Hallo "Sporti",
wenn Du Dich schon in Deiner hochemotionalen Stellungnahme auf Dein vermeintliches "Recht auf Katzenabschuß" als Revierinhaber in Rheinlandpfalz berufst, dann wäre es sicher zweckmäßig, das geltende Landesjagdgesetz auch zu kennen.
In meinem langen Jägerleben dürfte sich wohl die Zahl der erlegten Hauskatzen so langsam im dreistelligem Bereich befinden. Sie wurden alle im gesetzlichen Rahmen erlegt. Mein Revier befindet sich in RLP und da darf und wird jede Hauskatze die sich weiter wie 300 mtr. von einem bewohntem Haus aufhält von mir erlegt!
Denn wie ein Foristi schon richtig schreibt: So einfach ist das nicht.
Das Landesjagdgesetz sagt nämlich keinesfalls aus, dass "jede Hauskatze, die sich weiter als 300m von einem bewohnten Haus aufhält, erlegt werden darf".
Das hier steht in § 33 Abs. 7 LJG:
Die in Absatz 2 genannten Personen sind befugt, wildernde Hauskatzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus angetroffen werden, zu töten. Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden. Dieses Recht gilt nicht gegenüber Hauskatzen, die sich erkennbar in menschlicher Obhut befinden und sich durch andere Maßnahmen als der Tötung vom Wildern abhalten lassen.
Es ergeben sich für mich folglich Fragen zu Deiner offensichtlichen Praxis:
1. Haben alle die von Dir "erlegten" Katzen "erkennbar dem Wild nachgestellt und dieses gefährdet"? Woran genau hast Du das festgemacht?
2. Hast Du jemals das Gespräch mit Anwohnern gesucht, bevor Du deren Hauskatze "erlegt" hast? 300m sind nämlich für eine Hauskatze eine ganz normale Größe für einen Auslauf. Sie ständig einzusperren würde dem Tierwohl wiedersprechen.
Du bist wirklich der erste Jäger den ich kenne, der sich damit brüstet, Katzen getötet zu haben und hierauf auch noch stolz zu sein scheint.
Mit einem wie auch immer gearteten "Jagdschutz" hat Dein Verhalten nach meiner Bewertung jedenfalls nichts zu tun.
Jeder,aber auch jeder Tierhalter ist GESETZLICH dazu verpflichtet auf seinem Tier aufzupassen!
Auch hierfür dürfte es Dir schwerfallen, einen dieser Aussage entsprechenden Gesetzestext zu finden. Das ist alleine
Deine Interpretation, mehr nicht.
Im § 2 Tierschutzgesetz steht zur Tierhaltung:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Verantwortungsvolles Jagen ist weitaus mehr als immer nur zu schießen.
Ich zitiere Dich, weil Du ja hoffentlich genauso gut einstecken kannst wie Du glaubst austeilen zu können. Es passt ganz gut:
Einen Jagdschein zu besitzen oder gar ein Revier gepachtet zu haben,zeichnet noch lange keinen guten Jäger aus und davon bist du meilenweit entfernt!
Genau solche "Vögel" braucht die Jägerschaft in diesem Land! Scheuklappen auf und nicht wirklich wissen was draußen in der Natur los ist!
Schade, wenn man Dir dies nach Deinem "langen Jägerleben" sagen muss.
Bernhard