zu dieser Prüfung werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen des JGHV teilnehmen dürfen. Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden.
Warum ist die PO so formuliert worden? Nicht etwa weil man DK x Setter nicht prüfen möchte, sondern weil man Kreuzungen von Jagdhunden mit Nichtjagdhunden wie Schäferhund, Dogo Argentino, Windhunden, Berner Sennenhunden, etc. nicht zulassen möchte. Das man eine Handhabe hat die wildesten Kreuzungen von den Brauchbarkeitsprüfungen fernzuhalten. Man möchte das Jagdhundewesen nämlich nicht ad absurdum führen. Und genau so ist das auch die letzten Jahre gehandhabt worden. Alles was einigermaßen nach Jagdhund aussah ist auch geprüft worden.
 
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Die BPO nehmen immer wieder Bezug auf den JGHV, weil der JGHV einfach die Standards setzt. In den Bundesländern wäre das Hundewesen im Bereich der BPO schnell am Ende, würden ausschliesslich Nicht-JGHV-Richter eingesetzt. Das gilt für die Hundekurse wie für die Prüfungen.
Und die Standards kann der JGHV setzen, weil sein Richterwesen auf höchstem Niveau arbeitet, ein Exportschlager ist von Russland bis Amerika.
Würden in den Bundesländern nicht die Landesgruppen des JGHV aktiv und hart die hier immer geschmähte Lobbyarbeit beitreiben, gäbe es keine Schliefenanlagen mehr, keine Ausbildung an der lebenden Ente und es gäbe wohl außer in Mitteldeutschland keine Schwarzwildgatter.
Also, macht mal halblang.
 
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Weil ich das Kind beim Namen nenne geht es mir nicht um die Sache? Dann bezieh dich doch einfach auf Dachverband und erklär mir auf dieser Basis die Sinnhaftigkeit der Nennung ei es privaten Vereines in der PO.
Gruß mcmilan
Lies bitte mal die BPO und versuche das geschriebene zu verstehen. Dann sollte es ersichtlich werden warum es unnötig ist den ganzen Zulassungsteil zu übernehmen.
 
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Was wäre denn daran bürokratisch, wenn man die Zulassungsbesimmungen der PO ohne die Nennung eines Dachverbandes, oder anders formuliert einer Lobbyistenvereinigung, verfassen würde?

Gruß mcmilan

Zunächst: Der Gesetzgeber stellt den Anspruch an die Jägerschaft, dass die bei der Jagd eingesetzte Hunde, für die Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben in einem Mindestmaß "brauchbar" sind.

Dem liegen zwei Komponenten zugrunde: 1. Gewisse jagdliche Grundfähigkeiten, die ein Hund mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbringen sollte und 2. eine entsprechende Ausbildung.
Das Zusammenspiel dieser beiden Komponenten muss dann objektiv überprüfbar sein (objektiv bedeutet, dass der jeweilige HF dafür NICHT den Maßstab setzt!!!)

Die unter Punkt 1 genannten Grundfertigkeiten dienen in ganz besonderer Weise dem Tierschutz. Und zwar genau derjenigen Interpretation des Tierschutzes, wie sie hier in unseren Landen vom Gesetzgeber als notwendig aber auch angemessen angesehen wird. Der Gesetzgeber setzt v.a. hinsichtlich der "Obergrenze" deutliche juristische Duftmarken und stellt bestimmte, v.a. vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen unter Strafe (gut so!).

Es dürfte logisch sein, dass das Vorhandensein dieser Grundfähigkeiten bei denjenigen Hunden am wahrscheinlichsten ist, die genau dafür seit tw. weit über 100 Jahren darauf selektiert wurden (ich bitte darum, von den vollkommen albernen Hinweisen auf die allseitig vorkommenden Ausnahmen in alle Richtungen hier abzusehen - es geht um den jeweiligen Durchschnitt der Rassen!!!).

Fakt ist nun, dass dieser komische "Jagdhundelobbyistenverein" sich einer Definition des Tierschutzgedankens verschrieben hat, die der des Gesetzgebers weitestgehend entspricht (vielleicht war/ist das Ganze ja auch umgekehrt, sei an dieser Stelle mal wurscht).

Der JGHV hat aber sogar noch mehr gemacht, er hat sich die (Jagd-)Hunderassen der ganzen Welt angeschaut und wie diese jagdlich eingesetzt werden. Und dann hat er eine Auflistung derjenigen Rassen erstellt, die s.E. diesen Ansprüchen entsprechen, eine Liste übrigens, die durchaus offen ist und de facto auch ständig wächst, wenn auch nicht beliebig.
Allerdings hat der JGHV da bestimmte Kriterien erstellt, die bereits bei dem biologischen Begriff "Rasse" beginnen - und auch da gibt´s viel zu sehen, was diese Kriterien nicht erfüllt (oder nicht erfüllen will). Und der JGHV hat sich der Förderung und züchterischen Weitegabe dieser Kriterien in Form der Reinzucht der entsprechenden Hunde verschrieben.

Man kann also sagen, der JGHV hat sich eine recht hohe Expertise erarbeitet, verbesserungsfähig, logisch, aber es gibt wohl wenige Organisationen im Jagdhundebereich, die eine solche Expertise vorweisen können. Der JGHV hat die Grundgedanken somit bereits in "Qualitätsansprüche" formuliert.

Und dann die ganz einfache Frage: Warum darauf verzichten??? Und gegen wen oder was eintauschen???

Vielleicht die organisierten Jägerschaften? Ja, vielleicht, aber die haben weiß Gott noch anderes zu tun - und warum sollten die das Rad neu erfinden wollen??

Man kann nun einwenden, die Ansprüche seien übertrieben; richtig, mögen sie sein, wenn es da nicht noch das Korrektiv gäbe; das Korrektiv, das eben der Gesetzgeber den Gedanken des JGHV nur bis zu einem gewissen Punkt mitgeht, nicht bis zum Ende.
Den letzten, den mit der Reinzucht, der interessiert den Gesetzgeber dann doch nicht so, weil der beschäftigt sich mit Dingen, die mit dem Tierschutz nix mehr zu tun haben (ob ein DD einen "abben Schwanz" hat oder eine Brandlbracke gelbe oder lockige Haare, ist jagdlich wurscht!).

Also, sagt der Gesetzgeber, uns reichts, wenn der aus dem Tierschutz erwachsende Auftrag erfüllt wird - und das kann eben der Sohn des langschwänzigen DD mit der gelben BrBr sicherlich genauso gut. Und genau deswegen sind in den allermeisten BuLä (die Jagdhundediaspora Bayern in gewissem Sinn ausgenommen) mittlerweile sowohl JGHV-Hunde ohne Papiere als auch Kreuzungen von JGHV-Hunden zu den BPs zugelassen.

Den allermeisten "Kritikern" der landauf, landab üblichen Definitionen und Zulassungsbegrenzungen von Jagdhunden auf BPs geht es aber doch letztendlich nur um eine Negierung und Aufweichung selbst dieser bereits reduzierten (JGHV-)Qualtitätsansprüche - jeder Straßenstruppi soll sich am Wild mal austoben dürfen, ob er dafür taugt oder nicht. Dass (insbesondere wenn´s in Richtung BP-Stöbern geht) bereits die Ausbildung dieser absehbar unbrauchbaren Struppis am lebenden Wild passiert - und damit sich im dunkelgrau tierschutzwidrigen Bereich befinden, ist da reichlich egal...



Man könnte übrigens tatsächlich auf jeglichen qualitativen Anspruch verzichten, dann wiederum benötigte man aber überhaupt keine Prüfung - und keine PO.
 
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Warum ist die PO so formuliert worden? Nicht etwa weil man DK x Setter nicht prüfen möchte, sondern weil man Kreuzungen von Jagdhunden mit Nichtjagdhunden wie Schäferhund, Dogo Argentino, Windhunden, Berner Sennenhunden, etc. nicht zulassen möchte. Das man eine Handhabe hat die wildesten Kreuzungen von den Brauchbarkeitsprüfungen fernzuhalten. Man möchte das Jagdhundewesen nämlich nicht ad absurdum führen. Und genau so ist das auch die letzten Jahre gehandhabt worden. Alles was einigermaßen nach Jagdhund aussah ist auch geprüft worden.
ja das ist bekannt und mach ja auch einen Sinn. Trotzdem steht in der BPO können zugelassen werden und nicht werden zugelassen, wie du es gesagt hast. Nur darum geht es. Die Begründung dafür hast du ja gut erklärt. Dann ist ja inzwischen geklärt das,
1) der Prüfungsleiter nichts beweisen muss.
2) das "können zugelassen werden" in der BPO sinn macht.
Das DK - Setter Mix BP laufen können hatte ich doch gesagt. Warum du mir unterstellst ich würde Probleme konstruieren, wenn ich dem TO rate beim zuständigen LJV mal zu schauen ob der gewählte Hund da geprüft werden kann erschließt sich mir nicht so ganz.
Ich kenne 2 Fälle wo eben nicht geprüft wurde obwohl in beiden Fällen der Hund nach Jagdhund ausgesehen hat. Daher auch meine Empfehlung, einfach zu einer anderen KJS gehen und gut ist. Wenn bei euch alles geprüft wird was nach Jagdhund aussieht, könntest du mir ja mal die KJS mitteilen, (gerne PN) falls es in NRW ist. Ich würde dann dem einen oder anderen Hundeführer diese empfehlen.
 
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Zunächst: Der Gesetzgeber stellt den Anspruch an die Jägerschaft, dass die bei der Jagd eingesetzte Hunde, für die Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben in einem Mindestmaß "brauchbar" sind.

Dem liegen zwei Komponenten zugrunde: 1. Gewisse jagdliche Grundfähigkeiten, die ein Hund mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbringen sollte und 2. eine entsprechende Ausbildung.
Das Zusammenspiel dieser beiden Komponenten muss dann objektiv überprüfbar sein (objektiv bedeutet, dass der jeweilige HF dafür NICHT den Maßstab setzt!!!)

Die unter Punkt 1 genannten Grundfertigkeiten dienen in ganz besonderer Weise dem Tierschutz. Und zwar genau derjenigen Interpretation des Tierschutzes, wie sie hier in unseren Landen vom Gesetzgeber als notwendig aber auch angemessen angesehen wird. Der Gesetzgeber setzt v.a. hinsichtlich der "Obergrenze" deutliche juristische Duftmarken und stellt bestimmte, v.a. vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen unter Strafe (gut so!).

Es dürfte logisch sein, dass das Vorhandensein dieser Grundfähigkeiten bei denjenigen Hunden am wahrscheinlichsten ist, die genau dafür seit tw. weit über 100 Jahren darauf selektiert wurden (ich bitte darum, von den vollkommen albernen Hinweisen auf die allseitig vorkommenden Ausnahmen in alle Richtungen hier abzusehen - es geht um den jeweiligen Durchschnitt der Rassen!!!).

Fakt ist nun, dass dieser komische "Jagdhundelobbyistenverein" sich einer Definition des Tierschutzgedankens verschrieben hat, die der des Gesetzgebers weitestgehend entspricht (vielleicht war/ist das Ganze ja auch umgekehrt, sei an dieser Stelle mal wurscht).

Der JGHV hat aber sogar noch mehr gemacht, er hat sich die (Jagd-)Hunderassen der ganzen Welt angeschaut und wie diese jagdlich eingesetzt werden. Und dann hat er eine Auflistung derjenigen Rassen erstellt, die s.E. diesen Ansprüchen entsprechen, eine Liste übrigens, die durchaus offen ist und de facto auch ständig wächst, wenn auch nicht beliebig.
Allerdings hat der JGHV da bestimmte Kriterien erstellt, die bereits bei dem biologischen Begriff "Rasse" beginnen - und auch da gibt´s viel zu sehen, was diese Kriterien nicht erfüllt (oder nicht erfüllen will). Und der JGHV hat sich der Förderung und züchterischen Weitegabe dieser Kriterien in Form der Reinzucht der entsprechenden Hunde verschrieben.

Man kann also sagen, der JGHV hat sich eine recht hohe Expertise erarbeitet, verbesserungsfähig, logisch, aber es gibt wohl wenige Organisationen im Jagdhundebereich, die eine solche Expertise vorweisen können. Der JGHV hat die Grundgedanken somit bereits in "Qualitätsansprüche" formuliert.

Und dann die ganz einfache Frage: Warum darauf verzichten??? Und gegen wen oder was eintauschen???

Vielleicht die organisierten Jägerschaften? Ja, vielleicht, aber die haben weiß Gott noch anderes zu tun - und warum sollten die das Rad neu erfinden wollen??

Man kann nun einwenden, die Ansprüche seien übertrieben; richtig, mögen sie sein, wenn es da nicht noch das Korrektiv gäbe; das Korrektiv, das eben der Gesetzgeber den Gedanken des JGHV nur bis zu einem gewissen Punkt mitgeht, nicht bis zum Ende.
Den letzten, den mit der Reinzucht, der interessiert den Gesetzgeber dann doch nicht so, weil der beschäftigt sich mit Dingen, die mit dem Tierschutz nix mehr zu tun haben (ob ein DD einen "abben Schwanz" hat oder eine Brandlbracke gelbe oder lockige Haare, ist jagdlich wurscht!).

Also, sagt der Gesetzgeber, uns reichts, wenn der aus dem Tierschutz erwachsende Auftrag erfüllt wird - und das kann eben der Sohn des langschwänzigen DD mit der gelben BrBr sicherlich genauso gut. Und genau deswegen sind in den allermeisten BuLä (die Jagdhundediaspora Bayern in gewissem Sinn ausgenommen) mittlerweile sowohl JGHV-Hunde ohne Papiere als auch Kreuzungen von JGHV-Hunden zu den BPs zugelassen.

Den allermeisten "Kritikern" der landauf, landab üblichen Definitionen und Zulassungsbegrenzungen von Jagdhunden auf BPs geht es aber doch letztendlich nur um eine Negierung und Aufweichung selbst dieser bereits reduzierten (JGHV-)Qualtitätsansprüche - jeder Straßenstruppi soll sich am Wild mal austoben dürfen, ob er dafür taugt oder nicht. Dass (insbesondere wenn´s in Richtung BP-Stöbern geht) bereits die Ausbildung dieser absehbar unbrauchbaren Struppis am lebenden Wild passiert - und damit sich im dunkelgrau tierschutzwidrigen Bereich befinden, ist da reichlich egal...



Man könnte übrigens tatsächlich auf jeglichen qualitativen Anspruch verzichten, dann wiederum benötigte man aber überhaupt keine Prüfung - und keine PO.
Ich war 13 Jahre lang für meinen Arbeitgeber in einem bundesdeutschen Dachverband aktiv und bin in diesem Zusammenhang auch in Berlin und Brüssel vorstellig geworden. Was wir seit bestehen des Verbandes leider, ne glücklicherweise, nicht erreicht haben ist die namentliche Erwähnung in einer Prüfungsordung, Gesetzt oder wo sonst auch immer, soweit ich informiert bin ist dies ein Alleinstellungsmerkmal des JGHV. Die Verdienste der Zuchtvereine und des JGHV im Hundewesen stelle ich nicht in frage, zumindest bis zu dem Punkt wo Herr Walsch die Bühne betreten hat und die Zulassungsvoraussetzungen in BW durch die Lobbyarbeit des JGHV recht merkwürdig formuliert wurden . Dennoch ließe sich JGHV in den PO problemlos durch „Hunde anerkannter Jagdhundrassen“ ersetzten ohne, dass jemanden ein Zacken aus der Krone bricht. @Auerochse hat das aus meiner Sicht sehr treffend formuliert.

Gruß mcmilan
 
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Ich war 13 Jahre lang für meinen Arbeitgeber in einem bundesdeutschen Dachverband aktiv und bin in diesem Zusammenhang auch in Berlin und Brüssel vorstellig geworden. Was wir seit bestehen des Verbandes leider, ne glücklicherweise, nicht erreicht haben ist die namentliche Erwähnung in einer Prüfungsordung, Gesetzt oder wo sonst auch immer, soweit ich informiert bin ist dies ein Alleinstellungsmerkmal des JGHV. Die Verdienste der Zuchtvereine und des JGHV im Hundewesen stelle ich nicht in frage, zumindest bis zu dem Punkt wo Herr Walsch die Bühne betreten hat und die Zulassungsvoraussetzungen in BW durch die Lobbyarbeit des JGHV recht merkwürdig formuliert wurden . Dennoch ließe sich JGHV in den PO problemlos durch „Hunde anerkannter Jagdhundrassen“ ersetzten ohne, dass jemanden ein Zacken aus der Krone bricht. @Auerochse hat das aus meiner Sicht sehr treffend formuliert.

Gruß mcmilan

:ROFLMAO:
Was IST denn "anerkannt", nach welchen Kriterien, und wer legt die fest???
 
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:ROFLMAO:
Was IST denn "anerkannt", nach welchen Kriterien, und wer legt die fest???
Das ist genau der Punkt. Wer legt die fest?

Der LJV beruft sich in der Festlegung auf die Definition des JGHV - was ja, abgesehen von der Formulierung nicht verkehrt ist.
Der wiederum definiert die Anerkennung zum einen auf Grundlage der ordentlichen Zucht seiner Mitgliedsvereine. Allerdings beruft er sich gleichzeitig im Bereich der ausländischen Hunderassen auf eine Anerkennung durch die FCI - ahnentafelbasiert -, die dann allerdings noch ebenfalls der Anerkennung durch den VDH bedarf - also JGHV und VDH.

Und dann gehts aber je nach LJV los...
 
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:ROFLMAO:
Was IST denn "anerkannt", nach welchen Kriterien, und wer legt die fest???
Sehr gut, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Im Zweifel ein Gremium das sich aus mehreren Verbänden zusammen setzt. Dann kann der JGHV aus meiner Sicht gerne eine einflussreiche Rolle einnehmen und muss nicht mehr alleine spielen!
 

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